Rechtsprechung
| BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Falsche uneidliche Aussage in einem Privatklageverfahren - Vorliegen eines Absprechens einer Zeugenaussage - Verletzung der Aufklärungspflicht durch die Strafkammer - Beihilfe zu einer falschen uneidlichen Aussage durch Unterlassen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- BGH, 21.12.1951 - 1 StR 431/51
Verbrechen - Beihilfe - Meineidsbeihilfe - Beihilfehandlung
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Tut er das nicht, so liegt darin eine Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage oder zum Meineid (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 14, 229) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60]. - BGH, 29.04.1960 - 4 StR 105/60
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Tut er das nicht, so liegt darin eine Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage oder zum Meineid (BGHSt 2, 129, 133 [BGH 21.12.1951 - 1 StR 431/51]; 14, 229) [BGH 29.04.1960 - 4 StR 105/60]. - BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Diese Aufklärungsrüge ist unstatthaft, weil ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO nicht mit der Behauptung begründet werden kann, der Tatrichter habe ein Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
- BGH, 24.10.1955 - GSSt 1/55
Meineid als erschwerte Form der vorsätzlichen falschen Aussage - Beschwörung …
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Der Antrag auf Beeidigung der Zeugin käme als Beihilfe zur uneidlichen Falschaussage nicht in Betracht, sofern die Haupttat - jedenfalls nach der Vorstellung des Angeklagten - bereits beendet war, als der Angeklagte diesen Antrag stellte (vgl. BGHSt 8, 301, 305, 314) [BGH 24.10.1955 - GSSt - 1/55]. - BGH, 03.07.1952 - 5 StR 151/52
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Die Frage, ob die Pflichtwidrigkeit der Unterlassung zum Vorsatz gehört, ist in der Rechtsprechung noch nicht endgültig ausgetragen (vgl. BGHSt 3, 82, 89 [BGH 03.07.1952 - 5 StR 151/52], andererseits BGH LM Nr. 10 vor § 47 StGB), sie liegt zur Zeit dem Großen Senat für Strafsachen zur Entscheidung vor. - BGH, 20.12.1960 - 1 StR 504/60
Verurteilung eines Täters wegen Urkundenbeseitigung und versuchter Nötigung - …
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Die Tatsache allein, daß der Angeklagte aus einem von ihm selbst veranlaßten Gespräch mit der Zeugin die Unwahrheit ihrer Aussage erkannte, nötigte ihn noch nicht zum Eingreifen (vgl. BGH 4 StR 506/55 vom 27. Oktober 1955; 1 StR 278/56 vom 26. Oktober 1956; 1 StR 504/60 vom 20. Dezember 1960). - BGH, 26.10.1956 - 1 StR 278/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 07.02.1961 - 1 StR 529/60
Die Tatsache allein, daß der Angeklagte aus einem von ihm selbst veranlaßten Gespräch mit der Zeugin die Unwahrheit ihrer Aussage erkannte, nötigte ihn noch nicht zum Eingreifen (vgl. BGH 4 StR 506/55 vom 27. Oktober 1955; 1 StR 278/56 vom 26. Oktober 1956; 1 StR 504/60 vom 20. Dezember 1960).
- BGH, 03.07.1962 - 1 StR 157/62
Verletzung der Amtsaufklärungspflicht
Denn ein Verstoß gegen § 244 Abs. 2 StPO kann im allgemeinen nicht mit der Behauptung begründet werden, der Tatrichter habe ein Beweismittel nicht ausgeschöpft (BGHSt 4, 125, 126; BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).Die Rüge, der Tatrichter habe es unterlassen, einem Zeugen oder Angeklagten gewisse Fragen zu stellen oder Vorhalte zu machen, muß also in der Regel schon deshalb erfolglos bleiben, weil kein Beweis für die Richtigkeit der Behauptungen erbracht werden kann und nur ein erwiesener - nicht aber ein nur möglicher - Verfahrensfehler den Bestand eines Urteils gefährden kann (BGH Urt. vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).
- BGH, 01.07.1981 - 2 StR 224/81
Ausschöpfen von Beweismitteln - Fehlender Vorhalt früherer Angaben
Darauf kann jedoch eine Aufklärungsrüge nicht gestützt werden, weil die Behauptung für das Revisionsgericht nicht nachprüfbar ist (BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).Unter diesen Umständen ist davon auszugehen, daß der Vorhalt gemacht wurde, jedoch ohne Ergebnis blieb (BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).
- BGH, 26.06.1980 - 1 StR 785/79
Rechtswidriger Geschäftsverteilungsplan - Bewusste Manipulation der Zuständigkeit …
Darauf, daß einem vernommenen Zeugen (hier Kriminalhauptkommissar De.) weitere Vorhalte hätten gemacht werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 126 [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52]; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60).
- BGH, 20.07.1976 - 1 StR 327/76
Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts - Zuständigkeit einer Strafkammer als …
Auf die Behauptung, der Tatrichter habe ein benutztes Beweismittel nicht voll ausgeschöpft, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60). - BGH, 10.02.1976 - 1 StR 822/75
Handel mit Betäubungsmitteln in nicht geringen Mengen - Erwerb und Veräußerung …
Darauf, daß vernommenen Zeugen weitere Fragen hätten gestellt werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60). - BGH, 14.01.1977 - 1 StR 639/76
Ablehnung eines auf Vernehmung eines Kriminalbeamten gerichteten …
Darauf, daß an die in der Hauptverhandlung vernommene Zeugin Brigitte K. weitere Fragen, auch im Wege der Gegenüberstellung mit Kö., hätten gerichtet werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60). - BGH, 22.09.1970 - 1 StR 114/70
Anhörung des Revisionsführers wegen Nichtausschöpfens eines Beweismittels durch …
Mit der Behauptung, daß der Tatrichter ein Beweismittel nicht ausgeschöpft habe, kann der Revision führer grundsätzlich nicht gehört werden (BGH NJW 1953, 836 Nr. 22; BGHSt 4, 125; 17, 351 [BGH 03.07.1962 - 1 StR 157/62]; BGH,Urteil vom 07.02.1961 - 1 StR 529/60). - BGH, 10.09.1974 - 1 StR 262/74
Strafbarkeit wegen Totschlags - Rüge der Verletzung des Verfahrensrechts und des …
Darauf, daß einem vernommenen Zeugen weitere Fragen hätten gestellt werden sollen, kann die Revision nicht gestützt werden (BGHSt 4, 125, 126; BGH, Urteil vom 7. Februar 1961 - 1 StR 529/60 -).
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