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| BGH, 20.08.1992 - 1 StR 515/92 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bezeichnung eines Rechtsmittels als Berufung bei Notwendigkeit der Bezeichnung als Revision
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 22.01.1974 - 1 StR 586/73
Strafbarkeit wegen versuchter Erpressung, Diebstahls, Betrugs in Tateinheit mit …
Auszug aus BGH, 20.08.1992 - 1 StR 515/92
Auch hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs kann dem Vorbringen, angesichts der "Gesamtumstände" solle eine mildere Strafe verhängt werden, nicht die Behauptung entnommen werden, der Strafsenat habe bei der von ihm vorgenommenen Rechtsfolgenbestimmung das Recht verletzt (vgl. insgesamt BGHSt 25, 272, 275;… BGHR § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597 jeweils m.w.N.). - BGH, 21.08.1991 - 3 StR 296/91
Anforderungen an eine Revisionsbegründungsschrift - Verletzung einer Rechtsnorm
Auszug aus BGH, 20.08.1992 - 1 StR 515/92
Auch hinsichtlich des Rechtsfolgenausspruchs kann dem Vorbringen, angesichts der "Gesamtumstände" solle eine mildere Strafe verhängt werden, nicht die Behauptung entnommen werden, der Strafsenat habe bei der von ihm vorgenommenen Rechtsfolgenbestimmung das Recht verletzt (vgl. insgesamt BGHSt 25, 272, 275;… BGHR § 344 Abs. 2 Satz 1 Revisionsbegründung 2; BGH NStZ 1991, 597 jeweils m.w.N.).
- BGH, 26.02.2025 - 4 StR 99/24
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand (Revisionseinlegungsfrist: …
c) Einer Nachholung der versäumten Handlung nach § 45 Abs. 2 Satz 2 StPO bedurfte es vorliegend nicht, weil die formgerechte Revisionseinlegung bereits am 19. September 2023 beim Landgericht eingegangen ist und in dem Wiedereinsetzungsantrag auf die damit - abgesehen von der Verspätung - bereits ordnungsgemäß vorgenommene Prozesshandlung Bezug genommen wird (vgl. BGH…, Beschluss vom 30. Mai 2000 - 1 StR 103/00, juris Rn. 10; Beschluss vom 20. August 1992 - 1 StR 515/92, BGHR StPO § 45 Abs. 2 Nachholen 2).
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