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Rechtsprechung
   BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10107
BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93 (https://dejure.org/1993,10107)
BGH, Entscheidung vom 07.09.1993 - 1 StR 491/93 (https://dejure.org/1993,10107)
BGH, Entscheidung vom 07. September 1993 - 1 StR 491/93 (https://dejure.org/1993,10107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    § 29 Betäubungsmittelgesetz (BtMG) alte Fassung als mildere Strafvorschrift gegenüber § 29 a Betäubungsmittelgesetz (BtMG) neue Fassung - Erhebung von Verfahrenskosten bei unrichtiger Behandlung der Sache

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1992 - 1 StR 780/92

    Strafloser Konsum von Betäubungsmitteln

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93
    Nach Aufhebung eines früheren Urteils durch Beschluß des Senats vom 24. November 1992 - 1 StR 780/92 - hat das Landgericht den Angeklagten wegen unerlaubten Erwerbs von Betäubungsmitteln in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge (§ 29 a Abs. 1 Nr. 2 BtMG nF) wiederum zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr bei Strafaussetzung zur Bewährung verurteilt.
  • BGH, 30.03.1993 - 1 StR 112/93

    Milderes Gesetz - Konkurrenz - Verhältnis

    Auszug aus BGH, 07.09.1993 - 1 StR 491/93
    Abgesehen davon, daß es sich bei der neuen Vorschrift um ein Verbrechen handelt, bei der alten hingegen um ein Vergehen, ist der in § 29 Abs. 1 BtMG aF bestimmte Normalstrafrahmen, den die Strafkammer in Anbetracht der von ihr angeführten Milderungsgründe hätte anwenden können, geringer als derjenige, den § 29 a Abs. 2 BtMG nF für minder schwere Fälle vorsieht (vgl. BGH, Beschl. vom 30. März 1993 - 1 StR 112/93 = StV 1993, 364).
  • BGH, 22.09.1993 - 2 StR 441/93

    Geltungsbereich des Strafrechts: Anwendung des milderen Gesetzes

    Ferner ist der in § 29 Abs. 1 BtMG a.F. bestimmte Normalstrafrahmen, den die Strafkammer in Anbetracht der von ihr angeführten Milderungsgründe und des Umstandes, daß die in Rede stehende Schiffsladung Haschisch möglicherweise überhaupt nicht existierte, hätte anwenden können, geringer als derjenige, den § 29 a Abs. 2 BtMG n.F. für minder schwere Fälle vorsieht (vgl. BGH, Beschl. v. 30. März 1993 - 1 StR 112/93 = StV 1993, 364; Beschl. v. 7. September 1993 - 1 StR 491/93;… Urt. v. 26. August 1993 - 4 StR 326/93).
  • BGH, 17.05.1994 - 1 StR 249/94

    Betäubungsmittelgesetz - § 29a BtMG

    § 29 BtMG früherer Fassung ist das mildere Gesetz (vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. September 1993 - 1 StR 491/93 - und vom 22. September 1993 - 2 StR 441/93).
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