Rechtsprechung
| BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Ausmaß der Aufklärungspflicht für die Feststellung welche Befugnisse ein allein vertretungsberechtigter Geschäftsführer gegenüber den Kommanditisten der Gesellschaft hat - Überprüfung der Verwendung von Gesellschaftsmitteln durch den Geschäftsführer - Auszahlung von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BGH, 07.12.1965 - 5 StR 312/65
Annahme eines Untreuetatbestandes wegen Missbrauchs der Verfügungsbefugnis über …
Auszug aus BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
So liegt es hier; der besondere Fall, daß Ansprüche nur wahrscheinlich, aber nicht festgestellt sind (dazu BGHSt 20, 304), ist nicht gegeben. - BGH, 04.12.1970 - 1 StR 34/70
Revisionsrechtliche Relevanz der fehlenden Zuständigkeit eines Gerichts - …
Auszug aus BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
Im übrigen stehen die Verschleierungsmaßnahmen des Angeklagten der Annahme einer solchen Verrechnungsabsicht entgegen (ebenso für einen vergleichbaren Fall BGH, Urteil vom 4. Dezember 1970 - 1 StR 34/70 -). - RG, 28.07.1939 - 1 D 551/39
Ein Rechtsanwalt schädigt i. S. des § 266 StGB. das Vermögen eines anderen, wenn …
Auszug aus BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
Die Rechtsprechung hat stets angenommen, daß eine Vermögensgefährdung, die durch eine unordentliche und unvollständige Buchführung entsteht, bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB ist, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögens st and zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155, 158; 73, 283, 287;… BGH GA 1956, 121, 122; 1956, 154, 155 m. Nachw.). - RG, 11.03.1937 - 2 D 572/36
Untreue durch Verwendung staatlicher Haushaltmittel zur Bildung von Sonderkassen.
Auszug aus BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
Die Rechtsprechung hat stets angenommen, daß eine Vermögensgefährdung, die durch eine unordentliche und unvollständige Buchführung entsteht, bereits ein Schaden im Sinne des § 266 StGB ist, wenn der Treugeber keine Übersicht über seine Rechte und Pflichten, mithin über seinen Vermögens st and zu gewinnen vermag, so daß er verhindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155, 158; 73, 283, 287;… BGH GA 1956, 121, 122; 1956, 154, 155 m. Nachw.). - BGH, 21.02.1974 - 1 StR 359/73
Verurteilung wegen Delikten gegen das Vermögen - Verletzung des …
Auszug aus BGH, 12.03.1974 - 1 StR 547/73
Daß eine Gesamtgeldstrafe den in § 27 StGB für Einzelgeldstrafen vorgeschriebenen Höchstbetrag von 10.000,- DM überschreiten darf, hat der Senat bereits entschieden (BGH, Urteil vom 21. Februar 1974 - 1 StR 359/73 - zur Veröffentlichung bestimmt).
- BGH, 29.04.1983 - 2 StR 765/82
Verurteilung wegen Beihilfe zur Untreue - Prüfung der Verjährung bereits …
Wohl ist anerkannt, daß eine unordentliche und unvollständige Buchführung einen Vermögensschaden im Sinne des § 266 StGB herbeiführen kann, der dann darin besteht, daß der Treugeber keine Übersicht über seinen Vermögensstand zu gewinnen vermag und darum gehindert ist, Ansprüche geltend zu machen, weil er sie nicht erkennt (RGSt 71, 155, 158; 73, 283, 287;… BGH GA 1956, 121, 122; 1956, 154, 155; BGHSt 20, 304; BGH, Urteile vom 12. März 1974 - 1 StR 547/73 - …und vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 597/79 - Hübner in LK StGB, 10. Aufl. § 266 Rdn. 97).
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