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Rechtsprechung
   BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1951,3201
BGH, 06.11.1951 - 1 StR 466/51 (https://dejure.org/1951,3201)
BGH, Entscheidung vom 06.11.1951 - 1 StR 466/51 (https://dejure.org/1951,3201)
BGH, Entscheidung vom 06. November 1951 - 1 StR 466/51 (https://dejure.org/1951,3201)
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Wird zitiert von ... (18)

  • BGH, 04.02.1986 - 1 StR 643/85

    Angleichung der Urteilsformel in der Urteilsurkunde an diejenige der …

    Daß dieses Ergebnis unvereinbar mit dem Verbot der reformatio in peius (§ 358 Abs. 2 StPO) ist, hat der erkennende Senat bereits in seinem Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51 - (insoweit weder in LM Nr. 2 zu § 268 StPO noch in JZ 1952, 282 veröffentlicht) eingehend dargelegt.
  • BGH, 11.06.2013 - 5 StR 174/13

    Widerspruch zwischen Strafhöhe im Tenor und in den Urteilsgründen (Abgrenzung zu …

    Letztere würde nämlich im Falle der Nichteinlegung oder Rücknahme des Rechtsmittels ungeachtet des in den Urteilsgründen abweichend bezeichneten Strafmaßes in Rechtskraft erwachsen (vgl. BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51, JZ 1952, 282 (Ls);… Schoreit in KK, StPO, § 260 Rn. 8 mwN; vgl. ferner zur Bedeutung des verkündeten Tenors RGSt 61, 388), weil eine Berichtigung der Urteilsformel allein wegen des Widerspruchs zu den Gründen des schriftlichen Urteils gerade nicht möglich ist (BGH, Urteil vom 19. Oktober 2011 - 1 StR 336/11, NStZ-RR 2012, 81).
  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 508/52

    Rechtsmittel

    Der 1. Strafsenat hat sich bisher nur mit offensichtlichen Schreibfehlern in den Urteils gründen befaßt und die Berichtigung zugelassen, wenn der Fehler auch ohne sie ohne weiteres zu erkennen ist (1 StR 784/51 vom 6. Mai 1952), oder wenn die schriftlichen Urteilsgründe eine höhere Strafe als die in der Hauptverhandlung in Urteilsformel und gründen erwiesenermaßen verkündete anführen (1 StR 466/51 vom 6. November 1951).
  • BGH, 17.12.1999 - 1 StR 630/99

    Verwerfung der Revision als unbegründet; Berichtigung

    Es verbleibt vielmehr bei der aus dem Urteilstenor ersichtlichen Strafe (ebenso schon BGH, Urteil vom 6. November 1951 - 1 StR 466/51, Leitsatz bei LM Nr. 2 zu § 268 StPO).
  • BGH, 11.01.1957 - 1 StR 370/56

    Rechtsmittel

    Die Entscheidung des erkennenden Senats 1 StR 466/51 vom 6. November 1951 (Leitsatz bei LM Nr. 2 zu § 268 StPO) betrifft den Fall, daß eine Strafe im Urteilssatz niedriger angegeben war als in den Gründen (vgl auch § 358 Abs. 1 StPO); die dort ausgesprochenen Grundsätze können auf den vorliegenden Fall, in dem der Urteilssatz eine höhere Gesamtstrafe angibt als die Gründe, keine Anwendung finden.
  • BGH, 14.01.1954 - 3 StR 752/53
    Der Bundesgerichtshof hat bereits in zahlreichen Entscheidungen die Rechtsprechung des Reichsgerichts zu dieser Frage fortgesetzt und ergänzt (vgl. RGSt 61, 388; BGHSt 2, 248; 3, 245; BGH NJW 1953, 155; zu verschiedenen Einzelfällen: 1 StR 466/51 vom 6. November 1951; 4 StR 442/52 vom 2. Oktober 1952; 4 StR 777/52 vom 11. März 1953; 1 StR 508/52 vom 16. Juni 1953; die zuletzt genannte Entscheidung enthält weitere Nachweise und ist zum Abdruck in der Amtlichen Sammlung bestimmt).
  • BGH, 25.09.1957 - 2 StR 326/57

    Rechtsmittel

    Der Senat trägt daher keine Bedenken, den Urteilsspruch entsprechend zu berichtigen (vgl. BGH Urteil 1 StR 466/51 vom 6. November 1951 mit Leitsatz in DJ 1952, 282).
  • BGH, 20.09.1955 - 2 StR 214/55

    Rechtsmittel

    Dieser Widerspruch nötigt indes hier nicht zur Aufhebung des Strafausspruchs, weil die massgebende Urteilsformel die geringere Strafe enthält (vgl BGH Urteil 1 StR 466/51 vom 6. November 1951 mit Leitsatz in JZ 1952, 282) und der Angeklagte somit durch den Wilderspruch nicht beschwert ist.
  • BGH, 03.02.1953 - 1 StR 673/52

    Rechtsmittel

    Dass auch eine fortgesetzte Hehlerei gewerbsmässig begangen werden kann, nämlich dann, wenn die unselbständigen Einzelhandlungen von dem Willen des Täters getragen sind, sie zu wiederholen und sich hierdurch eine Einnahmequelle von gewisser Dauer zu verschaffen, ist in der Rechtsprechung anerkannt (BGH 1 StR 466/51 vom 6. November 1951 und 1 StR 527/52 vom 18. November 1952).
  • BGH, 18.11.1952 - 1 StR 527/52

    Rechtsmittel

    Der Angeklagte hat hiernach nur eine einzige, in sich abgeschlossene Betrugshandlung begangen und sich nicht, wie das Landgericht ersichtlich meint und was zur Annahme eines gewerbsmässigen Handelns im Sinne des § 6 Nr. 3 des Gesetzes vom 24. Januar 1948 ausreichen könnte (RGSt 56, 54; 58, 19; Urt des erkennenden Senats 1 StR 466/51 vom 6. November 1951), des durch mehrere unselbständige Teilhandlungen begangenen fortgesetzten Betrugs schuldig gemacht.
  • BGH, 22.08.1952 - 4 StR 951/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 20.11.1951 - 1 StR 512/51

    Rechtsmittel

  • BGH, 31.01.1962 - 2 StR 563/61

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung …

  • BGH, 10.11.1961 - 4 StR 401/61

    Rechtsmittel

  • BGH, 27.07.1960 - 2 StR 306/60

    Abweichung der Straffestsetzung im Urteilssatz von der verkündeten Strafe - …

  • BGH, 17.05.1960 - 5 StR 145/60

    Feststellung krankhafter Störungen der Geistestätigkeit oder eine Geistesschwäche …

  • BGH, 22.09.1959 - 5 StR 316/59

    Rechtsmittel

  • BGH, 18.09.1952 - 4 StR 847/51

    Rechtsmittel

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