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Rechtsprechung
   BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1979,1990
BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1990)
BGH, Entscheidung vom 10.04.1979 - 1 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1990)
BGH, Entscheidung vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 (https://dejure.org/1979,1990)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Staatsanwaltschaftliche Revision gegen Strafausspruch wegen Geldfälschung - Strafzumessung als Aufgabe des Tatrichters - Tatgeschehen und Täterpersönlichkeit als Ausgangspunkte der Strafzumessung - Voraussetzungen des Eingreifens des Revisionsgerichts bei ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 46
    Strafbemessung: Prüfungsumfang durch das Revisionsgericht

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 30.11.1971 - 1 StR 485/71

    Berücksichtigung von Vorstrafen bei der Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe - …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, alle in § 46 StGB genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen zu erörtern (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 -, vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74 -).
  • BGH, 09.01.1962 - 1 StR 346/61

    Vertrieb eines nicht nachweisbar wirksamen Haarwuchsmittels - Eignung …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78 -).
  • BGH, 30.09.1952 - 2 StR 675/51
    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Eine erschöpfende Aufzählung aller Strafzumessungserwägungen ist weder vorgeschrieben noch möglich (BGHSt 3, 179 [BGH 30.09.1952 - 2 StR 675/51]).
  • BGH, 31.08.1976 - 1 StR 473/76

    Verurteilung wegen Diebstahls - Rüge der Fehlerhaftigkeit einer Strafzumessung - …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, alle in § 46 StGB genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen zu erörtern (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 -, vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74 -).
  • BGH, 16.01.1979 - 1 StR 643/78

    Auslegung der Eigennützigkeit beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln - Annahme …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78 -).
  • BGH, 18.07.1978 - 1 StR 225/78

    Rüge wegen des Auftretens von mittelbaren statt der unmittelbaren Tatzeugen - …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Ein Eingreifen des Revisionsgerichts ist in der Regel nur möglich, wenn Strafzumessungserwägungen in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Täter sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Strafzwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezieht (BGHSt 17, 35, 36; Urteile vom 18. Juli 1978 - 1 StR 225/78 - und vom 10. Januar 1979 - 1 StR 643/78 -).
  • BGH, 22.10.1974 - 1 StR 258/74

    Verstoß gegen das Bundeswaffengesetz wegen unerlaubten Waffenhandels - Anfechtung …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, alle in § 46 StGB genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen zu erörtern (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 -, vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74 -).
  • BGH, 19.04.1977 - 1 StR 51/77

    Erfordernis der vollständigen Anführung aller Strafzumessungsgründe - Geringes …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Auf den Umstand, daß die Strafe im Vergleich zu der gegen den Mittäter T. ausgesprochenen Strafe zu gering sei, kann die Revision nicht gestützt werden (vgl. BGH, Urteil vom 19. April 1977 - 1 StR 51/77 -).
  • BGH, 19.10.1971 - 1 StR 613/70

    Erforderlichkeit der Wiedergabe aller in Betracht gezogenen Gesichtspunkte für …

    Auszug aus BGH, 10.04.1979 - 1 StR 58/79
    Insbesondere ist es nicht erforderlich, alle in § 46 StGB genannten Umstände ausdrücklich in den Urteilsgründen zu erörtern (BGHSt 24, 268 [BGH 30.11.1971 - 1 StR 485/71]; BGH NJW 1976, 2220, Urteile vom 19. Oktober 1971 - 1 StR 613/70 -, vom 22. Oktober 1974 - 1 StR 258/74 -).
  • BGH, 23.08.1979 - 4 StR 316/79

    Werner Weinhold

    Das Revisionsgericht darf nur eingreifen, wenn die Strafzumessungserwägungen des Tatrichters in sich rechtsfehlerhaft sind oder wenn der Tatrichter die ihm nach § 46 StGB obliegende Pflicht zur Abwägung der für und gegen den Angeklagten sprechenden Umstände verletzt, insbesondere rechtlich anerkannte Straf zwecke überhaupt nicht in den Kreis seiner Erwägungen einbezogen hat (BGHSt 17, 35, 36; 27, 2; BGH, Urteile vom 23. August 1977 - 1 StR 124/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79 -).
  • BGH, 06.05.1980 - 1 StR 88/80

    Ermessensspielraum des Tatrichters hinsichtlich der Strafzumessung unter …

    Die Revision kann nicht auf die Rüge gestützt werden, die ausgeworfene Freiheitsstrafe sei in Relation zu der gegen die Mitangeklagte Günsel A. verhängten Freiheitsstrafe gesetzt und deshalb zu niedrig bemessen worden; ebenso wie das Verhältnis der gegen verschiedene Angeklagte verhängten Strafen zueinander unterliegt auch deren Höhe der tatrichterlichen Beurteilung, und grundsätzlich ergibt sich aus der Höhe der Strafe eines Mitangeklagten kein Rechtsfehler bei der Zumessung der Strafe gegen einen anderen Angeklagten (vgl. BGH, Urteile vom 21. Mai 1953 - 4 StR 787/52 -, vom 25. Mai 1977 - 3 StR 130/77 - und vom 10. April 1979 - 1 StR 58/79).
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