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Rechtsprechung
   BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,42835
BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
BGH, Entscheidung vom 03.12.2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
BGH, Entscheidung vom 03. Dezember 2013 - 1 StR 579/13 (https://dejure.org/2013,42835)
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  • HRR Strafrecht

    § 370 Abs. 1 Nr. 1 AO; § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG; § 14c Abs. 2 UStG; § 15 UstG; § 267 Abs. 5 StPO
    Umsatzsteuerhinterziehung (Steuerhinterziehung bei unberechtigtem Steuernachweis; Vorsteuerabzug); Anforderungen an ein freisprechendes Urteil (Feststellungen zur Bewertung der Tat unter allen rechtlichen Gesichtspunkten)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • rechtsinformationen.bund.de

    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung nach Geschäften mit Altgold

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 370 Abs 1 AO, § 27 StGB, § 14c Abs 2 S 2 UStG
    Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung: Beihilfe zur Umsatzsteuerhinterziehung durch Einreichung einer unrichtigen Umsatzsteuervoranmeldung nach Geschäften mit Altgold

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO § 370 Abs. 1 Nr. 1 -2
    Voraussetzungen einer Strafbarkeit wegen Steuerhinterziehung durch Abgabe einer unrichtigen Steuererklärung

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 09.04.2013 - 1 StR 586/12

    Pflichtwidrigkeit und Täterschaft bei der Steuerhinterziehung durch Unterlassen …

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Nach den Urteilsfeststellungen hatte die G. in den Monaten September bis Dezember 2010 gegenüber zwei Scheideanstalten Lieferungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) von Altgold vorgenommen (vgl. dazu auch BGH, Urteil vom 9. April 2013 - 1 StR 586/12, BGHSt 58, 218).
  • BGH, 09.05.2000 - 1 StR 106/00

    Strafvereitelung durch Verteidigerhandeln

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Ein Freispruch darf nur erfolgen, wenn vollständige und fehlerfrei getroffene Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00; BGHSt 46, 53, 61; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07, NStZ-RR 2008, 273).
  • BGH, 22.01.2008 - 5 StR 200/07

    Unzureichende Tatsachengrundlage für eine Körperverletzung (bloße Vermutung; …

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Ein Freispruch darf nur erfolgen, wenn vollständige und fehlerfrei getroffene Feststellungen ergeben, dass sich der Angeklagte unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt strafbar gemacht hat (vgl. BGH, Beschluss vom 9. Mai 2000 - 1 StR 106/00; BGHSt 46, 53, 61; BGH, Beschluss vom 22. Januar 2008 - 5 StR 200/07, NStZ-RR 2008, 273).
  • FG Niedersachsen, 09.10.2013 - 5 K 319/12

    Anfallen einer Steuerschuld für den unberechtigten Ausweis von Umsatzsteuer in …

    Auszug aus BGH, 03.12.2013 - 1 StR 579/13
    Damit mag der Angeklagte in der Umsatzsteuervoranmeldung zwar über den Rechtsgrund der Steuerschuld getäuscht haben, indem er "steuerpflichtige Umsätze" (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG) angemeldet hat, obwohl "andere Steuerbeträge" gemäß § 14c UStG zu erklären waren (vgl. auch Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 9. Oktober 2013 - 5 K 319/12).
  • BGH, 10.10.2017 - 1 StR 447/14

    Strafrechtliches Analogieverbot (Reichweite bei Blanketttatbeständen; Grenze des …

    cc) Der Umstand, dass für diese Steuerbeträge in den Umsatzsteuervoranmeldungen ein falscher Rechtsgrund angegeben wurde, nämlich "steuerpflichtige Umsätze' i.S.v. § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG anstatt "andere Umsätze' gemäß § 14c UStG, führt zu keinem anderen Ergebnis (vgl. dazu auch BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 579/13, wistra 2014, 144).
  • BGH, 15.01.2014 - 1 StR 648/13

    Umsatzsteuerhinterziehung (Scheinrechnungen: Zeitpunkt der Voranmeldepflicht bei …

    aa) Nachdem der Angeklagte für angebliche Lieferungen von Altgold, die er nicht ausgeführt hatte, zum Schein mit gesondertem Umsatzsteuerausweis ausgestellte Rechnungen unterschrieben oder entsprechende Gutschriften (§ 14 Abs. 2 Satz 2 UStG) quittiert hatte, war er gemäß § 14c Abs. 2 Satz 2 UStG i.V.m. § 18 Abs. 4a, 4b UStG verpflichtet, die gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer gegenüber dem Finanzamt anzumelden (vgl. BGH, Urteil vom 17. Februar 1998 - 5 StR 624/97, wistra 1998, 225; BGH, Beschluss vom 3. Dezember 2013 - 1 StR 579/13 mwN).
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