Rechtsprechung
| BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - HRR Strafrecht
§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO; § 267 Abs. 1 Satz 1 StPO
Steuerhinterziehung (Hinterziehung von Festsetzungssteuern durch Unterlassen: erforderliche Feststellungen zum Abschluss der Veranlagungsarbeiten beim zuständigen Finanzamt im Großen und Ganzen) - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Hinterziehung von Veranlagungssteuern: Notwendige Feststellungen zur Tatvollendung
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 370 Abs 1 Nr 1 AO, § 370 Abs 1 Nr 2 AO
Hinterziehung von Veranlagungssteuern: Notwendige Feststellungen zur Tatvollendung - IWW
- Wolters Kluwer
Verurteilung wegen Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuern
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verurteilung wegen Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuern
- rechtsportal.de
Verurteilung wegen Hinterziehung von Körperschaft- und Gewerbesteuern
- datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- ferner-alsdorf.de (Kurzinformation)
Steuerhinterziehung bei Veranlagungssteuern
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 18.11.2020 - 18 KLs 600 Js 46282/18
- BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21
Papierfundstellen
- NJW 2022, 99
- NStZ 2021, 746
- StV 2021, 735 (Ls.)
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (2)
- BGH, 02.11.2010 - 1 StR 544/09
Ablehnung von Beweisanträgen wegen Unzumutbarkeit; Bedeutung des Grundsatzes der …
Auszug aus BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21
Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat in dem Zeitpunkt vollendet, in dem ein Schätzungsbescheid mit zu niedrigen Festsetzungen bekannt gegeben wird (vgl. Senat…, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 -, juris Rn. 14) oder wenn zuvor die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen werden (vgl. Senat, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 -, juris Rn. 77 mwN). - BGH, 22.08.2012 - 1 StR 317/12
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Vollendung bei Veranlagungssteuern und …
Auszug aus BGH, 06.04.2021 - 1 StR 60/21
Im Fall der Steuerhinterziehung durch Unterlassen (§ 370 Abs. 1 Nr. 2 AO) ist die Tat in dem Zeitpunkt vollendet, in dem ein Schätzungsbescheid mit zu niedrigen Festsetzungen bekannt gegeben wird (vgl. Senat, Beschluss vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 -, juris Rn. 14) oder wenn zuvor die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen werden (vgl. Senat…, Beschluss vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 -, juris Rn. 77 mwN).
- BGH, 05.08.2026 - 1 StR 197/26
Verspätete Meldung - Steuerfrei heißt nicht straffrei
Rn. 27 Daher vermögen weder eine bei Anmeldungssteuern nach Fälligkeit bzw. bei Veranlagungssteuern nach Veranlagungsschluss (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 3. November 2021 - 1 StR 215/21 Rn. 8 …und vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 9) oder nach Erlass eines Schätzungsbescheids mit zu niedriger positiver Zahllast (st. Rspr.; BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4 …und vom 22. August 2012 - 1 StR 317/12 Rn. 14) verspätet abgegebene Steueranmeldung bzw. -erklärung noch eine nach diesen Zeitpunkten erfolgte Berichtigung einer falschen Erklärung die Strafbarkeit des Steuerpflichtigen wegen vollendeter Steuerhinterziehung nach § 370 Abs. 1 AO zu beseitigen, sofern diese nicht die strengen Voraussetzungen der strafbefreienden Selbstanzeige nach § 371 AO erfüllen (vgl. zum Verhältnis § 371 AO und Rücktritt nach § 24 StGB: BGH, Urteil vom 19. März 1991 - 5 StR 516/90, BGHSt 37, 340, 345 f.). - BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, …
Danach tritt der Taterfolg der Steuerverkürzung durch Bekanntgabe eines Schätzungsbescheids, mit dem die Steuern zu niedrig festgesetzt werden, oder zu dem Zeitpunkt ein, zu dem der Steuerpflichtige veranlagt worden wäre, wenn er die Steuererklärung pflichtgemäß eingereicht hätte; dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat, wozu es ausreichender tatsächlicher Feststellungen bedarf (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13; vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4;… vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8;… vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77 …und vom 28. Oktober 1998 - 5 StR 500/98 Rn. 3; einschränkend BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 f.). - BGH, 10.03.2022 - 1 StR 515/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Tatvollendung bei Veranlagungsteuern: …
Hierzu bedarf es ausreichender tatsächlicher Feststellungen (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13; vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77; einschränkend BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011 - 1 StR 640/10 Rn. 8 f.).
- BGH, 04.11.2021 - 1 StR 236/21
Steuerhinterziehung durch Unterlassen (Eintritt des Taterfolgs der …
Hierzu bedarf es ausreichender tatsächlicher Feststellungen (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 6 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 76 ff.). - BGH, 03.03.2026 - 1 StR 543/25
Aufhebung der Gesamtstrafe auf Revision des Angeklagten; Datum der letzten …
Dies ist spätestens dann der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (st. Rspr.;… BGH, Beschlüsse vom 10. März 2022 - 1 StR 515/21 Rn. 5;… vom 4. November 2021 - 1 StR 236/21 Rn. 13; vom 6. April 2021 - 1 StR 60/21 Rn. 4 …und vom 2. November 2010 - 1 StR 544/09 Rn. 77). - OLG Braunschweig, 23.10.2025 - 1 Ors 47/25
Steuerhinterziehung, Einkommensteuerhinterziehung, Schätzungsfall, Urtelsgründe, …
Das ist spätestens der Fall, wenn das zuständige Finanzamt die Veranlagungsarbeiten für die betreffende Steuerart und den betreffenden Zeitraum im Wesentlichen abgeschlossen hat (vgl. etwa BGH…, Beschluss vom 3. November 2021, 1 StR 215/21, juris, Rn. 8; BGH, Beschluss vom 6. April 2021, 1 StR 60/21, juris, Rn. 4; BGH…, Beschluss vom 19. Januar 2011, 1 StR 640/10, juris, Rn. 8).
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