Rechtsprechung
| BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Zeugnisverweigerungsrecht wegen Aussage gegen die Mutter - Beweiswürdigung durch den Tatrichter
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 52
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 1998, 245
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 29.10.1991 - 1 StR 334/90
Zeugnisverweigerungsrecht Angehöriger eines Mitbeschuldigten
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (…BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7). - BGH, 13.02.1992 - 4 StR 638/91
Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei Tod des angehörigen Mitbeschuldigten
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7). - BGH, 04.05.1993 - 1 StR 921/92
Erlöschen des Zeugnisverweigerungsrechts bei rechtskräftigem Freispruch des …
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Zwar steht einem Zeugen ein Zeugnisverweigerungsrecht nach § 52 im Verfahren gegen einen Angeklagten nicht mehr zu, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen endgültig erledigt ist - also bei dessen Verurteilung (BGHSt 38, 96 [BGH 24.10.1991 - 1 StR 334/90]) oder Freispruch (BGH NStZ 1993, 500), sowie bei dessen Tod (…BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 7).
- BGH, 16.12.1988 - 4 StR 563/88
Ausschluß der Anrechnung - Untersuchungshaft - Erlaubtes Prozeßverhalten - …
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184; BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren. - BGH, 15.11.1984 - 4 StR 675/84
Anforderungen an die Aufnahme von Aussagen der Angeklagten und der vernommenen …
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren. - BGH, 14.05.1997 - 3 StR 193/97
Sinn und Zweck der Beweiswürdigung
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren. - BGH, 06.02.1997 - 1 StR 769/96
Inhaltliche Anforderungen an eine Urteilsbegründung
Auszug aus BGH, 26.08.1997 - 1 StR 469/97
Dazu hat der Bundesgerichtshof (vgl. hierzu BGH bei Kusch NStZ 1997, 377; Senatsbeschluß vom 6. Februar 1997 - 1 StR 769/96; BGH, Beschl. vom 14. Mai 1997 - 3 StR 193/97; BGH NStZ 1985, 184;… BGHR StGB § 46 Abs. 1 Begründung 12) vielfach darauf hingewiesen, daß die schriftlichen Urteilsgründe nicht dazu dienen, den Inhalt der in der Hauptverhandlung erhobenen Beweise zu dokumentieren.
- BGH, 14.12.2011 - 5 StR 434/11
Zeugnisverweigerungsrecht (Verfahren gegen einen Verwandten; …
Dem steht die vorliegende Fallkonstellation angesichts der uneingeschränkten Möglichkeit für die Staatsanwaltschaft, ein nach § 170 Abs. 2 StPO eingestelltes Verfahren wegen eines nicht verjährten Tatvorwurfs wiederaufzugreifen (…vgl. Graalmann-Scheerer in Löwe-Rosenberg, StPO, 26. Aufl., § 170 Rn. 50 mwN), jedoch nicht gleich (vgl. BGH, Beschluss vom 26. August 1997 - 1 StR 469/97, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 10; vgl. auch BGH…, Urteil vom 27. Mai 1998 - 3 StR 31/98, BGHR StPO § 52 Abs. 1 Nr. 3 Mitbeschuldigter 11; BGH, Beschluss vom 30. April 2009 - 1 StR 745/08, BGHSt 54, 1, 6). - BGH, 27.05.1998 - 3 StR 31/98
Ablehnung eines Antrages auf Vernehmung einer Anstaltspsychologin als …
Dabei genügt es, daß hinsichtlich desselben historischen Ereignisses gegen die in Betracht kommenden Beschuldigten in irgendeinem Stadium des Verfahrens eine prozessuale Gemeinsamkeit bestanden hat, so daß das Zeugnisverweigerungsrecht auch dann fortbesteht, wenn das Verfahren gegen den mitbeschuldigten Angehörigen abgetrennt oder gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden ist (BGH bei Holtz MDR 1978, 280 f.; BGH NStZ 1984, 176 f.; BGHR StPO § 52 I Nr. 3 Mitbeschuldigter 3 und 10).
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