Rechtsprechung
| BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Erneute Beratungspflicht des Gerichts bei Wiedereintretung in Verhandlungen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1992, 19
- NStZ 1991, 595
- StV 1991, 547
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 14.07.1971 - 3 StR 73/71
Notwendigkeit einer erneuten förmlichen Beratung nach Wiedereintritt in eine …
Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].
Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].
Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).
- BGH, 29.11.1963 - 4 StR 352/63
Anforderungen an die Urteilsberatung und die Beteiligung der Schöffen daran - …
Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).Vielmehr hat es der Bundesgerichtshof zugelassen, daß die nochmalige Beratung in der Form einer kurzen Verständigung zwischen dem Vorsitzenden und den beisitzenden Richtern darüber stattfindet, daß es bei dem beschlossenen Urteil verbleiben soll (BGHSt 19, 156, 157; 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].
Bei diesem nur "mit größter Zurückhaltung" (BGHSt 19, 156, 157) anzuwendenden Verfahren muß das Einverständnis aber in äußerlich erkennbarer Weise herbeigeführt werden, und dieses Verfahren ist nur dort zulässig, wo bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist (BGHSt 24, 170, 171) [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71].
Dabei haben die Verfahrensbeteiligten Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern - auch den Laienrichtern - für sie äußerlich erkennbar ist (BGHSt 19, 156, 158).
- BGH, 09.06.1987 - 1 StR 236/87
Verständigung über Inhalt des zu verkündenden Urteils
Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).
Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensverstoß läßt sich nicht ausschließen, weil ungewiß ist, was eine in ausreichender Weise durchgeführte nochmalige Beratung ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211; BGH NStZ 1988, 470).".
- BGH, 07.06.1988 - 1 StR 172/88
Verhandlung - Wiedereintritt - Erneute Beratung - Urteilsverkündung
Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Tritt das Gericht nach den Schlußvorträgen und nach der Beratung erneut in die Verhandlung ein, muß es vor Verkündung des Urteils nochmals beraten (BGHSt 19, 156; 24, 170 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH NStZ 1988, 470).Ein Beruhen des Urteils auf dem dargelegten Verfahrensverstoß läßt sich nicht ausschließen, weil ungewiß ist, was eine in ausreichender Weise durchgeführte nochmalige Beratung ergeben hätte (vgl. BGH NJW 1987, 3210, 3211; BGH NStZ 1988, 470).".
- BGH, 02.08.1960 - 1 StR 249/60
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 27.08.1991 - 1 StR 505/91
Jedenfalls war hier keiner der seltenen Ausnahmefälle gegeben, in dem der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben und in dem deshalb rascheste Verständigung möglich war (vgl. BGHSt 24, 170, 171 [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; BGH NJW 1987, 3210; BGH, Urteil vom 02. August 1960 - 1 StR 249/60;… Gollwitzer in Löwe/Rosenberg 24. Auflage § 258 StPO Rdn. 49).
- BGH, 25.11.1997 - 5 StR 458/97
Erfolg einer Revision mit einer Verfahrensrüge - Vergewaltigung in Tateinheit mit …
In Fällen, in denen "bei der Entscheidung einfacher Fragen rascheste Verständigung möglich ist"(BGHSt 24, 170 f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71]; vgl. auch BGH NJW 1992, 3181; BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 4 und 5), wird jedoch ausnahmsweise eine kurze Verständigung zwischen allen Mitgliedern des Gerichts - einschließlich der Schöffen - im Sitzungssaal zugelassen.Die erneute Beratung ist dabei so durchzuführen, daß sie allen Verfahrensbeteiligten erkennbar ist (BGHSt 19, 156f.; BGHSt 24, 170f. [BGH 14.07.1971 - 3 StR 73/71], BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4).
- BGH, 31.07.1992 - 3 StR 200/92
Erneute Beratung durch kurze Verständigung im Sitzungssaal nach Wiedereintritt in …
Soweit der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in späteren Beschlüssen vom 9. Juni 1987 und vom 27. August 1991 (BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1 und 4) diese Voraussetzung dahin formuliert hat, daß der neue Verhandlungsteil ohne jeden sachlichen Gehalt geblieben ist, handelt es sich nicht um eine inhaltliche Änderung dieser Rechtsprechung, sondern lediglich um eine mißverständliche Wiedergabe. - BGH, 25.06.1992 - 4 StR 265/92
Wiedereintritt in die Beweisaufnahme und Verkündung des Urteils ohne erneute …
Die Verfahrensbeteiligten haben jedoch einen Anspruch darauf, daß die erneute Beratung zwischen allen Gerichtsmitgliedern einschließlich der Schöffen für sie äußerlich erkennbar ist (BGH StV 1991, 547). - BGH, 12.11.1991 - 4 StR 374/91
Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Beweisantrags
Da die Verfahrensrüge wegen der Auswirkung auf die Mitwirkungsform und den Schuldumfang die Aufhebung des Schuldspruchs gegen die Angeklagte S. nach sich zieht, bedarf es keiner Entscheidung über die weitere Verfahrensrüge der Verletzung des § 260 Abs. 1 StPO (…vgl. dazu BGHR StPO § 260 Abs. 1 Beratung 1, 2; BGH, Beschluß vom 27. August 1991 - 1 StR 505/91;… Kleinknecht/Meyer a.a.O. § 260 Rdn. 4). - OLG Köln, 15.09.1994 - Ss 309/94
Urteil; Berufung; Unentschuldigtes Fernbleiben des Angeklagten; Schlußvorträge …
Dem stimmt der Senat zu (vgl. auch BGH NStZ 1991, 595 und NStZ 1992, 552 = NJW 1992, 3182 ).
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