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| BGH, 09.12.1999 - 1 StR 543/99 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- HRR Strafrecht
§ 266 StGB; § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB; § 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet; Besonders schwerer Fall der Untreue (Vermögensverlust großen Ausmaßes) - Judicialis
- Wolters Kluwer
Untreue - Betrug - Besonders schwerer Fall - Vermögensverlust - Regelbeispiel
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Wird zitiert von ...
- BGH, 10.05.2001 - 3 StR 96/01
Besonders schwerer Fall der Untreue (des Betruges); Herbeiführen eines …
Bundesgerichtshof bislang nur einzelfallbezogen ausgeführt, es sei "rechtlich nicht zu beanstanden, daß die Strafkammer im Hinblick auf die Tatumstände den ... Geldbetrag von über 600.000 DM als Regelbeispiel des § 263 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 StGB angesehen ... hat" (BGH, Beschl. vom 9. Dezember 1999 1 StR 543/99).
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