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| BGH, 23.11.1965 - 1 StR 495/65 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fortgesetzter Unzucht mit einer Abhängigen - Besetzung eines Gerichtes
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 03.02.1961 - 4 StR 424/60
Verhinderung des ordentlichen Vorsitzenden an der Führung des Vorsitzes aufgrund …
Auszug aus BGH, 23.11.1965 - 1 StR 495/65
Hätte aber damals der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter über die Verhinderung entscheiden müssen (vgl. BGHSt 15, 390, 391 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 424/60], 2. Absatz und das Urteil des Senats vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 = 2 KLs 14/65 StA Mannheim) und ist eine solche Entscheidung des Präsidenten nicht ergangen, so liegt keine ordnungsmäßige Feststellung eines Verhinderungsfalls i.S. des § 66 Abs. 1 GVG vor. - BGH, 22.07.1964 - 2 StR 247/64
Auszug aus BGH, 23.11.1965 - 1 StR 495/65
Jedoch wird zur Frage der vorzeitigen Entlassung eines Sachverständigen auf BGHSt 19, 367 ff. hingewiesen. - BGH, 02.11.1965 - 1 StR 416/65
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 23.11.1965 - 1 StR 495/65
Hätte aber damals der Landgerichtspräsident oder sein Vertreter über die Verhinderung entscheiden müssen (vgl. BGHSt 15, 390, 391 [BGH 03.02.1961 - 4 StR 424/60], 2. Absatz und das Urteil des Senats vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 = 2 KLs 14/65 StA Mannheim) und ist eine solche Entscheidung des Präsidenten nicht ergangen, so liegt keine ordnungsmäßige Feststellung eines Verhinderungsfalls i.S. des § 66 Abs. 1 GVG vor.
- BGH, 17.11.1967 - 4 StR 452/67
Zuständigkeit des Urkundsbeamten für die Befreiung eines durch Krankheit …
Die Entscheidungen des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs vom 2. und 23. November 1965 (1 StR 416/65 und 1 StR 495/65; s. DRiZ 1966, 93) nötigen den Senat nicht zur Anrufung des Großen Senats für Strafsachen. - BGH, 18.12.1973 - 1 StR 452/73
Revision wegen nicht vorschriftsmäßiger Besetzung des Gerichts - Feststellung …
Denn die Verhinderung des Vorsitzenden eines gerichtlichen Spruchkörpers, die ausschließlich durch die in seiner Kammer anfallenden Rechtsprechungsaufgaben verursacht wird, braucht nicht durch den Präsidenten des Gerichts festgestellt zu werden, wenn der Vorsitzende durch ein Mitglied seines Spruchkörpers vertreten wird und sich diese Vertretung auch sonst nicht auf die übrigen Kammern auswirkt (BGH NJW 1968, 512;… ebenso Schäfer in Löwe/Rosenberg, StPO 22. Aufl. § 21 f GVG Anm. II 4 b); soweit der erkennende Senat in früheren Entscheidungen (vom 2. November 1965 - 1 StR 416/65 - und vom 23. November 1965 - 1 StR 495/65 = DRiZ 1966, 93) eine andere Auffassung vertreten hatte, hat er daran auf Antrage des 4. Strafsenats nicht festgehalten (…BGH a.a.O. S. 513).
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