Rechtsprechung
| BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Schwerer Raub in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung - Anforderungen an die Aufklärungsrüge - Voraussetzungen für die Sachrüge
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (14)
- BGH, 24.06.1992 - 2 StR 195/92
Bewertung des Beibringens eines Schlafmittels als hinterlistiger Überfall im …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nämlich ebenso anerkannt, daß Gewalt auch der Täter anwendet, der den erwarteten Widerstand des Opfers durch mittelbare Einwirkung auf dessen Körper ausschaltet, insbesondere also durch Beibringung eines Beruhigungs-, Schlaf- oder Betäubungsmittels (BGHSt 1, 145, 147;… Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79; BGH NStZ 1992, 490).Daß das Opfer hierbei in aller Regel - wie vorliegend - ahnungslos ist, mithin überlistet wird, steht der Bejahung des Gewaltbegriffs in derartigen Fällen nicht entgegen (BGH NJW 1953, 351;… Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; NStZ 1992, 490).
Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490;… BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1;… Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
- BGH, 22.09.1992 - 1 StR 456/92
Körperverletzung bei Verabreichung bewusstseinstrübender Mittel
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verlorengeht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird (BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 und v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92;… Schönke/Schröder/Eser a.a.O. § 223 Rdn. 5).Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490;… BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1; Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92).
- BGH, 18.01.1983 - 1 StR 757/82
Überprüfbarkeit des Ersetzungsvermerks, dass ein Richter "aus dienstlichen …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Daß das Opfer hierbei in aller Regel - wie vorliegend - ahnungslos ist, mithin überlistet wird, steht der Bejahung des Gewaltbegriffs in derartigen Fällen nicht entgegen (BGH NJW 1953, 351; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82; NStZ 1992, 490).Das Verabfolgen von bewußtseinstrübenden Mitteln erfüllt den Tatbestand der Körperverletzung, wenn es den Betroffenen in einen Zustand versetzt, bei dem das Bewußtsein verlorengeht oder gegenüber dem gesunden Zustand verändert wird (BGH bei Holtz MDR 1981, 631; Urt. v. 18. Januar 1983 - 1 StR 757/82 und v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92;… Schönke/Schröder/Eser a.a.O. § 223 Rdn. 5).
- BGH, 05.04.1951 - 4 StR 129/51
Betäubungsmittel
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist nämlich ebenso anerkannt, daß Gewalt auch der Täter anwendet, der den erwarteten Widerstand des Opfers durch mittelbare Einwirkung auf dessen Körper ausschaltet, insbesondere also durch Beibringung eines Beruhigungs-, Schlaf- oder Betäubungsmittels (BGHSt 1, 145, 147;… Urt. v. 12. Februar 1980 - 1 StR 769/79; BGH NStZ 1992, 490). - BGH, 19.04.1963 - 4 StR 92/63
Handtasche - § 249 StGB, 'Gewalt': geringe Kraftentfaltung ist ausreichend …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Die allein durch das Überraschungsmoment, also Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme, insbesondere das überraschende Wegreißen eines Gegenstandes ohne besondere Kraftanwendung, stellt deshalb keinen Raub dar (BGHSt 18, 329, 330, 331;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4). - BGH, 12.12.1989 - 1 StR 613/89
Geldbombe - § 249 StGB, "Gewalt" liegt nicht vor, wenn nicht die eingesetzte …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Die allein durch das Überraschungsmoment, also Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme, insbesondere das überraschende Wegreißen eines Gegenstandes ohne besondere Kraftanwendung, stellt deshalb keinen Raub dar (BGHSt 18, 329, 330, 331; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4). - BGH, 06.09.1988 - 5 StR 387/88
Definition eines hinterlistigen Überfalls
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Gefährlich im Sinne des § 223 a StGB waren die Körperverletzungen jedenfalls deshalb, weil sie mittels eines hinterlistigen Überfalls, nämlich planmäßig durch einen plötzlichen, unvermuteten Angriff begangen wurden (BGH NStZ 1992, 490; BGHR StGB § 223 a Abs. 1, Hinterlist 1;… Urt. v. 22. September 1992 - 1 StR 456/92). - BGH, 03.05.1988 - 5 StR 165/88
Änderung des Schuldspruchs von Raub in Diebstahl - Strafrechtliche Beurteilung …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Die allein durch das Überraschungsmoment, also Schnelligkeit und List gekennzeichnete Wegnahme, insbesondere das überraschende Wegreißen eines Gegenstandes ohne besondere Kraftanwendung, stellt deshalb keinen Raub dar (BGHSt 18, 329, 330, 331; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 1, 2 und 4). - BGH, 23.08.1988 - 5 StR 157/88
Unzureichende Behauptung der inhaltlichen Bestimmheit einer begehrten erneuten …
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Dieses Vorbringen genügt nicht den Anforderungen des § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO, weil das zu erwartende Ergebnis der vermißten Beweiserhebung nicht mit der erforderlichen inhaltlichen Bestimmtheit behauptet wird (BGHR StPO § 344 Abs. 2 Satz 2 Aufklärungsrüge 1 und 4;… Pikart in KK, StPO 2. Aufl., § 344 Rdn. 51). - BGH, 09.11.1988 - 3 StR 372/88
Strafzumessung: Berücksichtigung der Tatfolgen bei einem Vergewaltigungsopfer
Auszug aus BGH, 03.11.1992 - 1 StR 543/92
Daß die Angeklagte jene Folgen im einzelnen hätte voraussehen können, ist nicht erforderlich; es genügt vielmehr, daß die Folgen für sie in ihrem Gewicht im wesentlichen vorhersehbar waren (BGH Urt. v. 9. November 1988 - 3 StR 372/88;… vgl. auch Schönke/Schröder/Stree, StGB 24. Aufl., § 46 Rdn. 26 a.E.). - BGH, 11.09.1990 - 1 StR 324/90
Notwendigkeit der Bestimmtheit der Menge des Alkoholkonsums eines Angeklagten - …
- BGH, 05.05.1992 - 1 StR 202/92
Finalzusammenhang - Gewalt - Sexuelles Vorhaben - Auschaltung der Gegenwehr - …
- BGH, 07.06.1988 - 1 StR 53/88
Definition der Gewalt gegen eine Person
- BGH, 12.02.1980 - 1 StR 769/79
Brechung oder Verhinderung erwarteten Widerstands eines Mädchens gegen sexuelle …
- BGH, 13.03.2002 - 1 StR 47/02
Schwerer Raub; Gewalt (Ausnutzung einer physischen Reaktion des Opfers; zur Tat …
Dabei genügt es auch, wenn der Täter zur Einwirkung auf den Körper des Opfers ein Mittel - sei es fest, flüssig oder gasförmig (zur Beibringung eines Schlaf- oder Beruhigungsmittels vgl. BGHR StGB § 249 Abs. 1 Gewalt 6 m. w. N.) - verwendet, ohne daß es darauf ankäme, welche naturwissenschaftlichen (z.B. mechanische oder chemische) Gesetzmäßigkeiten daraufhin letztlich die körperliche Reaktion des Opfers hervorgerufen haben (…vgl. zusammenfassend Herdegen in LK 11. Aufl. § 249 Rdn. 6, 7 m. w. N.). - BGH, 25.03.2025 - 4 StR 530/24
Raub (Gewalt: Abgrenzung zum Vorgehen durch Schnelligkeit oder List, Abreißen von …
Gewalt im Sinne von § 249 Abs. 1 StGB wendet an, wer nicht völlig unerhebliche Kraft auf das Opfer entfaltet und wenn diese dazu dient, einen erwarteten oder geleisteten Widerstand des Opfers zu überwinden (vgl. BGH…, Urteil vom 12. Dezember 1989 - 1 StR 613/89, juris Rn. 6; Urteil vom 3. November 1992 - 1 StR 543/92, juris Rn. 12;… Urteil vom 21. Januar 2015 - 2 StR 247/14 Rn. 3).
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