Rechtsprechung
| BGH, 22.01.1974 - 1 StR 593/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung einer früheren, nicht mehr im Bundeszentralregister eingetragenen Tat bei der Strafzumessung - Bewertung einer Konfliktsituation im Rahmen der Strafzumessung - Versuchte Abtreibung zur Erhaltung der Ehe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 19.07.1972 - 3 StR 66/72
Strafschärfende Berücksichtigung einer im Zentralregister bereits getilgten oder …
Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 593/73
Zwar wird die Tatsache, daß der Angeklagte vor 20 Jahren eine - höchstwahrscheinlich verjährte - Abtreibung vorgenommen hatte, grundsätzlich berücksichtigt werden dürfen; § 49 BZRG steht nicht entgegen (vgl. dazu BGHSt 24, 378, 381). - BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1974 - 1 StR 593/73
Auch hier mag - wie der Senat bei einer lange zurückliegenden Vorstrafe ausgesprochen hat (BGHSt 6, 243, 245, 246) - "die gerechte Beurteilung eines solchen Zusammenhanges die Grenze menschlicher Urteilsfähigkeit erreichen.".
- BGH, 18.06.2014 - 5 StR 60/14
Besondere Schuldschwere nach Verurteilung zu lebenslanger Freiheitsstrafe wegen …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann dem Angeklagten ein Verhalten gegenüber Zeugen oder Mitangeklagten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn der Angeklagte einen völlig Unschuldigen der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73, MDR bei Dallinger 1974, 721;… Beschlüsse vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95, aaO; vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07, NStZ 2007, 463;… LK/Theune, aaO, § 46 Rn. 210 f.). - LG Duisburg, 01.06.2023 - 35 Ks 4/23 Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann der Angeklagten ein (Nachtat-)Verhalten gegenüber Dritten ausnahmsweise dann angelastet werden, wenn es eindeutig die Grenzen angemessener Verteidigung überschreitet und Rückschlüsse auf eine rechtsfeindliche Haltung zulässt; dies kann etwa dann anzunehmen sein, wenn die Angeklagte eine völlig unschuldige Person der Tatbegehung bezichtigt (vgl. BGH, Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73; BGH, Beschluss vom 21. April 1995 - 1 StR 69/95; BGH, Beschluss vom 22. März 2007 - 4 StR 60/07).
- BGH, 02.03.1977 - 2 StR 794/76
Strafverfolgungsverjährung bei Sexualstraftaten im Rahmen des vierten …
Der Wegfall der übrigen Einzelstrafen zwingt nicht zur Aufhebung, weil verjährte Taten bei der Strafzumessung beachtet werden dürfen (BGH, Urteil vom 9. Februar 1960 - 5 StR 580/59 - Urteil vom 22. Januar 1974 - 1 StR 593/73 - bei Dallinger MDR 1974, 721; Beschluß vom 16. Juli 1975 - 2 StR 303/75).
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