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| BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Vermögensverfügung - Waffe - Waffengewalt - Nötigung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 239a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.05.1992 - 3 StR 535/91
Raub mit Todesfolge bei Gewaltanwendung nach Vollendung aber noch vor Beendigung …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95
Diese Sicherung war entgegen der Meinung des Landgerichts noch nicht erreicht, als der Angeklagte sich noch im Bereich vor dem Bankausgang das Fluchtfahrzeug verschaffte (vgl. BGHSt 26, 24, 27; BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 2). - BGH, 06.11.1974 - 3 StR 200/74
Banküberfall - § 249 StGB, Vollendung der Wegnahme; § 52 StGB: …
Auszug aus BGH, 02.03.1995 - 1 StR 6/95
Diese Sicherung war entgegen der Meinung des Landgerichts noch nicht erreicht, als der Angeklagte sich noch im Bereich vor dem Bankausgang das Fluchtfahrzeug verschaffte (vgl. BGHSt 26, 24, 27;… BGHR StGB § 249 Abs. 1 Konkurrenzen 2).
- BGH, 11.04.1995 - 1 StR 64/95
Schwere räuberische Erpressung - Raub - Fahren ohne Fahrerlaubnis - Flucht - …
Sie bei der Würdigung der räuberischen Erpressung nicht mit heranzuziehen, würde zu unnatürlicher Aufspaltung eines einheitlichen Lebensvorgangs führen (vgl. BGH NJW 1981, 997 [BGH 15.01.1981 - 4 StR 652/80]; BGH StV 1983, 413; BGH NStZ 1984, 135; BGHSt 23, 141; 26, 24, 27; 32, 215 [BGH 21.12.1983 - 2 StR 578/83]; BGH, Beschluß vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95). - BGH, 28.12.1995 - 1 StR 648/95
Erpresserischer Menschenraub - Räuberische Erpressung - Konkurrenz - …
In einem solchen Fall wird die abgenötigte Handlung ausschließlich durch die Bedrohung mit der Waffe durchgesetzt (vgl. BGHSt 40, 350, 359; BGH, Beschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 , vom 22. Juni 1995 - 5 StR 249/95 , vom 28. Juni 1995 - 2 StR 178/95 und vom 3. August 1995 - 4 StR 435/95). - BGH, 12.05.1999 - 1 StR 201/99
Erpresserischer Menschenraub; Zweipersonenverhältnis; Sichbemächtigen
Es fehlt in einem solchen Fall an der nach § 239 a Abs. 1 StGB erforderlichen (unvollkommenen) Zweiaktigkeit, nämlich einer durch das Sichbemächtigen geschaffenen stabilen Situation und ihrer sich erst anschließenden Ausnutzung zu einer Nötigungshandlung (Entscheidung des Großen Strafsenats BGHSt 40, 350, 355, 359; Senatsbeschlüsse vom 2. März 1995 - 1 StR 6/95 - und 28. Dezember 1995 - 1 StR 648/95).
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