Rechtsprechung
| BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (9)
- RG, 29.06.1920 - IV 599/20
Kann Sachhehlerei nach § 259 StGB. von einem Verkaufskommissionär in der …
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Eine solche Abrede geht ober eine Verkaufskommission (RGSt 55, 58) hinaus; die Strafkammer durfte ihr vielmehr entnehmen, dass der Angeklagte ermächtigt werden sollte, über das Kabel aus eigener Entschliessung und zu eigenen Zwecken zu verfügen.Wäre übrigens ein Ansichbringen zu verneinen gewesen, so würde hier das Hehlereimerkmal des Mitwirkens zum Absatz gegeben sein (vgl RGSt 55, 58; BGHSt 2, 135).
- BGH, 18.03.1952 - GSSt 2/51
Bewußtsein der Rechtswidrigkeit
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Im übrigen steht die Verneinung des Vorsatzes auch nicht im Einklang mit der neuerlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; danach würde ein Verbotsirrtum des Angeklagten seinen Vorsatz nicht berühren und die Schuld nur dann ausschliessen, wenn er unvermeidbar war (BGHSt 2, 194 [BGH 18.03.1952 - GSSt - 2/51]). - BGH, 27.02.1951 - 4 StR 123/51
Strafbarkeit des Hehlers i.R.d. Begehung der Vortat durch einen strafunmündigen …
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Der äussere Tatbestand der Sachhehlerei ist auch hier zweifelsfrei (vgl BGHSt 1, 47).
- BGH, 08.05.1952 - 3 StR 1199/51
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Ein solches Verhalten erfüllt den Begriff des Ansichbringens; die in BGHSt 2, 262; 2, 355 [BGH 08.05.1952 - 3 StR 1199/51]behandelte Frage, ob die Erlangung eigener Verfügungsgewalt überhaupt notwendig dazu gehört, steht hier nicht zur Erörterung. - BGH, 13.03.1952 - 3 StR 59/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Ein solches Verhalten erfüllt den Begriff des Ansichbringens; die in BGHSt 2, 262; 2, 355 [BGH 08.05.1952 - 3 StR 1199/51]behandelte Frage, ob die Erlangung eigener Verfügungsgewalt überhaupt notwendig dazu gehört, steht hier nicht zur Erörterung. - BGH, 24.01.1952 - 3 StR 927/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Wäre übrigens ein Ansichbringen zu verneinen gewesen, so würde hier das Hehlereimerkmal des Mitwirkens zum Absatz gegeben sein (vgl RGSt 55, 58; BGHSt 2, 135). - BGH, 01.02.1952 - 3 StR 820/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Wohl steht es nach § 259 StGB dem Wissen des Täters, dass die Sachen durch strafbare Handlung erlangt sind, gleich, wann er dies den Umständen nach annehmen musste; damit erklärt das Gesetz aber nicht die Fahrlässigkeit als zur Bestrafung ausreichend, vielmehr gibt es eine gesetzliche Beweisregel in dem Sinne, dass der Täter, der der Kenntnis solcher Umstände überführt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm die Überzeugung von der strafbaren Herkunft, also der Vorsatz, nachgewiesen (RGSt 55, 204, 214; BGHSt 2, 146). - RG, 22.12.1920 - IV 1480/20
Zum inneren Tatbestand der Hehlerei.
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Wohl steht es nach § 259 StGB dem Wissen des Täters, dass die Sachen durch strafbare Handlung erlangt sind, gleich, wann er dies den Umständen nach annehmen musste; damit erklärt das Gesetz aber nicht die Fahrlässigkeit als zur Bestrafung ausreichend, vielmehr gibt es eine gesetzliche Beweisregel in dem Sinne, dass der Täter, der der Kenntnis solcher Umstände überführt ist, so behandelt werden soll, als sei ihm die Überzeugung von der strafbaren Herkunft, also der Vorsatz, nachgewiesen (RGSt 55, 204, 214; BGHSt 2, 146). - RG, 22.01.1900 - 4201/99
Macht sich der gutgläubige Erwerber der Partiererei schuldig, wenn er …
Auszug aus BGH, 19.12.1952 - 1 StR 588/52
Dazu genügt nicht das blosse Behalten einer Sache, die der Täter ohne Kenntnis des strafbaren Vorerwerbs in seinen Besitz gebracht hat, mag er auch nachher Kenntnis erlangt haben (RGSt 33, 120; 47, 242); anders freilich, wenn er nach diesem Zeitpunkt die Sache verheimlicht oder zu ihrem Absatz mitwirkt; das ist hier aber nicht festgestellt.
- BGH, 29.11.1966 - 1 StR 488/66
Gesamtvorsatz als maßgebliches Kriterium für die Annahme eines …
Bei einer nach der Erlangung der Verfügungsgewalt eintretenden Bösgläubigkeit kann aber eine Hehlerei allenfalls noch durch Verheimlichen oder Mitwirken zum Absatz verwirklicht werden (RGSt 55, 220; BGH Urt. v. 19. Dezember 1952 - 1 StR 588/52). - BGH, 29.11.1966 - 1 StR 587/66
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen gemeinschaftlichen schweren …
Nach der Rechtsprechung genügt es für den Tatbestand der Hehlerei regelmäßig nicht, daß der Täter eine Sache, die er ohne Kenntnis des strafbaren Vorerwerbs selbst in seinen Besitz gebracht hat, nach Erlangung der Kenntnis weiterhin behält (RGSt 33, 120; 47, 242; BGH Urt. v. 19. Dezember 1952 - 1 StR 588/52).
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