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Rechtsprechung
   BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43169
BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14 (https://dejure.org/2014,43169)
BGH, Entscheidung vom 16.12.2014 - 1 StR 515/14 (https://dejure.org/2014,43169)
BGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14 (https://dejure.org/2014,43169)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • HRR Strafrecht

    § 66 Abs. 2 und 3 Satz 2 StGB aF
    Begründung des Hangs bei der Sicherungsverwahrung (zulässiges Verteidigungsverhalten; Ermessensausübung; Annahme oder Ablehnung von Therapieangeboten)

  • lexetius.com

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sicherungsverwahrung - und die Therapieangebote im Strafvollzug

  • sowhy.de (Kurzinformation)

    Zulässiges Verteidigungsverhalten führt zur Unterbringung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • datenbank.nwb.de (Tenor)

    Sicherungsverwahrung: Bewertung zulässigen Verteidigungsverhaltens; Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2015, 73
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.03.2012 - 2 StR 592/11

    Übernahme von Urteilsbestandteilen zu den persönlichen Verhältnissen des …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 und 3 StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).

    Danach hat das Landgericht für seine Ermessensausübung den zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und geprüft, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 28. März 2011 - 2 StR 592/11) vorliegen, dies aber wegen der derzeit schlechten Ausgangsbedingungen für eine Therapie zutreffend verneint.

  • BGH, 10.07.2001 - 5 StR 250/01

    Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Erforderliche Bildung der …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Zwar darf auch nach Rechtskraft des Schuld- und Strafausspruchs zulässiges Verteidigungsverhalten weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; NStZ 2001, 595, 596; vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14).
  • BGH, 03.02.2011 - 3 StR 466/10

    Sicherungsverwahrung (Ermessensentscheidung des Tatrichters; maßgeblicher …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Danach hat das Landgericht für seine Ermessensausübung den zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und geprüft, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 28. März 2011 - 2 StR 592/11) vorliegen, dies aber wegen der derzeit schlechten Ausgangsbedingungen für eine Therapie zutreffend verneint.
  • BGH, 21.08.2014 - 1 StR 320/14

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherheitsverwahrung …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Zwar darf auch nach Rechtskraft des Schuld- und Strafausspruchs zulässiges Verteidigungsverhalten weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; NStZ 2001, 595, 596; vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14).
  • BGH, 11.08.2011 - 3 StR 221/11

    Sicherungsverwahrung; strenge Verhältnismäßigkeit (schwere Straftat; sexueller …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 und 3 StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschluss vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).
  • BGH, 04.08.2009 - 1 StR 300/09

    Sicherungsverwahrung (Begründung des Hangs anhand zulässigen …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Zwar darf auch nach Rechtskraft des Schuld- und Strafausspruchs zulässiges Verteidigungsverhalten weder hangbegründend noch als Anknüpfungspunkt für die Gefährlichkeit gewertet werden (BGH, Beschlüsse vom 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01; NStZ 2001, 595, 596; vom 4. August 2009 - 1 StR 300/09, NStZ 2010, 270, 271; vom 21. August 2014 - 1 StR 320/14).
  • BGH, 19.07.2005 - 4 StR 184/05

    Erörterungsmängel bei der Ablehnung einer Sicherungsverwahrung (Zeitpunkt und …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Danach hat das Landgericht für seine Ermessensausübung den zutreffenden rechtlichen Maßstab zugrunde gelegt und geprüft, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (vgl. auch BGH, Urteile vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338 und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172; Beschluss vom 28. März 2011 - 2 StR 592/11) vorliegen, dies aber wegen der derzeit schlechten Ausgangsbedingungen für eine Therapie zutreffend verneint.
  • BGH, 09.12.2010 - 5 StR 421/10

    Sicherungsverwahrung; Gefahrenprognose (zwingend zu erörternde Umstände; …

    Auszug aus BGH, 16.12.2014 - 1 StR 515/14
    Die Wirkungen von im Strafvollzug (möglicherweise) wahrgenommenen Therapieangeboten können im Einzelfall wesentliche gegen die Anordnung der Maßregel sprechende Gesichtspunkte darstellen (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Dezember 2010 - 5 StR 421/10, StV 2011, 276).
  • LG Münster, 09.03.2021 - 121 KLs 1/20

    Urteil im Missbrauchskomplex Münster - Neun Jahre Haft

    Dazu bedarf es konkreter Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg (BGH, Urteil vom 28.03.2012 - 2 StR 592/11 -, juris; BGH, Beschluss vom 16.12.2014 - 1 StR 515/14 -, juris).
  • BGH, 09.06.2026 - 1 StR 621/25

    Zulässigkeit der fakultativen Anordnung der Sicherungsverwahrung neben der …

    Noch ungewisse positive Veränderungen und lediglich mögliche Wirkungen künftiger Maßnahmen im Strafvollzug tragen das Absehen von der Maßregelanordnung demgegenüber nicht (st. Rspr.;… vgl. BGH, Urteile 8. August 2017 - 5 StR 99/17 Rn. 16;… vom 22. Oktober 2015 - 4 StR 275/15 Rn. 7;… vom 15. Oktober 2014 - 2 StR 240/14 Rn. 27;… vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13 Rn. 6 …und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11 Rn. 12; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14; jeweils mwN).
  • OLG Düsseldorf, 10.09.2025 - 5 St 2/25

    Mord aus islamistischen Motiven und mitgliedschaftliche Beteiligung an der …

    Rn. 448 Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 und Abs. 3 StGB eingeräumten Ermessens daher regelmäßig nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde aufgrund der Wirkungen des langjährigen Strafvollzugs und diesen begleitender resozialisierender sowie therapeutischer Maßnahmen zum Strafende eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH…, Urteil vom 11. Juli 2013 - 3 StR 148/13, juris Rn. 6; …und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, juris Rn. 12; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, juris, …und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11, juris Rn. 8).
  • BGH, 22.10.2015 - 4 StR 275/15

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Ermessen des …

    Ein Absehen von der Anordnung trotz bestehender hangbedingter Gefährlichkeit kommt in Ausübung des in § 66 Abs. 2 (und Abs. 3) StGB eingeräumten Ermessens aber nur dann in Betracht, wenn bereits zum Zeitpunkt des Urteilserlasses die Erwartung begründet ist, der Täter werde hierdurch eine Haltungsänderung erfahren, so dass für das Ende des Strafvollzugs eine günstige Prognose gestellt werden kann (BGH, Urteil vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.); Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 11. August 2011 - 3 StR 221/11).

    Es hätte prüfen müssen, ob zumindest konkrete Anhaltspunkte für einen Behandlungserfolg vorliegen (vgl. BGH, Urteile vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, NStZ-RR 2011, 172, und vom 19. Juli 2005 - 4 StR 184/05, NStZ-RR 2005, 337, 338; Beschlüsse vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73, und vom 28. März 2012 - 2 StR 592/11, NStZ-RR 2012, 272 (Ls.)).

  • BGH, 10.10.2018 - 5 StR 274/18

    Ermessensentscheidung bei der Anordnung von Sicherungsverwahrung ohne frühere …

    Gerade im Hinblick darauf hat es auch die zu erwartenden Wirkungen des mehrjährigen Strafvollzugs auf den überwiegend geständigen Angeklagten nachvollziehbar dargelegt (vgl. BGH…, Urteil vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10, aaO; Beschlüsse vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02, NStZ 2004, 438, 439, und vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14, NStZ-RR 2015, 73).

    Der Senat kann aber jedenfalls für eine Konstellation wie die vorliegende, bei der über die Anordnung der Unterbringung eines bislang unbestraften Angeklagten in der Sicherungsverwahrung zu entscheiden ist, ausschließen (§ 337 Abs. 1 StPO), dass die gebotene Abwägung angesichts der heranzuziehenden vergleichbaren Kriterien (zum "Gleichklang' der Ermessensprüfungen vgl. BGH, Urteil vom 4. August 2011 - 3 StR 175/11; Beschluss vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14;… jeweils aaO) zu einem Ergebnis gelangt wäre, das von dem zu § 66 Abs. 3 Satz 2 StGB erzielten abgewichen wäre.

  • BGH, 26.05.2020 - 1 StR 538/19

    Anordnung der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (Gefährlichkeitsprognose: …

    Insbesondere hat es auch die zu erwartenden Wirkungen des mehrjährigen Strafvollzugs auf den überwiegend geständigen Angeklagten zulässigerweise bei seiner Ermessensausübung berücksichtigt (…vgl. hierzu BGH, Urteile vom 10. Oktober 2018 - 5 StR 274/18 Rn. 20 …und vom 3. Februar 2011 - 3 StR 466/10 Rn. 13 f.;… Beschlüsse vom 11. September 2003 - 3 StR 481/02 Rn. 8 und vom 16. Dezember 2014 - 1 StR 515/14).
  • LG Dortmund, 23.11.2023 - 32 KLs 15/23
    Es müsste nunmehr die begründete Erwartung bestehen, dass der Angeklagte durch die Haft und eine entsprechende Therapie eine derartige Haltungsänderung erfahren wird, dass für das Ende des Strafvollzuges eine günstige Prognose gestellt werden kann (vgl. NStZ-RR 2015, 73, beck-online;… BGH, Urt. v. 28.3.2012 - 2 StR 592/11; BeckRS 2011, 22505).
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