Rechtsprechung
| BGH, 06.12.2000 - 1 StR 498/00 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 306b Abs. 2 Nr. 1 StGB; § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB
Verhältnis der besonders schweren Brandstiftung zur einfachen Brandstiftung - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2; ; StPO § 349 Abs. 4; ; StPO § 473 Abs. 1; ; StPO § 473 Abs. 4; ; StGB § 306a Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306 Abs. 1 Nr. 1; ; StGB § 306b Abs. 2 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Versuchter Mord - Tateinheit - Brandstiftung - Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion - Änderung des Schuldspruchs - Gasexplosion - Bedingter Tötungsvorsatz - Gesetzeseinheit - Schwere Brandstiftung - Fremdheit
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Konkurrenz besonders schwere Brandstiftung - (einfache) Brandstiftung
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- StV 2001, 232 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 21.11.2000 - 1 StR 438/00
Verhältnis von Brandstiftung und schwerer Brandstiftung nach der Reform durch das …
Auszug aus BGH, 06.12.2000 - 1 StR 498/00
Der Senat hat bereits für den Fall der Inbrandsetzung ein und desselben fremden, der Wohnung von Menschen dienenden Gebäudes entschieden, daß der Tatbestand der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB denjenigen der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt (Beschl. vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00).Auch § 306b Abs. 2 Nr. 1 (i.V.m. § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB) enthält alle Merkmale des § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB; er schützt - neben Leib und Leben - auch fremde wie eigene Gebäude, mithin gegebenenfalls auch das fremde Eigentum (vgl. dazu Senat, Beschl. vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00 - BA S. 3 bis 5).
- BGH, 10.05.2011 - 4 StR 659/10
Schwere und besonders schwere Brandstiftung (Wohnung; teilweises Zerstören bei …
a) In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass bei einer dasselbe Gebäude betreffenden Brandlegung der Tatbestand der Brandstiftung nach § 306 Abs. 1 Nr. 1 StGB durch denjenigen der schweren Brandstiftung gemäß § 306a Abs. 1 Nr. 1 StGB verdrängt wird (vgl. BGH, Beschlüsse vom 8. Juli 2003 - 4 StR 246/03; vom 3. April 2002 - 3 StR 32/02; vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 498/00, StV 2001, 232; vom 21. November 2000 - 1 StR 438/00, NStZ 2001, 196).Gleiches gilt für das Verhältnis von einfacher zur besonders schweren Brandstiftung gemäß § 306b Abs. 2 StGB (BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2000 - 1 StR 498/00, aaO).
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