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| BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für die Verwirklichung des § 250 Abs. 1 Nr. 2 Strafgesetzbuch (StGB) unter Verwendung einer Scheinwaffe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (2)
- BGH, 09.01.1986 - 4 StR 683/85
Vorliegen eines schweren Raubes bei Verwendung einer Scheinwaffe
Auszug aus BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89
Bei der Prüfung der Frage, ob die Ungefährlichkeit einer Spielzeugpistole die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt, kann danach nicht zu Lasten des Täters gewertet werden, daß das Opfer die Drohung ernst genommen hat, weil ihm die Beschaffenheit der eingesetzten Waffe verborgen geblieben ist (BGH StV 1986, 19; vgl. auch BGH StV 1986, 342). - BGH, 11.09.1985 - 2 StR 491/85
Versagung der Strafrahmenmilderung bei einer räuberischen Erpressung - …
Auszug aus BGH, 12.09.1989 - 1 StR 475/89
Bei der Prüfung der Frage, ob die Ungefährlichkeit einer Spielzeugpistole die Annahme eines minder schweren Falles rechtfertigt, kann danach nicht zu Lasten des Täters gewertet werden, daß das Opfer die Drohung ernst genommen hat, weil ihm die Beschaffenheit der eingesetzten Waffe verborgen geblieben ist (BGH StV 1986, 19; vgl. auch BGH StV 1986, 342).
- BGH, 29.03.1990 - 4 StR 67/90
durchschaute Spielzeupistole - § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB aF, Scheinwaffe
Der Bundesgerichtshof hat zwar in mehreren Entscheidungen ausgesprochen, daß die Drohung mit einer Scheinwaffe genüge, wenn der Angegriffene glauben soll und glaubt, daß die Scheinwaffe geeignet ist, ihm eine nicht unerhebliche Verletzung der körperlichen Unversehrtheit zuzufügen (BGH JZ 1975, 702, 703 [BGH 23.09.1975 - 1 StR 436/75] ; StV 1986, 19; BGHR StGB § 250 II Wertungsfehler 2; Urteil vom 9. Dezember 1975 - 1 StR 762/75; Beschluß vom 25. Mai 1976 - 1 StR 240/76). - BGH, 18.12.1990 - 4 StR 548/90
Berücksichtigung persönlicher Konflikte bei der Strafrahmenbemessung - …
Der Senat hat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2). - BGH, 07.01.1993 - 4 StR 597/92
Eintritt von Entzugserscheinungen oder Persönlichkeitsveränderungen als Kriterien …
Bei Verwendung objektiv ungefährlicher Tatmittel im Sinne des § 250 Abs. 1 Nr. 2 StGB darf der Umstand, daß das Opfer in Angst um sein Leben versetzt wurde, nicht strafschärfend herangezogen werden (st. Rspr.; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2 und § 46 Abs. 3 Raub 3 m.w.N.).
- BGH, 21.12.1989 - 1 StR 584/89
Verwerfung einer Revision
Die wiedergegebenen Erwägungen des Landgerichts begegnen durchgreifenden Bedenken: Wie der Bundesgerichtshof bereits mehrfach entschieden hat, darf bei Verwendung einer Scheinwaffe der Umstand, daß der Täter das Opfer in Angst um sein Leben versetzt hat, grundsätzlich nicht strafschärfend verwertet werden (BGH…, Urt. vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 - bei Herdegen in LK 10. Aufl. § 250 Rdn. 20; BGH StV 1986, 19; 1986, 342; BGH, Beschl. vom 12. September 1989 - 1 StR 475/89). - BGH, 11.07.1991 - 4 StR 302/91
Einfuhr - Besitz von Betäubungsmitteln - Minder schwerer Fall - Besonders …
Der Senat hat die Urteilsformel entsprechend ergänzt (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2) und sie zur Klarstellung des Konkurrenzverhältnisses insgesamt neu gefaßt (vgl. BGH NStZ 1986, 40;… Kroschel/Meyer-Goßner, Die Urteile in Strafsachen, 25. Aufl., 1988, S. 19 f). - BGH, 27.11.1990 - 1 StR 663/90
Strafschärfende Bewertung des Umstandes der Benutzung einer Scheinwaffe
Dem tritt der Senat bei und verweist ergänzend auf die Beschlüsse des Bundesgerichtshofs vom 11. Dezember 1979 (5 StR 703/79), vom 12. September 1989 (1 StR 475/89) und vom 21. Dezember 1989 (…1 StR 584/89 = BGHR StGB § 46 Abs. 3 - Raub 3). - BGH, 03.12.1991 - 1 StR 528/91
Aufhebung eines Strafausspruchs - Fehlerhafte Strafzumessung als Revisionsgrund
Daß der Bedrohte die objektive Ungefährlichkeit der ihm vorgehaltenen Waffe nicht erkannte, die Drohung vielmehr ernst nahm, war hier Voraussetzung für die Vollendung des Tatbestandes (…vgl. Herdegen in LK 10. Aufl. § 249 Rdn. 12; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH, Beschluß vom 27. November 1990 - 1 StR 663/90 - m.w.Nachw.). - BGH, 12.03.1991 - 5 StR 51/91
Annahme eines minder schweren Falls, obwohl die Taten des Angeklagten offenbar …
Die Formulierung, die überfallenen Opfer seien "zum Teil in Todesangst" versetzt worden, kann darauf hindeuten, der Tatrichter habe tatbestandstypische Wirkungen auf die Opfer bei der Strafrahmenwahl zu Lasten der Angeklagten erwogen (…vgl. BGH Beschl. vom 11. Dezember 1979 - 5 StR 703/79 - BGHR StGB § 46 Abs. 3 Raub 3; BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH Beschl. vom 27. November 1990 - 1 StR 663/90 -). - BGH, 06.04.1993 - 1 StR 113/93
Revision des Angeklagten gegen das Urteil wird als unbegründet verworfen - Wahl …
Der Umstand, daß das Opfer eine Spielzeugpistole nicht als solche erkennt, ist deshalb kein Zumessungsgrund; denn zur Vollendung der Tat kommt es überhaupt nur, weil die Täuschung unerkannt bleibt (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Wertungsfehler 2; BGH StV 1986, 19).
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