Rechtsprechung
| BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vorliegen einer "außerordentlichen Sitzung" - Verlegung der Sitzung anstatt Einberufung einer außerordentlichen Sitzung - Ausreichende Entschuldigung eines Schöffen bei Vorliegen wichtiger beruflicher Gründe einer Heranziehung zu entgehen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.11.1957 - 1 StR 254/57
Auszug aus BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Eine außerordentliche Sitzung im Sinne dieser Vorschriften ist nur eine solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (BGHSt 11, 54; 15, 107) [BGH 02.08.1960 - 1 StR 229/60].Reichen nämlich - wie hier - die ordentlichen Sitzungen eines Gerichts zur Erledigung der Geschäfte aus, läßt sich nur eine dieser Sitzungen an dem dafür vorgesehenen Tag nicht oder nicht sachgerecht durchführen, so ist, schon um den Angeklagten nicht seinen "gesetzlichen" Schöffen zu entziehen, der Weg der Verlegung der Sitzung zu wählen (BGHSt 11, 54).
- BGH, 28.10.1966 - 5 StR 482/66
Anforderungen an berufliche Verhinderung eines Schöffens bezüglich Erscheinung …
Auszug aus BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Dies ist der Fall, wenn er zu der in Betracht kommenden Zeit Berufsgeschäfte erledigen muß, die er nicht oder nicht ohne erheblichen Schaden aufschieben und bei denen er sich auch nicht durch einen anderen vertreten lassen kann (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17). - BGH, 10.08.1960 - 2 StR 307/60
Selbstständige Festsetzung der ordentlichen Sitzungstage der Jugendkammer sowie …
Auszug aus BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Eine außerordentliche Sitzung im Sinne dieser Vorschriften ist nur eine solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (BGHSt 11, 54; 15, 107) [BGH 02.08.1960 - 1 StR 229/60]. - BGH, 02.08.1960 - 1 StR 229/60
Auszug aus BGH, 23.03.1971 - 1 StR 469/70
Eine außerordentliche Sitzung im Sinne dieser Vorschriften ist nur eine solche, die zusätzlich zu ordentlichen Sitzungen, nicht aber an ihrer Stelle abgehalten werden (BGHSt 11, 54; 15, 107) [BGH 02.08.1960 - 1 StR 229/60].
- BGH, 07.10.1975 - 1 StR 424/75
Strafbarkeit wegen Totschlags - Anforderungen an die Rüge der Verletzung des …
Die Befreiung des Hauptschöffen "aus den in seinen Schreiben angegebenen Gründen" kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausübte (vgl. BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).Die Bedeutung des Schöffenamtes für die Strafrechtspflege im allgemeinen und für die von einem Spruchkörper, in dem Schöffen mitwirken, zu entscheidende einzelne Strafsache im besonderen gebietet es, daß ein zur Dienstleistung berufener Laienrichter berufliche Interessen zurückstellt, wenn und soweit es ihm möglich und zumutbar ist (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urt. vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70-;… Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. GVG § 54 Anm. 1).
- BGH, 03.02.1976 - 1 StR 768/75
Strafbarkeit wegen fortgesetzten gemeinschaftlichen Betrugs - Anforderungen an …
Die Befreiung von Schöffen durch den Strafkammervorsitzenden kann der Senat nur daraufhin überprüfen, ob der Vorsitzende sein Ermessen rechtsfehlerhaft ausgeübt hat (BGH NJW 1967, 165; BGH, Urteile vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70 - und vom 27. Mai 1975 - 1 StR 41/75).Wurde er aber nicht wieder in den neuen Betriebsrat gewählt oder vom neuen Betriebsrat nicht wieder zum freigestellten Mitglied bestimmt (§ 38 Abs. 2 BetrVG), so wäre damit eine grundlegende Änderung seiner Tätigkeit im Betrieb eingetreten, die als Folge seiner Abwesenheit in Kauf zu nehmen ihm unbeschadet der Bedeutung des Schöffenamtes nicht zuzumuten war; dabei ist ferner zu berücksichtigen, daß angesichts der kurzfristigen Heranziehung des Schöffen, wie sie hier notwendig war, ohnehin nicht derselbe strenge Maßstab angelegt werden kann, der geboten ist, wenn sich der Schöffe schon angemessene Zelt darauf einstellen konnte, in einer bestimmten Hauptverhandlung Dienst zu tun (BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70).
- BGH, 18.04.1972 - 1 StR 96/72
Auslegung des Begriffs der Hinderungsgründe in § 54 Absatz 1 …
Bei der Entscheidung darüber, ob ein Schöffe aus beruflichen Gründen verhindert ist, muß im allgemeinen ein strenger Maßstab angelegt werden (BGH NJW 1967, 165 Nr. 17; BGH, Urteil vom 23. März 1971 - 1 StR 469/70).
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