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| BGH, 15.12.1955 - 1 StR 494/55 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1956, 389
Wird zitiert von ... (10)
- BGH, 27.11.2018 - 2 StR 481/17
Konkurrenzen (Sachbeschädigung und schwerer Bandendiebstahl bzw. …
So bricht der Täter ein, wenn er ein (nicht) verriegeltes Fenster kraftvoll aufdrückt, ohne es zu beschädigen (vgl. zu diesem Vorgehen im Zusammenhang mit einem Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug BGH, Urteil vom 15. Dezember 1955 - 1 StR 494/55, NJW 1956, 389; Senat, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63). - BGH, 06.03.2018 - 2 StR 481/17
Konkurrenzen (Tateinheit zwischen Sachbeschädigung und schwerem Bandendiebstahl …
So bricht der Täter ein, wenn er ein (nicht) verriegeltes Fenster kraftvoll aufdrückt, ohne es zu beschädigen (vgl. zu diesem Vorgehen im Zusammenhang mit einem Diebstahl aus einem Kraftfahrzeug BGH, Urteil vom 15. Dezember 1955 - 1 StR 494/55, NJW 1956, 389; Senat, Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63). - BGH, 22.05.1963 - 2 StR 144/63
Rechtsmittel
Dies hat der Bundesgerichtshof schon in dem Urteil vom 15. Dezember 1955 - 1 StR 494/55 - (LM Nr. 10 zu § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB) unter Anführung der hierzu damals getroffenen tatrichterlichen Feststellungen hervorgehoben, die dahin gingen, daß das kleine Entlüftungsfenster auch in unverriegeltem Zustand nicht lediglich durch eine einfache Handbewegung - wie etwa beim Zurückschieben eines Riegels - aufgedrückt werden konnte, sondern daß dazu die Anwendung nicht unerheblicher körperlicher Kraft erforderlich war.
- BGH, 30.08.1963 - 4 StR 322/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Diese Kraftanwendung, mag sie auch nicht sehr erheblich gewesen sein, genügt zur Erfüllung des Merkmals "Einbruch" (BGH NJW 1956, 389; vgl. auch BGHSt 18, 329). - BGH, 05.07.1961 - 2 StR 264/61
Rechtsmittel
Mithin war der Kraftwagen als umschlossener Raum durch die Splitter des zerbrochenen Entlüftungsfensters nach dessen tatsächlichem Zustand noch gegen unberechtigte Zugriffe gesichert daß Sch. diese Splitter mit einem Schraubenzieher beseitigte, um durch die so vergrößerte Öffnung ungehindert hindurchgreifen zu können, hat er den Tatbestand des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB mittels Einbruchs erfüllt (vgl. dazu BGH NJW 1956, 389 Nr. 16; RGSt 60, 378). - BGH, 10.07.1963 - 2 StR 210/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Die von ihr zitierte Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15. Dezember 1955 (NJW 1956, 389) hebt ausdrücklich die damals getroffenen tatrichterlichen Feststellungen hervor und stellt auf die besondere Sachlage ab. - BGH, 03.09.1957 - 5 StR 236/57
Rechtsmittel
Schon das Beiseiteschieben eines Hindernisses kann genügen, wenn dazu "eine körperliche Anstrengung nicht unerheblicher Art" erforderlich ist; sie kann verhältnismäßig gering sein (vgl. BGH NJW 1956, 389 Nr. 16 m.RsprNachw.). - BGH, 06.07.1956 - 5 StR 220/56
Rechtsmittel
Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in seiner Entscheidung1 StR 494/55 vom 15.12.1955 = NJW 1956, 389 sogar das Aufdrücken eines nicht verriegelten Lüftungsfensters an einem Kraftwagen als gewaltsam im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB angesehen. - BGH, 12.07.1968 - 4 StR 268/68
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Das hat der Bundesgerichtshof wiederholt auch in Fällen der vorliegenden Art ausgesprochen (BGH NJW 1956, 389; BGH Urteil vom 22. Mai 1963 - 2 StR 144/63). - BGH, 19.02.1957 - 5 StR 17/57
Rechtsmittel
So hat z.B. der 1. Strafsenat entschieden, daß schwerer Diebstahl auch dann vorliegt, wenn ein nicht verriegeltes, jedoch geschlossenes Lüftungsfenster einer Kraftwagentür aufgedrückt und durch die so entstandene Öffnung von innen die versperrte Wagentür aufgeklinkt wird (vgl 1 StR 494/55 vom 15.12.1955 = NJW 1956, 389).
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