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Rechtsprechung
   BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1990,4107
BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90 (https://dejure.org/1990,4107)
BGH, Entscheidung vom 12.10.1990 - 1 StR 539/90 (https://dejure.org/1990,4107)
BGH, Entscheidung vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90 (https://dejure.org/1990,4107)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Betäubungsmittel - Besitz - Handeltreiben - Tateinheit - Herkunft - Verwendungszweck

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

Papierfundstellen

  • NStZ 1991, 326
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 06.09.1988 - 1 StR 466/88
    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90
    Ist das aber der Fall, dann besteht zwischen dem Handeltreiben und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Menge Tateinheit, nicht Tatmehrheit (…BGH aaO.; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Konkurrenzen 3 m.w.Nachw.).
  • BGH, 20.09.1977 - 1 StR 498/77

    Konkurrenzverhältnis zwischen Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und anderen …

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90
    Die von der Strafkammer festgesetzte Gesamtstrafe kann hingegen in diesem Fall als Einzelstrafe bestehenbleiben: Die geänderte rechtliche Bewertung ist ohne Einfluß auf die Schuld des Angeklagten (vgl. hierzu BGH bei Holtz MDR 1978, 110), und es ist auszuschließen, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe festgesetzt hätte, wenn es statt von Tatmehrheit von Tateinheit zwischen beiden Gesetzesverletzungen ausgegangen wäre.
  • BGH, 29.08.1984 - 2 StR 173/84

    Betäubungsmittel - Handeltreiben - Teilmenge - Verwendungszweck - Besitz - …

    Auszug aus BGH, 12.10.1990 - 1 StR 539/90
    Bei solcher Sachlage geht nur der Besitz an der dem Handel dienenden, nicht aber auch der an der restlichen Menge im Handeltreiben auf (BGH, Beschluß vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84 bei Schoreit NStZ 1985, 58).
  • BGH, 14.02.2017 - 4 StR 580/16

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln und Beihilfe dazu (Tateinheit; …

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58;… Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 03.12.2015 - 4 StR 430/15

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14 aaO; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58;… Patzak in Körner/Patzak/ Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108;… Kotz in Müko-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 27.06.2019 - 3 StR 443/18

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (symptomatischer …

    Dahinstehen kann, ob die von der Strafkammer vorgenommene konkurrenzrechtliche Bewertung der Feststellungen, der Angeklagte habe nur eine materiellrechtliche Tat des - mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge idealkonkurrierenden - Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge begangen, weil der gleichzeitige Besitz der 12.713,9 g Marihuana sowie der etwa 3 g Marihuana zuzüglich der beiden Joints nur einen einheitlichen Verstoß gegen § 29a Abs. 1 Satz 2 BtMG darstelle, zutreffend ist oder ob der Angeklagte wegen zwei Taten, mithin wegen Besitzes von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge sowie - in Tatmehrheit hierzu - Besitzes von Betäubungsmitteln zu verurteilen gewesen wäre (so BGH, Beschluss vom 10. November 2015 - 3 StR 357/15, NStZ 2016, 421; abweichend dagegen - für den Besitz von zwei an verschiedenen Orten aufbewahrten Betäubungsmittelmengen einerseits zum Zweck des täterschaftlichen Handeltreibens und andererseits zum Zweck des eigenen Konsums - BGH, Beschlüsse vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90 (unveröffentlicht); vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593 f.;… s. auch MüKoStGB/Kotz/O?lakc?o?lu, 3. Aufl., BtMG § 29 Rn. 1151;… KPV BtMG/Patzak, 9. Aufl., § 29 Teil 4. Rn. 339;… Weber, BtMG, 5. Aufl., Vor §§ 29 ff. Rn. 674).
  • BGH, 25.02.2015 - 4 StR 516/14

    Unerlaubter Besitz von Betäubungsmitteln (Verhältnis zum unerlaubten …

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; vom 29. August 1984 - 2 StR 173/84, bei Schoreit, NStZ 1985, 58;… Patzak in Körner/Patzak/Volkmer, BtMG, 7. Aufl., § 29 Rn. 108;… Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 12.09.2017 - 4 StR 298/17

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Konkurrenzen)

    Zwischen dem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Betäubungsmittelmenge besteht Tateinheit (vgl. BGH, Beschlüsse vom 25. Februar 2015 - 4 StR 516/14, NStZ-RR 2015, 174 f.; vom 30. Juni 1998 - 1 StR 293/98, StV 1998, 593; vom 30. November 1995 - 1 StR 578/95; vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90;… Kotz in MüKo-StGB, 2. Aufl., § 29 BtMG Rn. 1209).
  • BGH, 30.06.1998 - 1 StR 293/98

    Unerlaubte Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge - Unerlaubtes …

    Er hat allerdings übersehen, daß zwischen dem festgestellten unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln und dem gleichzeitigen Besitz einer davon nicht betroffenen Menge Tateinheit, nicht Tatmehrheit besteht (BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90).

    Das Unrecht der Tat und die Schuld des Angeklagten werden nämlich durch die geänderte rechtliche Bewertung der Konkurrenzverhältnisse nicht berührt (s. BGH, Beschl. v. 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90; Beschl. v. 25. März 1998 - 1 StR 80/98; Beschl. v. 3. April 1998 - 2 StR 95/98), so daß ausgeschlossen werden kann, daß das Landgericht eine niedrigere Strafe verhängt hätte".

  • BGH, 30.11.1995 - 1 StR 578/95

    Abgrenzung des Handeltreibens zum Eigenverbrauch von Betäubungsmitteln

    Bei dieser Sachlage geht der Besitz an der dem Handel dienenden, nicht aber der an der zum Eigenverbrauch bestimmten weiteren Menge Haschisch im Handeltreiben auf (vgl. BGH, Beschl. vom 12. Oktober 1990 - 1 StR 539/90); zwischen dem Handeltreiben und dem gleichzeitigen Besitz der davon nicht betroffenen Menge besteht Tateinheit, nicht - wie vom Landgericht angenommen - Tatmehrheit.
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