Rechtsprechung
| BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Verhängung einer Jugendstrafe bei besonderer Schwere der Schuld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
JGG § 17 Abs. 2; StPO § 275
Strafprozeßrecht: Urteilsabsetzungsfrist
Papierfundstellen
- StV 1981, 130
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (3)
- BGH, 11.11.1960 - 4 StR 387/60
"Schuldstrafe" nach § 17 JGG
- BGH, 29.09.1961 - 4 StR 301/61
Schädliche Neigungen II
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
Auch wegen der Schwere der Schuld (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG) darf Jugendstrafe nur (und nur in solcher Höhe) verhängt werden, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224 und 16, 261, 263). - BGH, 13.05.1980 - 1 StR 169/80
Gesetzlicher Richter: Heranziehung eines Hilfsschöffen bei Terminskollision des …
Auszug aus BGH, 13.01.1981 - 1 StR 582/80
Da das Ende der Frist auf Pfingstmontag fiel, genügte der Eingang bei der Geschäftsstelle am folgenden Tag (vgl. BGH, Urteil vom 13. Mai 1980 - 1 StR 169/80;… Löwe-Rosenberg-Gollwitzer, StPO, 23. Aufl., § 275 Rdn. 13).
- BGH, 13.09.2023 - 5 StR 205/23
Erziehungsbedürftigkeit und -fähigkeit keine kumulative Voraussetzung der …
a) Der 1. Strafsenat hat mehrfach entschieden, dass auf Jugendstrafe nur erkannt werden dürfe, wenn die Strafe aus erzieherischen Gründen erforderlich sei (BGH, Urteil vom 12. Oktober 1971 - 1 StR 437/71; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81). - OLG Hamm, 06.09.2004 - 2 Ss 234/04
Jugendstrafe; Erforderlichkeit; Abwägung; Erziehungsgedanke; Strafzweck; …
Die Problematik, ob eine Jugendstrafe aus erzieherischen Gründen erforderlich ist, wird sowohl bei der Frage, ob eine Jugendstrafe überhaupt verhängt werden darf, als auch bei der konkreten Bemessung einer verhängten Jugendstrafe relevant, wobei ein identischer Maßstab angewendet wird (BGH StV 1981, 130). - BGH, 01.12.1981 - 1 StR 634/81
Vorrang des Erziehungszwecks bei der Bemessung der Jugendstrafe - Eigenständige …
Soweit Entscheidungen des Bundesgerichtshofs aus neuerer Zeit dahin verstanden werden könnten, der Erziehungszweck sei bei Prüfung der Rechtsfolge gemäß § 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG das allein ausschlaggebende Kriterium und bestimme auch allein die Obergrenze der nach § 18 Abs. 2 JGG zu bemessenden Jugendstrafe (Beschl. v. 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80; Beschl. v. 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80; Beschl. v. 11. März 1981 - 2 StR 104/81; Beschl. v. 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81), wird hieran nicht festgehalten.
- BGH, 11.03.1981 - 2 StR 104/81
Mitberücksichtigung des Gesichtspunkts der Abschreckung bei der Bemessung einer …
Auf Jugendstrafe darf auch bei schwerer Schuld gemäß § 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG nur dann und gemäß § 18 Abs. 2 JGG nur in dem Umfang erkannt werden, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH, Beschluß vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80). - BGH, 04.06.1981 - 4 StR 248/81
Umfang der Berücksichtigung des Erziehungsgedankens im Rahmen der Bemessung einer …
Sie lassen besorgen, daß die Jugendkammer verkannt hat, daß auch bei der Bemessung einer Jugendstrafe, die nur wegen der Schwere der Schuld verhängt wird (§ 17 Abs. 2, 2. Alternative JGG), der Erziehungsgedanke vorrangig zu berücksichtigen ist (BGHSt 15, 224, 226; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; BGH Strafverteidiger 1981, 26; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 -, vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -, vom 11. März 1981 - 2 StR 104/81 - und vom 14. Mai 1981 - 1 StR 211/81). - BGH, 23.06.1981 - 1 StR 198/81
Aufhebung des Ausspruchs über die Rechtsfolge der Taten - Erforderlichkeit der …
Diese Ausführungen lassen nicht erkennen, ob das Landgericht hinreichend berücksichtigt hat, daß auch bei schwerer Schuld auf Jugendstrafe nur in dem Umfang erkannt werden darf, wie dies aus erzieherischen Gründen erforderlich ist (vgl. BGHSt 15, 224; 16, 261, 263 [BGH 29.09.1961 - 4 StR 301/61]; Beschlüsse vom 13. Januar 1981 - 1 StR 582/80 und vom 24. Februar 1981 - 1 StR 753/80 -).
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