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| BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Grundlegende Unterscheidung zwischen der Bemessung einer Jugendstrafe und der Bemessung einer Erwachsenenstrafe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Auszug aus BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84
Sicherlich war auch die Tatschuld von Bedeutung, doch nur als ein Faktor neben dem - vorrangigen - Erziehungsgedanken (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84). - BGH, 24.07.1984 - 1 StR 421/84
Einbeziehung des Erziehungsgedanken in der Verhängung einer Jugendstrafe
Auszug aus BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84
Sicherlich war auch die Tatschuld von Bedeutung, doch nur als ein Faktor neben dem - vorrangigen - Erziehungsgedanken (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84). - BGH, 15.04.1982 - 4 StR 137/82
Berücksichtigung von Erziehungsgesichtspunkten bei der Annahme eines minder …
Auszug aus BGH, 25.09.1984 - 1 StR 494/84
Sicherlich war auch die Tatschuld von Bedeutung, doch nur als ein Faktor neben dem - vorrangigen - Erziehungsgedanken (vgl. BGH JR 1982, 432 = NStZ 1982, 163; BGH StrVert 1982, 335; BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - 4 StR 137/82; BGH StrVert 1982, 474; BGH StrVert 1984, 30; BGH StrVert 1984, 253; BGH, Beschluß vom 24. Juli 1984 - 1 StR 421/84).
- BGH, 21.04.1986 - 2 StR 166/86
Aufhebung des Strafausspruchs wegen Außerachtlassung des Erziehungsgedanken bei …
Sein Rechtsmittel führt jedoch zur Aufhebung des Strafausspruchs und der zugehörigen Feststellungen, weil das Landgericht bei der Bemessung der Jugendstrafe entgegen § 18 Abs. 2 JGG den vorrangig zu berücksichtigenden Erziehungsgedanken außer Betracht gelassen hat (vgl. BGH NStZ 1984, 508 Nr. 6, BGH, Beschlüsse vom 25. September 1984 - 1 StR 494/84, 10. September 1985 - 1 StR 416/85 und 29. Oktober 1985 - 1 StR 444/85).
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