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| BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Vornahme einer Tötungshandlung durch den Angeklagten zur Befriedigung seines Geschlechtstriebs - Möglichkeit einer naturwissenschaftlich gesicherten Erkenntnis über die Bewusstseinsinhalte eines anderen Menschen in einem bestimmten Augenblick - Naturwissenschaftlich ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BGH, 29.08.1967 - 5 StR 384/67
Anforderungen an die Durchführung des Revisionsverfahrens - Grundlagen der …
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet nicht nur der sogenannte Lustmörder, der schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht, oder derjenige, der seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]), sondern auch der Täter, der gegen sein Opfer Gewalt anwendet, um seine Geschlechtslust ungestört befriedigen zu können, und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge billigend in Kauf nimmt (BGHSt 19, 101, 105 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16).Bei einem Würgevorgang von mehreren Minuten liegt an sich schon eine tödliche Wirkung so nahe, daß eine besondere Feststellung, der Täter habe den Tod des Opfers gebilligt, in der Regel nicht erforderlich wäre (BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - insoweit bei Dallinger a.a.O. nicht mitgeteilt); hier hat sich das Schwurgericht überdies unter sorgfältiger Abwägung mehrerer Sachverständigengutachten - darunter eines Sexualwissenschaftlers - die Überzeugung gebildet, daß der Angeklagte auch subjektiv in der Lage war, die Folgen seines Handelns zu erkennen.
Auch wenn sich das Glied des Täters schon in der Scheide des Opfers befindet, ehe der Täter mit der Gewaltanwendung beginnt, um den Beischlaf nunmehr gegen den Widerstand der Frau fortzusetzen, wird der Tatbestand der Notzucht vollendet (BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67).
- BGH, 17.09.1963 - 1 StR 301/63
Wirksamkeit eines Rechtsmittelverzichts durch den Angeklagten bei lebenslanger …
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet nicht nur der sogenannte Lustmörder, der schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht, oder derjenige, der seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]), sondern auch der Täter, der gegen sein Opfer Gewalt anwendet, um seine Geschlechtslust ungestört befriedigen zu können, und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge billigend in Kauf nimmt (BGHSt 19, 101, 105 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16).§ 178 StGB ist auch anwendbar, wenn die Todesfolge vorsätzlich herbeigeführt worden ist; denn Mord in der Begehungsform des Tötens zur Befriedigung des Geschlechtstriebs setzt weder notwendig noch regelmäßig voraus, daß die Tötungshandlung zugleich die Merkmale der §§ 177, 178 StGB verwirklicht (BGHSt 19, 101, 106) [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63].
- BGH, 22.04.1955 - 5 StR 35/55
Lederriemen - § 15 StGB, dolus eventualis
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
erschrak, steht der Annahme des bedingten Vorsatzes, wie das Schwurgericht nicht verkannt hat, ebenfalls nicht entgegen; denn auch der unerwünschte Erfolg kann billigend in Kauf genommen werden (BGHSt 7, 363).
- BGH, 08.06.1955 - 3 StR 163/55
Lustmord
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Zur Befriedigung des Geschlechtstriebs tötet nicht nur der sogenannte Lustmörder, der schon im Tötungsakt geschlechtliche Befriedigung sucht, oder derjenige, der seine Geschlechtslust an der Leiche befriedigen will (BGHSt 7, 353 [BGH 08.06.1955 - 3 StR 163/55]), sondern auch der Täter, der gegen sein Opfer Gewalt anwendet, um seine Geschlechtslust ungestört befriedigen zu können, und dabei den Tod des Opfers als mögliche Folge billigend in Kauf nimmt (BGHSt 19, 101, 105 [BGH 17.09.1963 - 1 StR 301/63]; BGH, Urteil vom 29. August 1967 - 5 StR 384/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16). - RG, 12.08.1938 - 4 D 483/38
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Die in einem solchen Fall an den Nachweis der inneren Tatseite zu stellenden besonderen Anforderungen (vgl. RG JW 1938, 2734 Nr. 7) hat das Schwurgericht beachtet. - BGH, 05.09.1967 - 1 StR 333/67
Irrtum des Täters über Einverständnis der Frau zum Geschlechtsverkehr - Bedingter …
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, Urteile vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60 - und vom 5. September 1967 - 1 StR 333/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16). - BGH, 02.03.1960 - 2 StR 60/60
Abgrenzung der Notzucht mit Todesfolge von der Körperverletzung mit Todesfolge in …
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Die einmal gegebene Einwilligung der Frau ist kein Freibrief, sondern jederzeit widerruflich (BGH, Urteile vom 2. März 1960 - 2 StR 60/60 - und vom 5. September 1967 - 1 StR 333/67 - bei Dallinger, MDR 1968, 16). - BGH, 18.01.1966 - 1 StR 558/65
Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Mordes - Rechtmäßigkeit der Ablehnung …
Auszug aus BGH, 14.12.1971 - 1 StR 589/71
Ebensowenig schließt die unbestimmte Hoffnung, der Tatbestand werde nicht verwirklicht, die Annahme bedingten Vorsatzes aus (BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65).
- BGH, 28.11.1973 - 3 StR 4/73
Verurteilung wegen geheimdienstlicher Tätigkeit - Verletzung der …
Auch eine beim Täter etwa vorhandene unbestimmte Hoffnung, der Tatbestand werde nicht verwirklicht, schlösse die Annahme bedingten Vorsatzes nicht aus (BGH, Urteil vom 18. Januar 1966 - 1 StR 558/65, S. 5 UA; Urteil vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71, S. 5 UA). - BGH, 03.11.1977 - 1 StR 607/77
Anforderungen an einen bedingten Tötungsvorsatz - Tötungsvorsatz bei …
So kommt bedingter Tötungsvorsätz auch dann in Betracht, wenn eine bewußt vorgenommene Verletzungshandlung so gefährlich ist, daß die Rettung des Opfers vom bloßen Zufall abhängt und wenn der Täter das erkennt; unter solchen Umständen würde selbst die - vage - Hoffnung, die mit dem Tatvorgehen verbundene besondere Gefahr werde sich wider Erwarten nicht verwirklichen, das geforderte Einverständnis mit dem als möglich oder sogar wahrscheinlich vorhergesehenen tödlichen Ausgang nicht ausschließen (BGH, Urteile vom 14. September 1971 - 1 StR 280/71 - und vom 14. Dezember 1971 - 1 StR 589/71), zumal eine Billigung im Rechtssinn auch möglich ist, wenn der Erfolg dem Täter an sich unerwünscht ist und er ihn lieber vermieden hätte (BGHSt 7, 363, 369; BGH, Urteile vom 2. März 1971 - 1 StR 616/70 und 691/70).
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