Rechtsprechung
| BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Bemächtigungssituation des Opfers ohne beabsichtigte, weitergehende Ziele - Weitergehende Nötigung durch qualifizierte Drohung - Sich-Bemächtigen, Entführen und abgenötigte Handlung in unmittelbarem Zusammenhang
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239b
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BGH, 22.11.1994 - GSSt 1/94
Anwendung des § 239b Abs. 1 Halbsatz 1 StGB in Zweipersonenverhältnissen …
Auszug aus BGH, 27.09.1996 - 1 StR 576/96
In einem solchen Falle ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359).
- BGH, 22.11.2005 - 4 StR 459/05
Geiselnahme (einschränkende Auslegung im Zweipersonenverhältnis; Ausnutzung zur …
Rn. 4 Er hat die Bemächtigungslage jedoch nicht, wie dies die im Zweipersonenverhältnis gebotene einschränkende Auslegung des § 239 b StGB voraussetzt, zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausgenutzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH NStZ-RR 2005, 173; BGH, Beschluss vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96). - BGH, 17.02.2005 - 4 StR 10/05
Geiselnahme (Erfordernis der weiteren Nötigung durch eine qualifizierte Drohung)
Wenn aber der Täter - wie hier - die von ihm geschaffene Lage nicht zu einer weiteren Nötigung durch qualifizierte Drohung ausnutzen will, ist § 239 b StGB nicht anwendbar (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH NJW 1997, 1082; BGH, Beschluß vom 27. September 1996 - 1 StR 576/96;… vgl. auch LK-Träger/ Schluckebier 11. Aufl. § 239 b Rdn. 8).
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