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| BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Weiterleitung eines Antrags auf Bestellung eines Verteidigers zur Vorbereitung eines Wiederaufnahmeverfahrens an das zuständige Gericht
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NStZ 1996, 327
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 23.01.1985 - 2 ARs 6/85
Revisionsentscheidung als Beschluß - Wiederaufnahmeantrag - Zuständigkeit - …
Auszug aus BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/84
Das ist das Landgericht - 3. Strafkammer - Augsburg (§ 367 Abs. 1 Satz 1 StPO; § 140 a Abs. 1 Satz 2 GVG; BGH GA 1985, 419; vgl. die Beschlüsse des Präsidiums des Oberlandesgerichts München gemäß § 140 a Abs. 2 GVG vom 17. November 1994 sowie des Präsidiums des Landgerichts Augsburg über die Richtergeschäftsverteilung für das Jahr 1995).
- BGH, 19.12.1995 - 1 StR 349/90
Zuleitung eines Antrags des Verurteilten auf Bestellung eines Verteidigers zur …
Dieser Antrag, der beim Senat eingereicht werden durfte, ist dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschl. vom 7. November 1995 - 1 StR 604/84). - BGH, 07.11.1995 - 1 StR 604/95
Antrag beim falschen Gericht - Bestellung eines Verteidigers - Weiterleitung des …
MitBeschluß vom 6. November 1984 - 1 StR 604/84 - hat der Senat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 4. Juni 1984 - 5 KLs 237 Js 44231/81 - gemäß § 349 Abs. 2 StPO als unbegründet verworfen. - BGH, 09.01.1996 - 1 StR 105/72
Weiterleitung eines Schriftsatzes hinsichtlich einer Bestellung eines …
Dieser Antrag, der beim Senat eingereicht werden durfte, ist dem zuständigen Gericht zuzuleiten (§ 367 Abs. 1 Satz 2 StPO; vgl. BGH, Beschlüsse vom 7. November 1995 - 1 StR 604/84 - und vom 19. Dezember 1995 - 1 StR 349/90).
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