Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1953 - 1 StR 486/53 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 13.03.1951 - 1 StR 62/50
Auszug aus BGH, 10.11.1953 - 1 StR 486/53
Das Mädchen war ihm nach alledem zur Erziehung, Aufsicht und Betreuung anvertraut (BGHSt 1, 55).
- BGH, 14.06.1960 - 1 StR 221/60
Rechtsmittel
Schon vor dem Inkrafttreten des Gleichberechtigungsgesetzes vom 18. Juni 1957 (BGBl 1, 609), das den § 1354 BGB a.F. gestrichen und in dem neugefaßten § 1356 BGB die eigenverantwortliche Führung des ehelichen Haushalts durch die Frau festgelegt hat, hat der Bundesgerichtshof, insbesondere auch der erkennende Senat, in ständiger Rechtsprechung (vgl. außer der von dem Landgericht angeführten Entscheidung BGHSt 1, 55: u.a. 1 StR 107/51 vom 10. April 1951, 1 StR 632/51 vom 15. Januar 1952, 1 StR 322/52 vom 4. November 1952, 1 StR 486/53 vom 10. November 1953) für die Fälle der Beschäftigung einer in einem landwirtschaftlichen Haushalt aufgenommenen Haus- oder Landwirtschaftsgehilfin entschieden, daß die Betreuung des; Mädchens zunächst Sache der Ehefrau (oder der sonstigen Leiterin des Haushalts) ist und daß dem Landwirt selbst nur daneben in seiner Eigenschaft als Leiter des landwirtschaftlichen Betriebes und Haushaltungsvorstand die Überwachung der Lebensführung des Mädchens obliegt.
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