Rechtsprechung
| BGH, 22.12.2016 - 1 StR 571/16 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 15 StGB; § 261 StPO
Vorsatz (Beweiswürdigung: erforderliche Gesamtbetrachtung) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 15 StGB, § 211 StGB, § 212 StGB
Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz - IWW
§ 353 Abs. 2 StPO
- Wolters Kluwer
Beweiswürdigung zum kognitiven Vorsatzelement beim versuchten Totschlag; Anforderungen an das bedingt vorsätzliche Handeln; Beurteilung der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung (hier: Schussabgabe durch ein Türblatt)
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beweiswürdigung zum kognitiven Vorsatzelement beim versuchten Totschlag; Anforderungen an das bedingt vorsätzliche Handeln; Beurteilung der objektiven Gefährlichkeit der Tathandlung (hier: Schussabgabe durch ein Türblatt)
- datenbank.nwb.de
Tötungsdelikt: Bedingter Tötungsvorsatz
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Dolus eventualis - und das Erkennen des möglichen Erfolgseintritts
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NStZ-RR 2017, 142
- StV 2017, 535
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 07.09.2015 - 2 StR 194/15
Totschlag (Tötungsvorsatz: Gesamtbetrachtung; Wissenselement in der konkreten …
Auszug aus BGH, 22.12.2016 - 1 StR 571/16
Neben der konkreten Angriffsweise sind dabei regelmäßig auch die Persönlichkeit des Täters, sein psychischer Zustand zum Tatzeitpunkt und seine Motivation mit einzubeziehen (BGH, Beschluss vom 07. September 2015 - 2 StR 194/15, juris).
- LG Berlin, 27.02.2017 - 535 Ks 8/16
Raser erstmals wegen Mordes verurteilt
Die Prüfung, ob bedingter Vorsatz oder bewusste Fahrlässigkeit vorliegt, erfordert insbesondere bei Tötungs- oder Körperverletzungsdelikten eine Gesamtschau aller objektiven und subjektiven Tatumstände, wobei es vor allem bei der Würdigung des voluntativen Vorsatzelements regelmäßig erforderlich ist, dass sich der Tatrichter mit der Persönlichkeit des Täters auseinandersetzt und seine psychische Verfassung bei der Tatbegehung sowie seine Motivation und die zum Tatgeschehen bedeutsamen Umstände - insbesondere die konkrete Angriffsweise - mit in Betracht zieht (…BGH NStZ-RR 2016, 204 f., Urteil vom 19.04.2016 - 5 StR 498/15 - 4 StR 84/15, a.a.O.; NStZ-RR 2016, 111 f., Beschluss vom 09.06.2015 - 2 StR 504/14 - NStZ 2016, 25 ff., Urteil vom 16.09.2015 - 2 StR 483/14 - NStZ 2016, 341, Urteil vom 03.12.2015 - 1 StR 457/15 - NStZ 2016, 670 ff., Urteil vom 13.07.2016 - 1 StR 128/16 - NStZ 2017, 22 ff., Beschluss vom 26.04.2016 - 2 StR 484/14 - NStZ 2017, 25 f., Urteil vom 11.10.2016 - 1 StR 248/16 - Urteil vom 22.12.2016 - 1 StR 571/16 -, juris, jeweils mit weiteren Nachweisen; Preuß, NZV 2017, 105, 106; so auch für den hiesigen Fall: Kammergericht, Beschluss vom 29.08.2016 - (3) 121 HEs 16/16 (31-32/16) -, Haftband Band VIII, Bl.76 ff.; Kubiciel, jurisPR-StrafR 16/2016, Anm. II.1.; für möglich haltend Piper, NZV 2017, 70, 71, Anm. 20; ebenso Schweizerisches Bundesgericht Lausanne, Urteil vom 26. April 2004 - 6P.138/2003 -, juris; zweifelnd Mitsch, DAR 2017, 70). - LG München I, 14.04.2026 - 19 Ks 122 Js 214681/24
Strafverfahren gegen Zhongyi J. (28 Jahre) wegen des Verdachts des versuchten …
Die Bejahung oder Verneinung beider Elemente der inneren Tatseite kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen, in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine Persönlichkeit und psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. nur BGH, Beschluss vom 22.12.2016, 1 StR 571/16 m.w.N.;… Urt. v. 12.08.2020, 2 StR 574/19;… Urt. v. 18.06.2020, 4 StR 482/19;… Urt. v. 15.01.2020, 2 StR 304/19, jeweils m.w.N.). - LG München I, 15.04.2025 - 1 Ks 515 Js 848/24
Schuldunfähigkeit, Paranoide Schizophrenie, Gefährliche Körperverletzung, …
Die Bejahung oder Verneinung beider Elemente der inneren Tatseite kann nur auf der Grundlage einer Gesamtbetrachtung aller objektiven und subjektiven Umstände des Einzelfalls erfolgen, in welche insbesondere die objektive Gefährlichkeit der Tathandlung, die konkrete Angriffsweise des Täters, seine Persönlichkeit und psychische Verfassung bei der Tatbegehung und seine Motivationslage einzubeziehen sind (vgl. BGH, Beschluss vom 22. Dezember 2016 - 1 StR 571/16 m.w.N.; Urteil vom 12. August 2020 - 2 StR 574/19; Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 StR 482/19; Urteil vom 15. Januar 2020 - 2 StR 304/19 jew. m.w.N.). - LG Flensburg, 18.11.2024 - I Ks 115 Js 5110/24 Ein bedingt vorsätzliches Handeln, welches vorliegend gegeben ist, setzt voraus, dass der Täter den Eintritt des tatbestandlichen Erfolges als möglich und nicht ganz fernliegend erkennt, und dass er ihn billigt oder sich um des erstrebten Zieles willen mit der Tatbestandsverwirklichung abfindet (vgl. BGH, Beschluss v. 22.12.2016 - 1 StR 571/16).
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