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| BGH, 01.12.1987 - 1 StR 557/87 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung - Einlegung eines Rechtsmittels zur Verurteilung wegen Körperverletzung mit Todesfolge - Ins Wasser werfen eines Nichtschwimmers - Vorliegen eines Irrtums über Tatumstände
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 10.03.1983 - 4 StR 375/82
Ludwig Poullain
Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 557/87
Vielmehr war das irrige Vorstellungsbild des Angeklagten wie ein den Vorsatz ausschließender Irrtum über Tatumstände nach § 16 Abs. 1 Satz 1 StGB zu bewerten (vgl. BGHSt 31, 264, 286 [BGH 10.03.1983 - 4 StR 3745/82]/287 m. w. Nachw.). - BGH, 10.02.1959 - 5 StR 533/58
Auszug aus BGH, 01.12.1987 - 1 StR 557/87
Hierbei handelte es sich um das Einverständnis des Betroffenen, "zum Spaß" ins Wasser geworfen zu werden (§ 226 a StGB; vgl. dazu BGHSt 12, 379, 382).
- BGH, 27.03.2024 - 2 StR 531/23
Körperverletzung (Vorsatz: bedingter Vorsatz, bewusste Fahrlässigkeit, …
Für die neue Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass das nunmehr zur Entscheidung berufene Tatgericht auch Gelegenheit haben wird, das Vorstellungsbild der Angeklagten im Hinblick auf eine nicht zwangsläufig ausgeschlossene Einwilligung des Geschädigten in den Blick zu nehmen (vgl. BGH, Urteil vom 1. Dezember 1987 - 1 StR 557/87, BGHR StGB § 16 Abs. 1 Einwilligung 1).
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