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| BGH, 26.11.1957 - 1 StR 524/57 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- RG, 19.04.1934 - 2 D 333/34
Zur Anwendung des Art. 5 Nr. 2 des Ges. gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher …
Auszug aus BGH, 26.11.1957 - 1 StR 524/57
Nach der ständigen Rechtsprechung (u.a. RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51] ist das dann der Fall, wenn wahrscheinlich ist, daß der Angeklagte nach der Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird. - BGH, 20.03.1951 - 2 StR 75/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 26.11.1957 - 1 StR 524/57
Nach der ständigen Rechtsprechung (u.a. RGSt 68, 149, 157; BGHSt 1, 66, 67) [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51] ist das dann der Fall, wenn wahrscheinlich ist, daß der Angeklagte nach der Verbüßung der gegen ihn verhängten Freiheitsstrafe den Rechtsfrieden wieder erheblich stören wird. - BGH, 19.11.1953 - 4 StR 488/53
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Auszug aus BGH, 26.11.1957 - 1 StR 524/57
Unbestimmte Hoffnungen und Erwartungen in dieser Hinsicht reichen aber nicht aus, um die Anordnung der Sicherungsverwahrung auszuschließen (BGH 4 StR 488/53 vom 19. November 1953).
- BGH, 18.02.1966 - 5 StR 43/66
Revision gegen Polizeiaufsicht als Maßregel der Sicherung und Besserung - Zur …
"Das Merkmal 'wenn die öffentliche Sicherheit es erfordert' ist nur erfüllt, wenn nach der tatrichterlichen Überzeugung eine bestimmte Wahrscheinlichkeit dafür besteht, daß der als gefährlicher Gewohnheitsverbrecher beurteilte Angeklagte auf Grund seines verbrecherischen Hanges nach Verbüßung der Freiheitsstrafe wiederum erhebliche Straftaten begehen wird (BGHSt 1, 66, 67 [BGH 20.03.1951 - 2 StR 75/51]; 5, 350 [BGH 18.02.1954 - 3 StR 824/53]; 2 StR 206/53 v. 11. August 1953 = LM StGB § 42 e Nr. 4 = JZ 1953, 673 = MDR 1953, 755; 1 StR 524/57 v. 26. November 1957). - BGH, 05.08.1959 - 1 StR 339/59
Rechtsmittel
Ebenso können unbestimmte Hoffnungen und Erwartungen, der verbrecherische Rang des Angeklagten werde während der Dauer der Strafhaft zum Erlöschen gebracht werden, nicht ausreichen, um die Anordnungen nach § 42 b oder § 42 e StGB auszuschließen (RGSt 71, 216, 218; BGH 1 StR 524/57 vom 26. November 1957, 4 StR 433/53 vom 19. November 1953). - BGH, 08.04.1964 - 2 StR 504/63
Rechtsmittel
Dies reicht nach ständiger Rechtsprechung nicht aus, um von der Anordnung der Sicherungsverwahrung abzusehen (vgl. BGH Urteil vom 19. November 1953 - 4 StR 488/53 und vom 26. November 1957 - 1 StR 524/57).
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