Rechtsprechung
   BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1959,4776
BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59 (https://dejure.org/1959,4776)
BGH, Entscheidung vom 08.12.1959 - 1 StR 543/59 (https://dejure.org/1959,4776)
BGH, Entscheidung vom 08. Dezember 1959 - 1 StR 543/59 (https://dejure.org/1959,4776)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1959,4776) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 19.06.1951 - 1 StR 42/51

    Sicherungsübereignungen - § 263 StGB, Vermögensschaden, Stundung, Irrtum; § 246

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59
    Denn das Wesen der Zueignung besteht nicht ausschließlich darin, daß der Täter den Eigentümer von der Sachherrschaft ausschließt, sondern gleicherweise und in erster Linie darin, daß er die Sache seinem eigenen Vermögen einverleibt (BGHSt 1, 262, 264) [BGH 19.06.1951 - 1 StR 42/51], mag er auch von vornherein nur eine vorübergehende Ausübung der eigenen Sachherrschaft im Auge gehabt haben.
  • BGH, 23.04.1953 - 3 StR 219/52

    Benzinmarken - § 246 StGB aF (Erfordernis des Selbstzueignungswillens), bei

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59
    Wer den Besitz einer fremden Sache aufgibt, die er bis dahin an den Eigentümer zurückgeben wollte, und durch diese Aufgabe des Besitzes den Eigentümer von der Sachherrschaft ausschließen will, begeht deshalb nur dann eine Unterschlagung, wenn er gerade durch die Aufgabe des Besitzes einen Nutzen hat (BGHSt 4, 236, 238) [BGH 23.04.1953 - 3 StR 219/52], nicht aber dann, wenn der Nutzen, den er bisher von der Sache haben mochte, mit der Aufgabe des Besitzes hinfällig wird.
  • BGH, 11.03.1959 - 2 StR 29/59

    Spazierfahrt im gestohlenen Wagen - Abgrenzung § 246 StGB - § 248b StGB,

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59
    Die Revision übersieht, daß die Rechtsprechung bei Tätern, die fremde Kraftfahrzeuge irgendwo stehen ließen und sie damit dem Zugriff beliebiger Dritter aussetzten, im Hinblick auf diesen Umstand immer nur dann den Tatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung bejaht hat oder bejahen konnte, wenn feststand, daß der Täter schon in der Zeit die spätere Preisgabe des Fahrzeugs ins Auge gefaßt hatte, als er es noch unbefugt benutzte (vgl. BGH NJW 1953, 18, 80 [BVerfG 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52] und BGHSt 13, 43 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]).
  • BVerfG, 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52

    Plenargutachten Heuß

    Auszug aus BGH, 08.12.1959 - 1 StR 543/59
    Die Revision übersieht, daß die Rechtsprechung bei Tätern, die fremde Kraftfahrzeuge irgendwo stehen ließen und sie damit dem Zugriff beliebiger Dritter aussetzten, im Hinblick auf diesen Umstand immer nur dann den Tatbestand des Diebstahls oder der Unterschlagung bejaht hat oder bejahen konnte, wenn feststand, daß der Täter schon in der Zeit die spätere Preisgabe des Fahrzeugs ins Auge gefaßt hatte, als er es noch unbefugt benutzte (vgl. BGH NJW 1953, 18, 80 [BVerfG 08.12.1952 - 1 PBvV 1/52] und BGHSt 13, 43 [BGH 11.03.1959 - 2 StR 29/59]).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    Wie der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofes in einer unveröffentlichten Entscheidung vom 8. Dezember 1959 - 1 StR 543/59 - ausgeführt hat, ist bei unbefugtem Gebrauch eines Kraftfahrzeuges der Verbrauch des im Tank befindlichen Betriebsstoffes kein Diebstahl, da es sich insoweit um einen vom Tatbestand des § 248 b StGB mit umfaßten Vorgang handele.
  • BGH, 24.07.1962 - 1 StR 278/62

    Rechtsmittel

    Dagegen hat der Senat stets abgelehnt, eine Zueignung schon darin zu sehen, daß jemand ein Kraftfahrzeug nach Benutzung einfach irgendwo stehen läßt, wo es dem Zugriff beliebiger Dritter ausgesetzt ist, ohne daß er schon während der Benutzung den Willen dazu hatte (vgl. Urteile des Senats vom 16. Juni 1959, 1 StR 265/59 und vom 8. Dezember 1959, 1 StR 543/59 = GA 1960, 182).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht