Rechtsprechung
| BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 211 Abs. 2 StGB; § 22 StGB
Untauglicher Versuch des Heimtückemords (gezieltes Suchen des Überraschungsmoments) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
- Wolters Kluwer
Heimtückischer Schlag mit einem Dönermesser in Tötungsabsicht gegen einen Türsteher wegen erlittener Ehrverletzung; Heimtückischer Tötungsversuch, wenn der Geschädigter wegen des vorausgegangenen Verhaltens des Täters misstrauisch war und mit dem Angriff rechnete, der ...
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 211 Abs. 2
Heimtücke trotz misstrauischem Opfer - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 2006, 3155 (Ls.)
- NStZ 2006, 501
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.06.1991 - 5 StR 122/91
Beurteilung des Gewichts anderer seelischer Abartigkeit - "schizotype …
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309). - BGH, 09.12.1986 - 1 StR 596/86
Aufhebung eines Urteils wegen fehlender Erörterung des Mordmerkmals - Mord in der …
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309). - BGH, 07.06.1994 - 1 StR 279/94
Mordversuch - Beweisantrag - Fragepflicht - Auslegung
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
Letztlich beruhe dieses Ergebnis auf den allgemeinen Grundsätzen zur Strafbarkeit des untauglichen Versuchs (so BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 19 = BGH NStZ 1994, 583). - BGH, 13.07.2005 - 2 StR 236/05
Mord (Heimtücke; niedrige Beweggründe); Überzeugungsbildung
Auszug aus BGH, 08.02.2006 - 1 StR 523/05
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist anerkannt, dass das Opfer selbst dann arglos sein kann, wenn der Täter ihm zwar offen feindselig entgegentritt, die Zeitspanne zwischen dem Erkennen der wahren Absicht des Täters und dem Angriff aber so kurz ist, dass dem Opfer keine Möglichkeit bleibt, dem Angriff irgendwie zu begegnen (…vgl. BGHR StGB § 211 Abs. 2 Heimtücke 3, 15; BGH, Urteil vom 13. Juli 2005 - 2 StR 236/05 = NStZ-RR 2005, 309).
- BGH, 04.12.2024 - 2 StR 352/24
Schuldfähigkeit (Rechtsfrage; Darlegungsanforderungen: Auswirkungen der …
Glaubt der Täter jedoch bei dem Angriff gegen das Leben seines Opfers, dieses sei arglos, und wollte er seine Tat unter Ausnutzung der daher von ihm angenommenen Wehrlosigkeit des Opfers begehen, so kommt eine Verurteilung wegen eines heimtückisch begangenen Mordversuchs in Betracht (…vgl. BGH, Urteile vom 7. Juni 1994 - 1 StR 279/94, BGHR StGB § 211 II Heimtücke 19; vom 8. Februar 2006 - 1 StR 523/05, NStZ 2006, 501;… MüKoStGB/Schneider, 4. Aufl., § 211 Rn. 278).
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