Rechtsprechung
| BGH, 10.01.1995 - 1 StR 582/94 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Betrug - Bank - Kreditgewährung - Täuschung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 263
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1995, 232
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.04.1954 - 5 StR 74/54
Auszug aus BGH, 10.01.1995 - 1 StR 582/94
Das war, wie das Landgericht zu Recht schreibt, nichts anderes als eine Umbuchung, die das Vermögen der Bank weder minderte noch gefährdete (vgl. auch BGHSt 6, 115 ff.).
- BGH, 23.10.2018 - 5 StR 185/18
Anwendbarkeit der neuen Vorschriften über die Einziehung von Taterträgen auf …
Damit sind den Angeklagten die betrügerisch erlangten Darlehen und Kontokorrentkredite mit der Gutschrift auf den Girokonten der von ihnen "vorgehaltenen' Gesellschaften "zur freien Verfügung' - und damit mit der Vollendung der jeweiligen Betrugstaten (vgl. BGH, Urteil vom 3. Juni 1960 - 4 StR 121/60, BGHSt 15, 24, 26; Beschluss vom 10. Januar 1995 - 1 StR 582/94, NStZ 1995, 232) - zugeflossen. - BGH, 08.11.2000 - 3 StR 123/00
Tatbestand der Untreue (besonders Merkmal des Vermögensnachteils)
Eine derartige reine Umbuchung eines Sollsaldos ist grundsätzlich nicht nach § 266 Abs. 1 StGB strafbar (…vgl. BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29; BGH NStZ 1995, 232). - BGH, 26.08.1997 - 1 StR 332/97
Schadensgleiche Vermögensgefährdung
Es handelt sich hier nicht lediglich um eine das Vermögen der Bank nicht beeinträchtigende Umbuchung (vgl. dazu BGHR StGB § 266 Abs. 1 Nachteil 29 sowie BGH NStZ 1995, 232).
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