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Rechtsprechung
   BGH, 07.05.2019 - 1 StR 49/19   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,14529
BGH, 07.05.2019 - 1 StR 49/19 (https://dejure.org/2019,14529)
BGH, Entscheidung vom 07.05.2019 - 1 StR 49/19 (https://dejure.org/2019,14529)
BGH, Entscheidung vom 07. Mai 2019 - 1 StR 49/19 (https://dejure.org/2019,14529)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 349 Abs. 1 StPO
    Verwerfung der Revision als unzulässig

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • IWW

    § 73b Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den Einziehungsbeteiligten

  • Wolters Kluwer

    Unterbleiben der Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den Einziehungsbeteiligten

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 73b Abs. 1 S. 1 Nr. 1
    Unterbleiben der Einziehung des Wertes von Taterträgen gegen den Einziehungsbeteiligten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Die unzulässige Revision der StA

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Rechtsmittel: Die unzulässige Revision des Angeklagten - Unterlassene Unterbringungsanordnung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.2019 - 5 StR 499/18

    Umfang der Revision (Auslegung der Erklärungen des Rechtsmittelführers; …

    Auszug aus BGH, 07.05.2019 - 1 StR 49/19
    Im Interesse der Rechtsklarheit muss sich schon aus der Einlegungsschrift eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligte und welche Entscheidungsteile sich das Rechtsmittel bezieht (vgl. BGH, Beschluss vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18).
  • BGH, 20.09.2022 - 1 StR 14/22

    Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Tateinheit bei mehreren …

    Da der Eintritt der Rechtskraft eines Urteils durch eine eingelegte Revision nur gehemmt wird, soweit das Urteil angefochten ist (§ 343 Abs. 1 StPO), und für jeden Verurteilten Rechtssicherheit über den Eintritt der Rechtskraft bestehen muss, muss bereits aus der Rechtsmittelschrift der Staatsanwaltschaft eindeutig hervorgehen, hinsichtlich welches Verurteilten das Urteil angegriffen wird (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 2 ff.;… andererseits aber Urteil vom 10. Dezember 2015 - 3 StR 163/15 Rn. 3 ff.).
  • BGH, 28.11.2023 - 1 StR 308/23

    Unzulässige Revisionseinlegung (erforderliche Angabe, auf welche …

    Im Interesse der Rechtsklarheit muss sich indes schon aus der Einlegungsschrift eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligten und welche Entscheidungsteile sich das Rechtsmittel bezieht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 5 …und vom 10. Januar 2019 - 5 StR 499/18 Rn. 4).
  • BGH, 14.11.2023 - 1 StR 224/23

    Anforderung an die Revisionseinlegung des Nebenklägers (hinreichende Bezeichnung, …

    Ist das Urteil - wie hier - gegen mehrere Angeklagte ergangen, muss sich im Interesse der Rechtsklarheit aus der Einlegungsschrift eindeutig ergeben, auf welche Verfahrensbeteiligten und welche Entscheidungsteile sich die Rechtsmittel beziehen (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Mai 2019 - 1 StR 49/19 Rn. 5).
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