Rechtsprechung
| BGH, 30.01.2001 - 1 StR 586/00 |
Volltextveröffentlichungen (9)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 349 Abs. 2 StPO
Verwerfung der Revision als unbegründet - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Judicialis
StPO § 349 Abs. 2
- Wolters Kluwer
Ablehnung der Strafschärfung einer Vergewaltigung durch ungeschützten Geschlechtsverkehr; Ausnutzung der schutzlosen Lage der Geschädigten bei der Vergewaltigung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 177 Abs. 2 Nr. 1
Strafzumessung bei der Vergewaltigung - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- BGH, 06.07.1999 - 1 StR 216/99
Tatmehrheit; Tateinheit; Vergewaltigung; Zäsur; Ausnutzen einer schutzlosen Lage
Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 586/00
Das gilt insbesondere dann, wenn - wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist - die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden Beziehung heraus begangen wurde; hier kann es an einem erhöhten Schuldvorwurf deshalb fehlen, weil der Täter aufgrund der engen Vertrautheit mit dem Opfer davon ausgegangen ist, daß es selbst Vorkehrungen gegen eine unerwünschte Schwangerschaft getroffen und in ihrer Beziehung bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine erhöhte Gefahr der Infektion mit gefährlichen Krankheiten gesehen hat (…BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; BGH NStZ 1999, 505). - BGH, 02.10.1991 - 3 StR 382/91
Ungeschützter Geschlechtsverkehr mit Samenerguss in die Scheide als …
Auszug aus BGH, 30.01.2001 - 1 StR 586/00
Das gilt insbesondere dann, wenn - wovon im vorliegenden Fall auszugehen ist - die Tat unmittelbar aus einer länger dauernden Beziehung heraus begangen wurde; hier kann es an einem erhöhten Schuldvorwurf deshalb fehlen, weil der Täter aufgrund der engen Vertrautheit mit dem Opfer davon ausgegangen ist, daß es selbst Vorkehrungen gegen eine unerwünschte Schwangerschaft getroffen und in ihrer Beziehung bei ungeschütztem Geschlechtsverkehr keine erhöhte Gefahr der Infektion mit gefährlichen Krankheiten gesehen hat (BGHR StGB § 177 Abs. 1 Strafzumessung 10; BGH NStZ 1999, 505).
- VK Südbayern, 05.06.2018 - Z3-3-3194-1-12-04/18
Vergabeverfahren: Anforderungen an Bekanntmachung
Auch ein nicht auskömmliches Angebot ist regelmäßig zu bezuschlagen, wenn der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung wettbewerbskonforme Ziele verfolgt und im Rahmen der durchzuführenden Prognose angenommen werden kann, dass der Bieter den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit ordnungsgemäß ausführen kann (BGH, Urteil vom 11.07.2001, 1 StR 586/00; OLG Dresden, Beschluss vom 06.06.2002, WVerg 5/02). - VK Bund, 14.07.2015 - VK 2-57/15
Nachprüfungsverfahren: Erfordernis einer § 101a GWB-Mitteilung bei Rahmenvertrag …
(1) Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. Beschluss vom 4. April 2014, VII-Verg 41/13) ist ein Missverhältnis zwischen Preis und Leistung immer dann zu verneinen, sofern das betreffende Angebot tatsächlich auskömmlich ist (z.B. aber eine geringere Gewinnmarge als andere Angebote oder keinen Gewinn in Ansatz bringt, dies aus welchen Gründen auch immer, z.B. um Zugang zu einem Markt oder zu einem bestimmten Auftraggeber zu erlangen), oder das Angebot zwar unauskömmlich ist, der betreffende Bieter mit der Preisgestaltung aber wettbewerbskonforme Ziele verfolgt (vgl. BGH, Urteil vom 11. Juli 2001 - 1 StR 586/00; dazu zählt zum Beispiel das Bestreben, auf einem bislang nicht zugänglichen Markt oder bei einem bestimmten Auftraggeber mit einem Angebot Fuß zu fassen oder in prekärer Unternehmenslage einen Deckungsbeitrag zu den Gemeinkosten zu erzielen), und der Bieter trotz Unauskömmlichkeit die Zuverlässigkeit nachweisen kann, den Auftrag ordnungsgemäß auszuführen.
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