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Rechtsprechung
   BGH, 28.09.1993 - 1 StR 589/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,5093
BGH, 28.09.1993 - 1 StR 589/93 (https://dejure.org/1993,5093)
BGH, Entscheidung vom 28.09.1993 - 1 StR 589/93 (https://dejure.org/1993,5093)
BGH, Entscheidung vom 28. September 1993 - 1 StR 589/93 (https://dejure.org/1993,5093)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 64 Abs. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.12.1990 - 1 StR 611/90
    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 589/93
    Hat der Täter den Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und besteht zwischen diesem Hang und der Straftat ein ursächlicher Zusammenhang, so ordnet das Gericht nach § 64 Abs. 1 StGB die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. dazu BGH NJW 1990, 3282 f. = NStZ 1991, 128 f. sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).

    Erforderlich wäre einige Wahrscheinlichkeit erneuter auf den Hang zum Rauschmittelkonsum zurückgehender Straftaten (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 4).

  • BGH, 11.09.1990 - 1 StR 293/90

    Zusammenhang zwischen Hang zum Alkoholmißbrauch und Tat

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 589/93
    Hat der Täter den Hang, berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und besteht zwischen diesem Hang und der Straftat ein ursächlicher Zusammenhang, so ordnet das Gericht nach § 64 Abs. 1 StGB die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, wenn die Gefahr besteht, daß er infolge seines Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird (vgl. dazu BGH NJW 1990, 3282 f. = NStZ 1991, 128 f. sowie BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3).
  • BGH, 07.05.1991 - 1 StR 141/91

    Revisionsrechtliche Überprüfung einer Ablehnung des staatsanwaltschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 28.09.1993 - 1 StR 589/93
    Erforderlich wäre einige Wahrscheinlichkeit erneuter auf den Hang zum Rauschmittelkonsum zurückgehender Straftaten (BGHR StGB § 64 Abs. 1 Gefährlichkeit 3 und 4).
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