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Rechtsprechung
   BGH, 08.10.2008 - 1 StR 497/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5890
BGH, 08.10.2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
BGH, Entscheidung vom 08.10.2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
BGH, Entscheidung vom 08. Oktober 2008 - 1 StR 497/08 (https://dejure.org/2008,5890)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 406g Abs. 3 Satz 1 StPO; § 472 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1 StPO; § 473 Abs. 1 Satz 2 StPO
    Erstattung der dem zum Anschluss als Nebenkläger Berechtigten für die Heranziehung eines Verletztenbeistandes im Revisionsverfahren entstandenen notwendigen Auslagen

  • lexetius.com

    StPO § 406g Abs. 3 Satz 1, § 472 Abs. 3 Satz 1, Abs. 1 Satz 1, § 473 Abs. 1 Satz 2

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 308
  • NStZ 2009, 287
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 14.08.2024 - 2 StR 270/24

    Verwerfung der sofortigen Beschwerde gegen Kostenentscheidung; Kostentragung bei …

    Bestellt ein Gericht aber - wie vorliegend mit Beschluss des Amtsgerichts Erfurt vom 26. August 2022 - der zum Anschluss als Nebenklägerin Berechtigten einen Rechtsanwalt als Beistand gemäß § 406h in Verbindung mit § 397a Abs. 1 StPO, so hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch die notwendigen Auslagen zu tragen, die in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h entstanden sind (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08, BGHR StPO § 473 Abs. 1 Satz 2 Auslagenerstattung 1, und vom 28. März 2023 - 2 StR 33/23).
  • BGH, 28.03.2023 - 2 StR 33/23

    Kostenentscheidung in einer Strafsache: Notwendige Auslagen des …

    Bestellt ein Gericht aber - wie vorliegend - der zum Anschluss als Nebenklägerin Berechtigten einen Rechtsanwalt als Beistand gemäß § 406h i.V.m. § 397a Abs. 1 StPO, so hat der Angeklagte als Verurteilter gemäß § 472 Abs. 3 Satz 1 StPO auch deren notwendige Auslagen zu tragen, die in Wahrnehmung der Befugnisse nach § 406h entstanden sind (vgl. BGH, Beschluss vom 8. Oktober 2008 - 1 StR 497/08, NStZ 2009, 287;… BeckOK StPO/Weiner, 46. Ed., § 472 Rn. 13).
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