Rechtsprechung
| BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (6)
- RG, 08.12.1936 - 1 D 869/36
1. Was ist im § 164 StGB. unter einer "Behörde" und einem "behördlichen …
- BGH, 14.02.1952 - 3 StR 965/51
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52
Ein solcher Antrag ist, da der Angeklagte über dieses Recht entgegen der gesetzlichen Vorschrift nicht belehrt worden ist, auch im Revisionsverfahren noch zulässig (BGHSt 2, 216). - RG, 04.07.1940 - 2 D 90/40
1. Falsche Anschuldigung durch den Vorwurf der Rechtsbeugung. Innerer Tatbestand. …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Falle des § 164 StGB kein Raum für die Anwendung des § 193 StGB ist (RGSt 71, 34, 37; 72, 96, 98; 74, 257, 261).
- RG, 28.03.1930 - I 244/30
Zur Frage der Verlesung und der sonstigen Verwertung von Urkunden in der …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52
Die Verhandlungsniederschrift ergibt, dass sogleich nach Vernehmung des Angeklagten zur Sache seine Personalakten in zulässiger Weise (RGSt 64, 78) "zum Gegenstand der Verhandlung" gemacht worden sind. - RG, 08.04.1937 - 2 D 141/37
Zum Begriffe der vorsätzlichen falschen Anschuldigung (§ 164 Abs. 5 StGB.).
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52
Bald nach der Neufassung des § 164 StGB hat das Reichsgericht zutreffend darauf hingewiesen, dass wegen der Erweiterung des äusseren Tatbestands an den Nachweis der inneren Merkmale, namentlich hinsichtlich der Absicht des Angeklagten, ein behördliches Verfahren herbeizuführen, strenge Anforderungen gestellt werden müssen; der Tatrichter habe die Gründe, die für seine Überzeugung massgebend gewesen sind, genau anzugeben (RGSt 71, 167, 170). - RG, 25.02.1938 - 1 D 790/37
1. Kann eine leichtfertige falsche Anschuldigung (§ 164 Abs. 5 StGB.) auch durch …
Auszug aus BGH, 08.05.1953 - 1 StR 590/52
Es entspricht ständiger Rechtsprechung, dass im Falle des § 164 StGB kein Raum für die Anwendung des § 193 StGB ist (RGSt 71, 34, 37; 72, 96, 98; 74, 257, 261).
- BGH, 13.04.1960 - 2 StR 593/59
Herbert Blankenhorn
Es geht aber auch nicht an, die gebotene "Überwachung des öffentlichen Lebens" im Behördenverkehr zu erschweren (BGH Urteil vom 8. Mai 1953 - 1 StR 590/52 - bei Dallinger in MDR 1956, 396). - BGH, 15.12.1953 - 5 StR 253/53
Rechtsmittel
Es entspricht aber ständiger Rechtsprechung, daß im Falle des § 164 StGB kein Raum für die Anwendung des § 193 StGB ist (vgl u.a. BGH in4 StR 352/53 vom 27.8.1953; 1 StR 590/52 vom 8.5.1953 u. RGSt 71, 34, 37).
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