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Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1971,2392
BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71 (https://dejure.org/1971,2392)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1971 - 1 StR 54/71 (https://dejure.org/1971,2392)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 (https://dejure.org/1971,2392)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gewaltbegriff im Sinn des § 177 Strafgesetzbuch (StGB) - Erfüllung des Tatbestandes bei Fortwirken einer früheren Gewaltanwendung oder Drohung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.03.1956 - 1 StR 19/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
    Zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB gehört nicht, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand geleistet wird; es genügt vielmehr, wenn der geleistete Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteile vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56 - und 11. August 1970 - 1 StR 224/70 -).
  • BGH, 20.10.1970 - 1 StR 394/70

    Umfang des Tatbestands der Notzucht

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
    Im Hinblick auf die erhebliche Mißhandlung der Zeugin Vo. durch den Angeklagten, die vor November 1969 erfolgte, wird auch zu berücksichtigen sein, daß der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt sein kann, wenn eine frühere Gewaltanwendung oder Drohung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor Mißhandlungen keinen tatsächlichen Widerstand leistet (BGH, Urteile vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54 - und 13. November 1963 - 2 StR 370/63 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 177 Anm. 1; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 -).
  • BGH, 13.11.1963 - 2 StR 370/63

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Körperverletzung und wegen Diebstahls …

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
    Im Hinblick auf die erhebliche Mißhandlung der Zeugin Vo. durch den Angeklagten, die vor November 1969 erfolgte, wird auch zu berücksichtigen sein, daß der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt sein kann, wenn eine frühere Gewaltanwendung oder Drohung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor Mißhandlungen keinen tatsächlichen Widerstand leistet (BGH, Urteile vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54 - und 13. November 1963 - 2 StR 370/63 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 177 Anm. 1; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 -).
  • BGH, 11.08.1970 - 1 StR 224/70

    Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 des Strafgesetzbuchs (StGB) - Anforderungen …

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
    Zum Begriff der Gewalt im Sinne des § 177 StGB gehört nicht, daß dem Täter jeder nur erdenkliche Widerstand geleistet wird; es genügt vielmehr, wenn der geleistete Widerstand dem Täter deutlich macht, daß er nur über ihn hinweg zu seinem Ziel gelangen kann (BGH, Urteile vom 6. März 1956 - 1 StR 19/56 - und 11. August 1970 - 1 StR 224/70 -).
  • BGH, 30.11.1954 - 5 StR 430/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1971 - 1 StR 54/71
    Im Hinblick auf die erhebliche Mißhandlung der Zeugin Vo. durch den Angeklagten, die vor November 1969 erfolgte, wird auch zu berücksichtigen sein, daß der Tatbestand des § 177 StGB erfüllt sein kann, wenn eine frühere Gewaltanwendung oder Drohung fortwirkt, das Opfer also nur aus Furcht vor Mißhandlungen keinen tatsächlichen Widerstand leistet (BGH, Urteile vom 30. November 1954 - 5 StR 430/54 - und 13. November 1963 - 2 StR 370/63 -, mitgeteilt bei Pfeiffer-Maul-Schulte, StGB, § 177 Anm. 1; BGH, Urteil vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 -).
  • BGH, 05.04.1989 - 2 StR 557/88

    Fortwirkung von Gewalteinwirkungen führt zur (konkludenter) Drohung

    Wirken Gewalteinwirkungen aber in der Weise fort, daß das Opfer aus Furcht vor weiteren Gewalttätigkeiten von einer Gegenwehr absieht, so kann die frühere Gewalt als (konkludente) Drohung im Sinne von § 177 StGB Bedeutung erlangen (BGH, Beschluß vom 26. Februar 1986 - 2 StR 76/86 = NStZ 1986, 409; Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71).
  • BGH, 19.05.1976 - 2 StR 59/76

    Strafbarkeit wegen einer Vergewaltigung - Anforderungen an die Gewaltanwendung - …

    Nach ständiger Rechtsprechung genügt auch eine vorausgehende Gewaltanwendung, wie sie hier durch das Hineinzerren des Mädchens in das Auto und seinen erzwungenen Abtransport an den entlegenen Ort stattfand, jedenfalls dann, wenn sie nach dem Willen des Täters der Herbeiführung des Geschlechtsverkehrs dienen sollte und dann tatsächlich bei dessen Ausübung auch diente, weil das Opfer angesichts der früheren Gewaltanwendung und der gegebenen Kräfteverhältnisse aus Furcht vor weiteren Gewaltsamkeiten von einer Gegenwehr absieht (BGH…, Urt. vom 23. April 1974 - 5 StR 41/74 - MDR 1974, 722;… Urt. vom 18. Dezember 1952 - 3 StR 50/52 - MDR 1953, 147; Urt. vom 13. November 1963 - 2 StR 370/63 - Urt. vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - Urt. vom 20. Oktober 1970 - 1 StR 394/70 - Urt. vom 20. November 1975 - 4 StR 538/75 -).
  • BGH, 17.01.1979 - 2 StR 457/78

    Vorliegen einer Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben bei …

    Der äußere Tatbestand der Vergewaltigung war somit erfüllt (BGH, Urteil vom 16. März 1971 - 1 StR 54/71 - mit Nachweisen).
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