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Rechtsprechung
   BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4247
BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
BGH, Entscheidung vom 22.01.2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
BGH, Entscheidung vom 22. Januar 2002 - 1 StR 467/01 (https://dejure.org/2002,4247)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
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  • HRR Strafrecht

    § 30a Abs. 1 BtMG; § 160 Abs. 2 StPO; § 244 Abs. 2 StPO; § 72 StPO; § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO
    Bandenmäßiges unerlaubtes Handeltreiben und bandenmäßige Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Aufklärungsrüge (Amtsermittlungspflicht); Beweisantrag; Anforderungen an die Zulässigkeit der Verfahrensrüge (freie Methodenwahl des Sachverständigen)

  • openjur.de

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2002, 145
  • StV 2004, 304
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.02.1998 - 1 StR 588/97

    Einheitliche Beschlussentscheidung bei Ablehnungsgesuch gegen mehrere Richter; …

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung über seine Untersuchungsmethoden und den Umfang seiner Erhebungen zu entscheiden (BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630 632), und ggf. auf nach dem Stand der Wissenschaft besser geeignete - alternative - Untersuchungsmethoden auch anderer Fachrichtungen hinzuweisen.
  • BGH, 15.09.1998 - 5 StR 145/98

    Anforderungen an die Darlegung einer Aufklärungsrüge - …

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Rn. 6 Die Beweistatsache - die Spurenhaare stammen vom Angeklagten - das Beweismittel - haarvergleichendes Sachverständigengutachten - sowie die Umstände, die für die Beurteilung der Frage, ob sich dem Gericht die vermißte Beweiserhebung aufdrängen mußte (vgl. BGH NStZ 1999, 45, 46) sind hinreichend dargetan.
  • BGH, 07.07.1999 - 1 StR 207/99

    Rücktrittshorizont; Beendeter Versuch; Freiwilligkeit; Rücktritt; …

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Ein Sachverständiger hat in eigener Verantwortung über seine Untersuchungsmethoden und den Umfang seiner Erhebungen zu entscheiden (BGHSt 44, 26, 33; BGH NStZ 1999, 630 632), und ggf. auf nach dem Stand der Wissenschaft besser geeignete - alternative - Untersuchungsmethoden auch anderer Fachrichtungen hinzuweisen.
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 500/92

    Unzulässige Ablehnung eines Beweisantrags auf Anhörung eines "weiteren" …

    Auszug aus BGH, 22.01.2002 - 1 StR 467/01
    Das vom Sachverständigen anzuwendende Untersuchungsverfahren mußte nicht näher bezeichnet werden (vgl. BGHSt 39, 49, 52).
  • BGH, 12.02.2020 - 1 StR 451/19

    Aufklärungsrüge (keine Präklusion der Rüge durch unterlassenen entsprechenden …

    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten; die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (vgl. BGH…, Beschluss vom 13. Juli 2016 - 2 StR 116/16 BGHR StPO § 244 Abs. 2 Aufklärungspflicht 1 Rn. 5; Urteil vom 22. Januar 2002 - 1 StR 467/01 Rn. 8;… LR-StPO/Becker, 27. Aufl., § 244 Rn. 362;… MüKo-StPO/Trüg/Habetha, § 244 Rn. 390).
  • BGH, 13.07.2016 - 2 StR 116/16

    Aufklärungsrüge (keine Abhängigkeit des Erfolgs vom Prozessverhalten der …

    Die Aufklärungspflicht besteht grundsätzlich unabhängig vom Prozessverhalten der Verfahrensbeteiligten, die Rüge einer Verletzung der Aufklärungspflicht kann deshalb nicht daran scheitern, dass der Beschwerdeführer die vermisste Aufklärung in der Hauptverhandlung nicht verlangt hat (BGH NStZ-RR 2002, 145); dies gilt insbesondere dann, wenn sich das Erfordernis weiterer Sachaufklärung - wie hier dargelegt - schon aus Umständen ergibt, die vom Vorbringen der Verfahrensbeteiligten unabhängig ist (…vgl. Krehl, KK-StPO, 7. Aufl., § 244 Rn. 32;… s. wohl auch Becker, LR-StPO, 26. Aufl., § 244 Rn. 362, dazu Fn. 1777).
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