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Rechtsprechung
   BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7245
BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
BGH, Entscheidung vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
BGH, Entscheidung vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 (https://dejure.org/2009,7245)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 266a StGB; § 370 AO
    Vorenthalten von Arbeitsentgelt und Lohnsteuerhinterziehung durch Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen (Handeln aus grobem Eigennutz; Rechtsgut des Aufkommens der Sozialversicherungen)

  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    StGB § 266a Abs. 4; ; StPO § 349 Abs. 2

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 266a Abs. 4 S. 2 Nr. 1; StPO § 349 Abs. 2
    Rechtmäßigkeit einer Verurteilung wegen Steuerhinterziehung aufgrund der Beschäftigung von Schwarzarbeiterkolonnen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 216
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.09.2005 - 5 StR 263/05

    Weiterhin bestehende Tatmehrheit zwischen Lohnsteuerhinterziehung und …

    Auszug aus BGH, 29.10.2009 - 1 StR 501/09
    Rn. 21 Geschütztes Rechtsgut der Absätze 1 und 2 des § 266a StGB ist in erster Linie das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. September 2005 - 5 StR 263/05;… Saliger in Satzger/Schmitt/Widmaier StGB § 266a Rdn. 2 m.w.N.).
  • BGH, 10.11.2009 - 1 StR 283/09

    Voraussetzungen der Schätzung der Schwarzlohnsumme bei Steuerhinterziehung …

    Rn. 33 Dies entspricht auch den Erfahrungen des Senats aus vergleichbaren Verfahren, wo aufgrund tatsachenfundierter Berechnungen Schwarzlöhne konkret festgestellt wurden, die sich auf mehr als 60 % des Nettoumsatzes belaufen (vgl. Senat, Beschl. vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09).
  • BGH, 08.03.2023 - 1 StR 188/22

    Scheinselbständige Rechtsanwälte, freie Mitarbeiter, Schwarzarbeiter

    Das durch § 266a Abs. 1 und 2 StGB geschützte Rechtsgut, das Interesse der Solidargemeinschaft an der Sicherstellung des Aufkommens der Mittel für die Sozialversicherungen (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20), ist insoweit nicht betroffen, da dieses Aufkommen aufgrund der Versicherungsfreiheit nicht gefährdet ist.
  • BGH, 24.06.2026 - 1 StR 247/25

    Beschränkung der Revision auf den Strafausspruch; Beitragsvorenthaltung in großem …

    Dabei muss das Gewinnstreben des Angeklagten nach einer an den festgestellten Umständen des konkreten Einzelfalles orientierten Gesamtschau das bei jedem sonstigen Täter des § 266a StGB vorhandene Gewinnstreben deutlich übersteigen (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. Juni 1990 - 3 StR 471/89, BGHR AO § 370 Abs. 3 Nr. 1 Eigennutz 3 [zu § 370 Abs. 3 Nr. 1 AO a.F.]; vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 18 …und vom 28. November 2024 - 1 StR 376/24 Rn. 18;… MüKoStGB/Radtke, 5. Aufl. 2025, § 266a Rn. 111).

    Es hat dabei verkannt, dass ein kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft sowie zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer regelmäßig ein Tatbild ergibt, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (vgl. BGH, Beschlüsse vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20;… vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 16 …und vom 28. November 2024 - 1 StR 376/24 Rn. 18).

  • BGH, 13.06.2023 - 1 StR 126/23

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt (erforderliche Berechnung der …

    Kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft - und mittelbar zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer - ergibt ein Tatbild, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20 mwN).
  • LG Kiel, 29.08.2018 - 3 KLs 7/16

    Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt und Steuerhinterziehung: …

    Rn. 174 Vom Jahresumsatz hat die Kammer zwei Drittel als Personalaufwand angesetzt, da die Baubranche, in der die H… N… GmbH ausschließlich tätig war, sehr lohnintensiv ist (vgl. auch BGH…, Beschluss vom 06.02.2013 - 1 StR 577/12, Rn. 55; BGH, Beschluss vom 29.10.2009 - 1 StR 501/09, Rn. 3).
  • BGH, 28.11.2024 - 1 StR 376/24

    Vorenthalten von Arbeitgeberbeiträgen (erforderlicher Zusammenhang zwischen dem …

    Auch ergibt ein - hier nach den Feststellungen naheliegendes - kollusives Zusammenwirken von Arbeitnehmern und Arbeitgebern zu Lasten der Solidargemeinschaft sowie zum Nachteil abgaben- und steuerehrlicher Unternehmer regelmäßig ein Tatbild, das durch ein gesteigertes Ausmaß an krimineller Energie geprägt ist (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 13. Juni 2023 - 1 StR 126/23 Rn. 16 und vom 29. Oktober 2009 - 1 StR 501/09 Rn. 20).

    Den Feststellungen lässt sich aber (noch) nicht entnehmen, dass der Angeklagte S. zudem aus grobem Eigennutz handelte, mithin sich bei den Taten in besonders anstößigem Maß vom Streben nach dem eigenen Vorteil leiten ließ (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Oktober 2009 aaO Rn. 18).

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