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Rechtsprechung
   BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,8610
BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75 (https://dejure.org/1975,8610)
BGH, Entscheidung vom 14.10.1975 - 1 StR 555/75 (https://dejure.org/1975,8610)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75 (https://dejure.org/1975,8610)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen der Gewerbsmäßigkeit eines Diebstahls - Folgen einer fehlenden Erörterung im Urteil über die Nichtanwendung einer Freiheitsstrafe

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75
    Die Gesichtspunkte, die der Tatrichter für die Verhängung von Freiheitsstrafen - auch solcher unter sechs Monaten in den Fällen II 2, 7, 36 der Urteilsgründe - anführt, nämlich die Vielzahl der Taten und die einschlägige Vorstrafe (UA S. 24, 25), waren auch für die Fälle des einfachen Diebstahls und des Betruges von Gewicht (vgl. BGHSt 24, 268, 271; Urteil vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69, bei Dallinger MDR 1970, 196), nicht nur für Diebstahl in besonders schwerem Fall, für den nur Freiheitsstrafe angedroht ist.
  • RG, 05.12.1919 - IV 985/19

    Erfordert der Tatbestand der gewerbsmäßigen Hehlerei die Absicht des Täters, das …

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75
    Zur Annahme der Gewerbsmäßigkeit genügt es, wenn der Täter die unrechtmäßig erlangten Gegenstände für sich verwendet; ein Verkauf und eine geldliche Bereicherung sind nicht erforderlich (RGSt 54, 184).
  • BGH, 02.12.1954 - 3 StR 120/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75
    Auch braucht es sich nicht um die Haupteinnahmequelle zu handeln (BGH, Urteil vom 2. Dezember 1954 - 3 StR 120/54).
  • BGH, 18.11.1969 - 5 StR 545/69

    Anforderungen an die richterlichen Feststellungen bei mehreren gleichartigen …

    Auszug aus BGH, 14.10.1975 - 1 StR 555/75
    Die Gesichtspunkte, die der Tatrichter für die Verhängung von Freiheitsstrafen - auch solcher unter sechs Monaten in den Fällen II 2, 7, 36 der Urteilsgründe - anführt, nämlich die Vielzahl der Taten und die einschlägige Vorstrafe (UA S. 24, 25), waren auch für die Fälle des einfachen Diebstahls und des Betruges von Gewicht (vgl. BGHSt 24, 268, 271; Urteil vom 18. November 1969 - 5 StR 545/69, bei Dallinger MDR 1970, 196), nicht nur für Diebstahl in besonders schwerem Fall, für den nur Freiheitsstrafe angedroht ist.
  • BGH, 24.02.1983 - 4 StR 660/82

    Anforderungen an die Tatbestandsmerkmale Anwerben und Ausnutzen bei …

    Der Dieb oder der Hehler können gewerbsmäßig (§ 243 Abs. 1 Nr. 3, § 260 StGB) handeln, wenn sie die erlangten Gegenstände nicht weiterveräußern, sondern behalten wollen (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75 bei Holtz MDR 1976, 633; RGSt 54, 184).
  • BGH, 23.03.1977 - 3 StR 70/77

    Erforderlicher Zeitpunkt für das Vorliegen eines Gesamtvorsatzes bei Annahme …

    Ebenso wie es zur Gewerbsmäßigkeit genügt, daß ein Dieb die gestohlenen Sachen für sich verwendet (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75; RGSt '54, 184), muß es auch ausreichen, daß sich ein Täter die Mittel zur Befriedigung seiner Sucht, sei es in Form von Betäubungsmitteln, sei es in Form von Geld, beschaffen will.
  • BGH, 04.11.1987 - 2 StR 480/87

    Besonders schwerer Fall eines Vergehens nach dem Waffengesetz bei gewerbsmäßigem …

    Er wollte die Waffe nämlich einige Zeit unentgeltlich für sich verwenden (vgl. RGSt 54, 184 f; BGH, Urteil vom 14. Oktober 1975 - 1 StR 555/75 - = bei Holtz MDR 1976, 333).
  • LG Hagen, 12.07.2019 - 46 KLs 14/19
    Es reicht vielmehr aus, dass der Angeklagte - wie bei der in Rede stehenden Tat - die Tatbeute für sich behalten will, um sie entweder zu benutzen, zu verbrauchen, zu verkaufen oder sich durch eine wiederholte Tatbegehung die Kosten des jeweiligen Erwerbs zu ersparen (BGH, Urteil vom 14.10.1975, 1 StR 555/75, unter Verweis auf RGSt 54, 184).
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