Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
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- BGH, 20.02.1953 - 2 StR 624/52
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
So hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 53, 277; 71, 198; RG JW 1939, 401) schon durch Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 624/52 - (NJW 1953, 592 Nr. 16, insoweit in BGHSt 4, 16 nicht abgedruckt) entschieden.Denn auch bei der Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe nach dieser Vorschrift durch eine Tat liegen nicht mehrere Straftaten in Tateinheit, sondern nur eine einzige Straftat vor (RGSt 43, 332; BGH NJW 1953, 592 Nr. 16;… BGH GA 1957, 85).
- BGH, 11.05.1951 - GSSt 1/51
Annahme eines schweren Diebstahls bei ordnungsgemäßem Hineingelangen in ein …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Das ist zwar zutreffend; denn der Innenraum eines Personenkraftwagens ist ein umschlossener Raum im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGHSt 1, 158; 2, 214) [BGH 14.03.1952 - 1 StR 737/51].Strafschärfungsgrund des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB ist der Schutz des verstärkt zum Ausdruck gebrachten und gesicherten Gewahrsams und die durch erhöhte verbrecherische Energie gekennzeichnete Gefährlichkeit von Täter und Tat (BGHSt 1, 158, 164) [BGH 11.05.1951 - GSSt - 1/51].
- RG, 17.06.1919 - II 228/19
Zum Begriff des Ablösens von Verwahrungsmitteln in § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
So hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 53, 277; 71, 198; RG JW 1939, 401) schon durch Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 624/52 - (NJW 1953, 592 Nr. 16, insoweit in BGHSt 4, 16 nicht abgedruckt) entschieden.
- BGH, 27.10.1953 - 5 StR 436/53
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Unter "Ablösen" ist jede - auch gewaltsame - Aufhebung der Verbindung zwischen dem Verwahrungsmittel und dem Beförderungsgegenstand zu verstehen (BGHSt 5, 60, 61) [BGH 27.10.1953 - 5 StR 436/53]. - RG, 23.04.1937 - 4 D 228/37
Ist wegen schweren Diebstahls nach dem § 243 Abs. 1 Nr. 2 oder Nr. 4 StGB. …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
So hat der Bundesgerichtshof in Anlehnung an die Rechtsprechung des Reichsgerichts (RGSt 53, 277; 71, 198; RG JW 1939, 401) schon durch Urteil vom 20. Februar 1953 - 2 StR 624/52 - (NJW 1953, 592 Nr. 16, insoweit in BGHSt 4, 16 nicht abgedruckt) entschieden. - BGH, 21.03.1952 - 1 StR 737/51
Abgeschlossener Bürowagen eines Baugeschäfts als umschlossener Raum im Sinne des …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Das ist zwar zutreffend; denn der Innenraum eines Personenkraftwagens ist ein umschlossener Raum im Sinne des § 243 Abs. 1 Nr. 2 StGB (BGHSt 1, 158; 2, 214) [BGH 14.03.1952 - 1 StR 737/51]. - RG, 14.04.1910 - I 157/10
Liegt Versuch schweren Diebstahls vor, wenn der Täter in der Absicht, aus einem …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
Denn auch bei der Verwirklichung mehrerer Strafschärfungsgründe nach dieser Vorschrift durch eine Tat liegen nicht mehrere Straftaten in Tateinheit, sondern nur eine einzige Straftat vor (RGSt 43, 332; BGH NJW 1953, 592 Nr. 16;… BGH GA 1957, 85). - BGH, 06.03.1952 - 3 StR 1139/51
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Beförderungsdiebstahls - Relevanz des …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB will dagegen den erhöhten Schutz von Beförderungsgegenständen gewährleiste, weil diese mehr als andere der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt sind (vgl. RGSt 54, 194; 67, 362; BGHSt 2, 260). - RG, 12.12.1919 - IV 765/19
Zum Begriff des "Gegenstandes der Beförderung" nach § 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB.
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB will dagegen den erhöhten Schutz von Beförderungsgegenständen gewährleiste, weil diese mehr als andere der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt sind (vgl. RGSt 54, 194; 67, 362; BGHSt 2, 260). - RG, 17.11.1933 - 4 D 196/33
Muß ein Schöffe, der auf Grund des Reichsgesetzes v. 7. April 1933 (RGBl. I S. …
Auszug aus BGH, 06.02.1962 - 1 StR 506/61
§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB will dagegen den erhöhten Schutz von Beförderungsgegenständen gewährleiste, weil diese mehr als andere der Gefahr des Diebstahls ausgesetzt sind (vgl. RGSt 54, 194; 67, 362; BGHSt 2, 260).
- BGH, 17.09.1968 - 1 StR 379/68
Verurteilung wegen schweren Diebstahls - Verletzung sachlichen Rechts
In dem öffnen den Kofferraums liegt auch das Ablösen eines Verwahrungsmittels (RGSt 71, 198; BGH NJW 1952, 1184; BGH, Urteil vom 31. Juli 1958 - 1 StR 292/58); einer gewaltsamen Aufhebung der durch den Kofferraumverschluß geschaffenen Verbindung mit dem Beförderungsgegenstand bedurfte es nicht (BGHSt 5, 60, 61 [BGH 27.10.1953 - 5 StR 436/53]; BGH, Urteil vom 6. Februar 1962 - 1 StR 506/61).Der vom Senat am 6. Februar 1962 - 1 StR 506/61 - behandelte Fall nötigt hinsichtlich der Beurteilung des fehlenden Hinweises nach § 265 StPO zu keiner anderen Entscheidung, weil es dort um die Erweiterung des Schuldspruchs ging.
- BGH, 04.01.1966 - 1 StR 523/65
Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Strafbarkeit wegen Hehlerei …
Daß die Strafkammer nicht geprüft hat, ob in einem Falle nicht zugleich der Tatbestand des Beförderungsdiebstahls (§ 243 Abs. 1 Nr. 4 StGB) gegeben ist (vgl. RGSt 53, 277; 71, 198; BGH NJW 1953, 592 Nr. 16; BGH Urteil vom 6.2.1962 - 1 StR 506/61), beschwert den Angeklagten nicht. - BGH, 01.10.1963 - 1 StR 333/63
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Voraussetzungen für …
Denn der Kraftwagen war nicht nur Beförderungs-, sondern auch Verwahrungsmittel (RGSt 71, 198; BGHSt 4, 16; Urteil des Senats vom 6. Februar 1962, 1 StR 506/61, S. 3).
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