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Rechtsprechung
   BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,5511
BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91 (https://dejure.org/1992,5511)
BGH, Entscheidung vom 21.01.1992 - 1 StR 598/91 (https://dejure.org/1992,5511)
BGH, Entscheidung vom 21. Januar 1992 - 1 StR 598/91 (https://dejure.org/1992,5511)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Inhalt des Urteils - Urteilsgründe - Angaben zur Betäubungsmittelmenge - Wirkstoffgehalt - Gesetzlicher Milderungsgrund - Annahme eines minderschweren Falles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Urteilsfeststellungen zu Heroin-Menge und Wirkstoffanteil - Keine Minderung wegen Beihilfe bei großer Menge

Papierfundstellen

  • NStZ 1992, 32
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.06.1986 - 5 StR 153/86

    Begriff des unerlaubten Handeltreibens

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Handelt es sich - wie beim Angeklagten - um Beihilfe, so kommt es deshalb in erster Linie auf Art und Umfang der Gehilfentätigkeit an; daneben ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auch die Schwere der Haupttat zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 1 und 2; StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1; StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8).
  • BGH, 12.04.1988 - 1 StR 39/88

    Anwendung des Normalstrafrahmens trotz Vorliegens eines Regelbeispiels

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Eine ausdrückliche Erörterung kann sich erübrigen, wenn nach Lage des Falles die Einstufung der Tat als minder schwer fernliegt, etwa weil besonders gravierende Gesichtspunkte den Fall entscheidend prägen (…vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlende 1; BGH NStZ 1988, 367 sowie 1991, 529, 530).
  • BGH, 17.03.1989 - 2 StR 712/88

    Beihilfe ausschlaggebend als schwerer Fall für die Bewertung der Tat des Gehilfen …

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Handelt es sich - wie beim Angeklagten - um Beihilfe, so kommt es deshalb in erster Linie auf Art und Umfang der Gehilfentätigkeit an; daneben ist im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung auch die Schwere der Haupttat zu berücksichtigen (ständige Rechtsprechung; vgl. BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 1 und 2; StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gehilfe 1; StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8).
  • BGH, 08.10.1986 - 3 StR 368/86

    Anforderungen an die Erörterung von sog. vertypten Strafmilderungsgründen in den …

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Eine ausdrückliche Erörterung kann sich erübrigen, wenn nach Lage des Falles die Einstufung der Tat als minder schwer fernliegt, etwa weil besonders gravierende Gesichtspunkte den Fall entscheidend prägen (vgl. BGHR StGB vor § 1/minder schwerer Fall - Gesamtwürdigung, fehlende 1; BGH NStZ 1988, 367 sowie 1991, 529, 530).
  • BGH, 17.10.1986 - 2 StR 520/86

    Rechtliche Würdigung einer unerlaubten Einfuhr von Heroin zum überwiegenden …

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Das käme beispielsweise in Betracht bei Einfuhr einer nicht besonders großen Menge von Betäubungsmitteln, die vorwiegend zum Eigenverbrauch bestimmt sind (vgl. BGHR BtMG § 30 Abs. 2 Eigenverbrauch 1).
  • BGH, 24.07.1991 - 3 StR 244/91

    Inhalt der gerichtlichen Feststellung des Vorliegens eines minder schweren Falls …

    Auszug aus BGH, 21.01.1992 - 1 StR 598/91
    Anlaß zur Prüfung dieser Frage besteht insbesondere dann, wenn der Tatbeitrag des Gehilfen von vergleichsweise geringer Bedeutung war (vgl. BGHR StGB § 250 Abs. 2 Gesamtbetrachtung 8).
  • BGH, 01.04.1992 - 5 StR 97/92

    Bewertung des Tatbeitrages eines Gehilfen als besonders schwerer Fall - …

    Entscheidend ist vielmehr, ob sich - bei Berücksichtigung des Gewichts der Haupttat - die Beihilfe selbst als besonders schwerer Fall darstellt (…BGHR BtMG § 29 Abs. 3 Nr. 4 Gehilfe 2; vgl. auch BGH, Beschluß vom 30. Oktober 1991 - 3 StR 368/91; Urteil vom 21. Januar 1992 - 1 StR 598/91 -).
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