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Rechtsprechung
   BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1963,5472
BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63 (https://dejure.org/1963,5472)
BGH, Entscheidung vom 26.11.1963 - 1 StR 474/63 (https://dejure.org/1963,5472)
BGH, Entscheidung vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 (https://dejure.org/1963,5472)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen eines Schwangerschaftsabbruches - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (9)

  • BGH, 10.05.1962 - 6 StE 2/62

    Versuchtes Vergehen - Gesamtbeurteilung wesentlicher Tatumstände - …

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Darüber, ob die Strafe für ein versuchtes Verbrechen oder Vergehen gemildert werden soll, entscheidet der Tatrichter auf Grund einer Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit (BGHSt 16, 351 = MDR 1962, 228; BGH MDR 1962, 748).

    Je mehr dabei der Versuch der Vollendung nahegerückt ist, umsomehr pflegen sich die wesentlichen Strafzumessungstatsachen für Versuch und Vollendung zu decken, so daß eine Unterscheidung in der Bestrafung hier unangebracht und sachwidrig wäre (BGH MDR 1962, 748).

  • BGH, 17.11.1961 - 4 StR 292/61

    Gemilderter Strafrahmens - Gesamtschau der Tatumstände - Täterpersönlichkeit - …

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Darüber, ob die Strafe für ein versuchtes Verbrechen oder Vergehen gemildert werden soll, entscheidet der Tatrichter auf Grund einer Gesamtbetrachtung aller wesentlichen Tatumstände und der Täterpersönlichkeit (BGHSt 16, 351 = MDR 1962, 228; BGH MDR 1962, 748).
  • BGH, 13.02.1959 - 4 StR 470/58

    Gerichtliche Verwertung von zusätzlichen, durch eigene Befragung des …

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Prof. Dr. Luxenburger hatte jedoch das Mädchen im Ermittlungsverfahren auf seine Glaubwürdigkeit untersucht, nachdem es wiederholt über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war (BGHSt 11, 97; 13, 1).
  • BGH, 14.10.1959 - 2 StR 249/59
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Der Amtsgerichtsrat Dr. Hö., der Karin D. im Ermittlungsverfahren nach Belehrung über ihr Zeugnisverweigerungsrecht vernommen hatte, durfte über ihre damalige Aussage gehört worden (BGHSt 13, 394).
  • BGH, 22.06.1960 - 2 StR 221/60

    Berichtigung des Ausspruches über Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte und …

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Die Aufhebung der gegen den früheren Mitangeklagten E. verhängten Gesamtstrafe umfaßt nach § 76 StGB den Ausspruch über die Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte (BGHSt 14, 381).
  • BGH, 30.01.1953 - 2 StR 538/52
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Ob ein minder schwerer Fall vorliegt, ist aus der Gesamtheit der äußeren und inneren Tatumstände zu beurteilen; dabei können die Persönlichkeit des Täters und die Umstände, die vor oder nach der Tat liegen, verwertet werden, soweit sie Schlüsse auf den Grad der Schuld des Täters zulassen (BGHSt 4, 8).
  • BGH, 10.10.1957 - 4 StR 393/57
    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Prof. Dr. Luxenburger hatte jedoch das Mädchen im Ermittlungsverfahren auf seine Glaubwürdigkeit untersucht, nachdem es wiederholt über sein Zeugnisverweigerungsrecht belehrt worden war (BGHSt 11, 97; 13, 1).
  • BGH, 08.01.1954 - 2 StR 572/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Die Aufhebung des angefochtenen Urteils muß sich darum auf den früheren Mitangeklagten Erber erstrecken, soweit es sich um den Strafausspruch im Falle der gemeinschaftlich mit K. begangenen versuchten Fremdabtreibung und die Gesamtstrafe handelt (vgl. Urteil des Bundesgerichtshofs vom 8. Januar 1954 - 2 StR 572/53).
  • BGH, 25.07.1961 - 1 StR 254/61

    Verschaffung eines Entenschnabels als Beihilfe zur versuchten Fremdabtreibung - …

    Auszug aus BGH, 26.11.1963 - 1 StR 474/63
    Das ist unzulässig, weil es dem Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" widerspricht, der auch für die Strafzumessung gilt (so auch Urteil des Senats vom 25. Juli 1961 - 1 StR 254/61).
  • BGH, 21.12.1995 - 1 StR 697/95

    Betäubungsmittel - Besonders schwerer Fall - Gewerbsmäßigkeit - Konkurrenz - …

    Das führt im aufgezeigten Umfang zur Erstreckung der Urteilsaufhebung gemäß § 357 StPO, die auch dann in Betracht kommt, wenn sich derselbe Rechtsfehler hinsichtlich derselben Tat bei der Strafzumessung ausgewirkt hat (vgl. BGH, Urteile vom 26. November 1963 - 1 StR 474/63 - und vom 20. März 1973 - 1 StR 658/72; OGH 2, 50 (60 f.); BGH StV 1992, 417).
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