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Rechtsprechung
   BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1960,5885
BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59 (https://dejure.org/1960,5885)
BGH, Entscheidung vom 25.03.1960 - 1 StR 606/59 (https://dejure.org/1960,5885)
BGH, Entscheidung vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 (https://dejure.org/1960,5885)
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (11)

  • BGH, 22.06.1954 - 1 StR 451/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Daran ändert naturgemäß nichts, daß ihm durch interne Vorschriften Beschränkungen auferlegt waren (vgl. schon RGSt 61 S. 1 ff zu § 266 alter Fassung; BGH 1 StR 451/53 v. 22. Juni 1954, S. 10; vgl. auch § 13 Abs. 2 der Sparkassenordnung; § 6 Abs. 5 der Satzung und § 12 Abs. 2 KWG: "unbeschadet der Rechtswirksamkeit des Kreditgeschäfts").

    Denn der Treubruch ist gegenüber dem des Mißbrauchs der umfassendere Tatbestand (vgl. auch BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11).

    Bei der hier gegebenen verwickelten Sachlage wird es kaum möglich sei, das Ausmaß der dem Angeklagten N. anzulastenden Benachteiligung der Sparkasse (vgl. dazu: S. 131, 142 UA) zahlenmäßig genau zu errechnen (vgl. RGSt 49, 21, 29; 51, 204, 210zu dem gleichliegenden Fall des Betruges; BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11, 12).

    Daß er "alles auf eine Karte setzen" wollte und ein "Vabanquespiel" trieb (S. 17, 110 UA), sind allerdings Formulierungen, die offenbar dem bereits erwähnten Urteil des Senats vom 22. Juni 1954 - 1 StR 451/53 - (S. 13 dortselbst) entnommen sind.

  • BGH, 16.06.1953 - 1 StR 67/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (BGHSt 5, 61, 63) [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53].
  • BGH, 22.01.1953 - 4 StR 417/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Hiergegen ließe sich rechtlich nichts einwenden (vgl. BGHSt 4, 20/21 betr. Nebentäterschaft).
  • BGH, 30.04.1957 - 1 StR 287/56
    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Gemeint war, wie aus S. 135 oben UA hervorgeht, ein stillschweigendes, aus schlüssigem Verhalten gefolgertes Übereinkommen zwischen dem Bestechenden und B. dahin, daß diesem die Zuwendungen als Gegenleistung für seine pflichwidrigen Kreditgewährungen zufließen sollten (vgl. auch BGHSt 10, 237, 241) [BGH 30.04.1957 - 1 StR 287/56].
  • BGH, 17.12.1959 - II ZR 81/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Er, der Vorsitzende, dessen Stimme besonderes Gewicht hatte (S. 108 UA), war kraft seiner Treupflicht gehalten, weitere Kreditgewährungen B. zu unterbinden (vgl. auch BGH NJW 1960, 434 Nr. 8).
  • BGH, 28.02.1952 - 4 StR 936/51

    Verfolgsungsverjährung bei einem "besonders schweren Fall" eines Vergehens - …

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Das Landgericht hat dabei alle von der Revision der Staatsanwaltschaft angeführten erschwerenden Gesichtspunkte gesehen und erörtert und, wie es die Rechtsprechung (BGHSt 2, 181, 182) [BGH 28.02.1952 - 4 StR 936/51] erfordert, die äußeren gegen die inneren Umstände abgewogen (S. 146 UA).
  • BGH, 12.02.1960 - 1 StR 682/59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Die Annahme des Landgerichts, daß N. als Landrat und damit als Vorsitzender des Verwaltungsrats der Kreissparkasse deren Vermögensinteressen wahrzunehmen hatte, ist rechtlich nicht zu beanstanden (vgl. BGH 1 StR 682/59 vom 12. Februar 1960 in einem ebenfalls einen Landrat und eine Kreissparkasse betreffenden Fall).
  • RG, 10.11.1914 - V 484/14

    1. Sind die Gesichtspunkte für die Bestimmung des Wertes einer Sache, von dem der …

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Bei der hier gegebenen verwickelten Sachlage wird es kaum möglich sei, das Ausmaß der dem Angeklagten N. anzulastenden Benachteiligung der Sparkasse (vgl. dazu: S. 131, 142 UA) zahlenmäßig genau zu errechnen (vgl. RGSt 49, 21, 29; 51, 204, 210zu dem gleichliegenden Fall des Betruges;… BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11, 12).
  • RG, 15.12.1930 - III 680/30

    1. Erfordert der Tatbestand der Bestechung Einverständnis zwischen dem …

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    - Die Urteilswendung S. 107 oben UA: "Seine vertragsmäßige Willensübereinstimmung [mit Markgraf]" geht offenbar auf entsprechende Formulierungen in der Rechtsprechung (RGSt 65, 52, 53) und im Schrifttum (…Schönke/Schröder, 9. Aufl., Anm. II 2 zu § 331 StGB) zurück.
  • RG, 10.07.1917 - V 353/17

    1. Erleidet die Kriegslederaktiengesellschaft, eine gemeinnützige …

    Auszug aus BGH, 25.03.1960 - 1 StR 606/59
    Bei der hier gegebenen verwickelten Sachlage wird es kaum möglich sei, das Ausmaß der dem Angeklagten N. anzulastenden Benachteiligung der Sparkasse (vgl. dazu: S. 131, 142 UA) zahlenmäßig genau zu errechnen (vgl. RGSt 49, 21, 29; 51, 204, 210zu dem gleichliegenden Fall des Betruges;… BGH 1 StR 451/53 vom 22. Juni 1954, S. 11, 12).
  • RG, 24.09.1926 - I 417/26

    1. Was ist in § 266 Abs. 1 Nr. 2 StGB. unter einem Vollmachts- oder …

  • BGH, 21.03.1985 - 1 StR 417/84

    Strafbarkeit wegen gemeinschaftlicher fortgesetzter Untreue - Anforderungen an …

    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß dann, wenn in solchen Fällen Personen handeln, die die laufenden Geschäfte eines Kreditinstituts führen, - je nach Sachlage - beide Tatbestände des § 266 Abs. 1 StGB erfüllt sein können (vgl. BGH NJW 1984, 2539; BGH, Urteile vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 und vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64).

    Es ist zwar richtig, daß der Abschluß eines mit einem Risiko behafteten Geschäfts nicht schon aus diesem Grunde den Tatbestand der Untreue erfüllt; jede Kreditbewilligung trägt ihrer Natur nach eine Gefahr in sich (vgl. BGH, Urteil vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59).

    Die Kammer hat entscheidend darauf abgestellt (UA S. 417 f.), daß im Zeitpunkt der Entstehung der bürgschaftsrechtlichen Verpflichtung oder im Zeitpunkt der Aushändigung der Bürgschaftsurkunde an einen Dritten dem Ausfallrisiko der R. keine Sicherheiten gegenüberstanden, die eine rechtlich und wirtschaftlich gesicherte Aussicht auf Befriedigung im Falle der Inanspruchnahme aus den Bürgschaften begründeten (vgl. BGH NJW 1979, 1512; BGH, Urteile vom 6. Oktober 1959 - 1 StR 203/59 - vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 - vom 31. Mai 1960 - 1 StR 106/60 - vom 29. Januar 1963 - 1 StR 526/62 - vom 18. Juni 1965 - 2 StR 435/64 - und vom 15. März 1979 - 4 StR 652/78 - bei Holtz MDR 1979, 636 f.;… Hillenkamp a.a.O. S. 165).

  • BGH, 05.07.1984 - 4 StR 255/84

    Hinweispflicht bei Wechsel von Mißbrauch- zum Treubruchstatbestand

    Sie entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, nach welcher die eigenmächtige Gewährung ungenügend gesicherter Kredite durch Personen, die - wie hier die früheren Mitangeklagten - die laufenden Geschäfte einer Sparkasse verantwortlich zu führen haben, beide Tatbestände des § 266 StGB erfüllt (BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

    Denn der Zweck des Mißbrauchstatbestandes besteht gerade in dem Schutz von Rechtsbeziehungen, durch die einem Beteiligten ein rechtliches Können gewährt wird, das über das rechtliche Dürfen hinausgeht (vgl. BGHSt 5, 61, 63; BGH, Urteil vom 22. März 1960 - 1 StR 606/59).

  • BGH, 29.01.1963 - 1 StR 526/62

    Pflichtwidriges Zulassen von Geldabhebungen zu Gunsten eines illiquiden Kunden …

    Der Zweigstellenleiter einer Sparkasse, auch wenn er, wie das Landgericht annimmt, von geringer geistiger Regsamkeit (S. 24 UA) ist, weiß in aller Regel jedenfalls soviel, daß eine Sparkasse dem allgemeinen Nutzen zu dienen hat und sich nicht auf gewagte Geschäfte einlassen darf (vgl. BGH Urt. v. 22. März 1960, 1 StR 606/59, S. 20, unter Hinweis auf Vorschriften der Sparkassen-Ordnung und "Die Sparkasse" 1956 S. 215); denn das lernt im allgemeinen schon jeder Sparkassenlehrling.

    Dies nimmt auch das Landgericht an, wobei es mit Recht den Mißbrauchstatbestand als gegeben ansieht (vgl. dazu BGHSt 5, 61, 63 [BGH 16.06.1953 - 1 StR 67/53]; BGH Urt. v. 22. März 1960, 1 StR 606/59, S. 10).

  • BGH, 21.02.1961 - 1 StR 634/60

    Ablehnung eines Beweisantrags wegen Ungeeignetheit des Beweismittels - Betrug …

    Im Herbst 1954 kam er mit der Firma Albert K., Feinlederfabrik in Ke., in Geschäftsverbindung (wegen Albert K. vgl. auch S. 7 bis 10, 13 des Urteils BGH 1 StR 606/59 vom 22.3.1960 in der Strafsache ./. B. und N. - KLs 5/59 StA Weiden).

    Soweit dem Senat bekannt, hatte deren Verwaltungsrat K. im Oktober 1955 ein Handels wechselobligo bis 1.300.000 DM eingeräumt (S. 9 des schon erwähnten Urteils des Senats 1 StR 606/59 vom 22.3.1960).

  • BGH, 27.11.1962 - 1 StR 381/62

    Rechtsmittel

    Mit Recht hat daher das Landgericht eine Treupflichtverletzung des angeklagten Rechtsanwalts darin gesehen, daß er seine Auftraggeberin veranlaßte, in zunehmenden Maße Geld in höchst unsichere Geschäfte und Unternehmen zu stecken oder dahingehende Verpflichtungen einzugehen (vgl. im Grundsatz: RG JW 1934, 2773 ff und Anmerkung Schwinge; BGH Urt. v. 25. März 1960, 1 StR 606/59 S. 16 und vom 31. Mai 1960, 1 StR 106/60 S. 6).
  • BGH, 31.05.1960 - 1 StR 106/60

    Rechtsmittel

    Die Revisionen verkennen weiter, daß selbstverständlich auch in einem Beschluß des Verwaltungsrats, der durch die Bewilligung unzulänglich gesicherter Kredite dem Kreditinstitut Schaden zufügt, eine Untreue liegen kann und daß ein solcher Beschluß für den Leiter eines Kreditinstituts kein Freibrief ist, der ihn von strafrechtlicher Verantwortung freistellt (vergl. das Urteil BGH 1 StR 606/59 vom 25. März 1960 S. 16 unten).
  • BGH, 13.12.1972 - 3 StR 299/71

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ablehnung von Beweisanträgen - …

    Daß der Beschluß der - selbst betroffenen - Amtsvertretung wie auch die Genehmigung durch die Aufsichtsbehörde den Angeklagten nicht entlasten können, hat das Gericht mit Recht angenommen (vgl. dazu BGH, Urt. vom 25. März 1960 - 1 StR 606/59 - S. 16, angef. bei Pfeiffer/Maul/Schulte, StGB § 266 Anm. 25).
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