Rechtsprechung
| BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen schweren Raubes in Tateinheit mit Freiheitsberaubung - Verurteilung wegen Sichverschaffens von Betäubungsmitteln sowie wegen fortgesetzten Diebstahls - Begehung eines Urkundendelikts - Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1990, 102
- StV 1990, 261
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (6)
- BGH, 25.07.1985 - 1 StR 241/85
Ziel der Maßregeln - Wechsel der Vollzugsart - Vorwegvollzug
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Zwar ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes anerkannt, daß der Strafvollzug eine sinnvolle Vorstufe der Behandlung sein kann (BGHSt 33, 285, 286).Insoweit ist den Feststellungen des Tatrichters nicht zu entnehmen, daß es sich bei dem Angeklagten um einen Straftäter handelt, der sich erst noch in der Strafhaft Rechenschaft darüber geben müßte, daß er durch die Taten auch gegen sich selbst etwas getan hat und der Strafvollzug zu dem Problembewußtsein und zu dem Wunsch führen könnte, die eigene Lage durch Mitarbeit bei einer Therapie in der Entziehungsanstalt zu verbessern (BGHSt 33, 285, 286/287).
- BGH, 21.03.1979 - 2 StR 743/78
Unterbringung eines Drogensüchtigen in einer Entziehungsanstalt - Voraussetzungen …
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Die im angefochtenen Urteil angestellte Überlegung, der teilweise Vorwegvollzug von Strafe sei auch deshalb geboten, weil der Angeklagte einer notwendigen gezielten stationären Langzeit-Drogenentwöhnungsbehandlung bedürfe, "die in der Entziehungsanstalt gemäß § 64 StGB - im vorliegenden Fall im Bezirkskrankenhaus Haar - nicht optimal durchgeführt werden könnte" (UA S. 29), verkennt, daß Schwierigkeiten bei der organisatorischen Ausgestaltung und praktischen Durchführung der Maßregel das Gericht nicht hindern dürfen, das Gesetz so anzuwenden, wie es sein Wortlaut befiehlt (vgl. BGHSt 28, 327, 329). - BGH, 27.02.1986 - 1 StR 31/86
Erneute Strafrahmenverschiebung nach Verneinung eines besonders schweren Falls
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Bei der gebotenen Gesamtwürdigung kann dieser Umstand schon für sich zur Verneinung eines besonders schweren Falles führen (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1986, abgedruckt in NJW 1986, 1699, 1700;… Dreher/Tröndle, StGB 44. Aufl. § 46 Rdn. 43;… Lackner, StGB 18. Aufl. § 46 Anm. II 1 b).
- BGH, 11.03.1987 - 2 StR 50/87
Berücksichtigung von Umständen, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt …
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Richtig ist, daß die Gründe, die bereits zur Strafrahmenmilderung herangezogen wurden, bei der konkreten Strafzumessung von geringerer Bedeutung sind; sie dürfen jedoch nicht gänzlich außer Betracht bleiben (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 54, 55; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 4). - BGH, 23.09.1987 - 2 StR 453/87
Unzulässige Doppelverwertung bei der Strafzumessung im engeren Sinne
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Richtig ist, daß die Gründe, die bereits zur Strafrahmenmilderung herangezogen wurden, bei der konkreten Strafzumessung von geringerer Bedeutung sind; sie dürfen jedoch nicht gänzlich außer Betracht bleiben (st. Rspr.; vgl. BGH StV 1985, 54, 55; BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1 bis 4). - BGH, 16.08.1984 - 4 StR 461/84
Vollstreckung der Strafe vor der Maßregel zur Erleichterung einer Therapie
Auszug aus BGH, 12.10.1989 - 1 StR 516/89
Die Kammer hat aber nicht bedacht, daß eine spätere Vorgehensweise nach § 35 Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch möglich ist, wenn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne die Umkehr der vom Gesetz als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzugs angeordnet wird (BGH NStZ 1984, 573).
- BGH, 10.05.2000 - 1 StR 109/00
Zu den Voraussetzungen an einen Vorwegvollzug; Darlegung konkret …
Schließlich konnte nicht außer acht bleiben, daß eine vom Landgericht ins Auge gefaßte spätere Vorgehensweise nach § 35 Abs. 2 Nr. 2 BtMG auch möglich ist, wenn die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt ohne die Umkehr der vom Gesetzgeber als Regelfall vorgesehenen Reihenfolge des Vollzuges angeordnet wird (BGH NStZ 1984, 573; BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 6). - BGH, 16.06.1998 - 4 StR 235/98
Durchführung einer Drogentherapie anstelle einer Unterbringung in einer …
Zunächst sind die Voraussetzungen des § 64 StGB und gegebenenfalls die Reihenfolge der Vollstreckung nach § 67 StGB (vgl. hierzu BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 6, 7, 11-13) zu prüfen. - OLG Hamm, 13.05.2003 - 4 Ss 316/03
Aufhebung im Rechtsfolgenausspruch, Unterbringung in einer Entziehungsanstalt, …
Zunächst sind die Voraussetzungen des § 64 StGB und ggf. die Reihenfolge der Vollstreckung nach § 67 StGB zu prüfen (vgl. BGHR StGB § 67 Abs. 2 Vorwegvollzug, teilweiser 3, 6, 7, 11 - 13). - OLG Hamburg, 04.06.1993 - 2 Ws 246/93
Vollstreckungsreihenfolge; Nachträgliche Änderung; Maßregelzweck; Verbüßen der …
So wie das Fehlen eines Therapieplatzes nicht zum Absehen von der Maßregelanordnung nach § 64 StGB bzw. zur Bestimmung einer abweichenden Reihenfolge der Vollstreckung durch das erkennende Gericht nach § 67 Abs. 2 StGB führen darf (h.M., vgl. BGHSt 28, 327 [329] und 36, 199 [201], BGH in NStZ 1990, 102 ;… Dreher/Tröndle, a.a.O., § 64 Rdn. 7 a; a.A. LG Dortmund in StV 1982, 371;… Horn, a.a.O., Rdn. 11 mit Hinweisen auf fehlende Praktikabilität), darf durch Platzmangel auch nicht die nachträgliche Änderung der Vollstreckungsreihenfolge nach § 67 Abs. 3 StGB bestimmt werden (vgl. OLG Düsseldorf in MDR 1989, 1012 [1013]; OLG Hamm in MDR 1980, 952;… Hanack, a.a.O.;… Stree, a.a.O.). - BGH, 21.03.1990 - 2 StR 102/90
Gesetzeskonkurrenz bei Freiheitsberaubung und Sexualdelikten - Fehlerhaftigkeit …
Auch Umstände, die eine Milderung des Strafrahmens bewirkt haben, müssen bei der Strafzumessung innerhalb des dann anzuwendenden Strafrahmens nochmals - wenn auch mit geringerem Gewicht - Berücksichtigung finden (…ständige Rechtsprechung, BGHR StGB § 50 Strafhöhenbemessung 1-4; BGH, Beschlüsse vom 5. April 1989 - 2 StR 82/89 und 12. Oktober 1989 - 1 StR 516/89).
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