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| BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80 |
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Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Anordnung der Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus - Schuldunfähigkeit oder Verminderung der Schuldfähigkeit durch einen länger andauernden und nicht nur vorübergehenden geistigen Defekt - Bedeutung der Überzeugung des Strafrichters bezüglich der ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 27.05.1975 - 5 StR 192/75
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus bei alkoholkrankem Täter
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80
Denn § 63 StGB dient ausschließlich dazu, erkrankte oder krankhaft veranlagte Menschen von einem dauernden Zustand zu heilen oder sie in ihrem Zustand zu pflegen (BGH, Beschluß vom 27. Mai 1975 - 5 StR 192/75-) Insoweit reichen aber die Ausführungen der Strafkammer nicht aus. - BGH, 14.10.1969 - 5 StR 481/69
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 18.11.1980 - 1 StR 606/80
Vielmehr muß der Tatrichter davon überzeugt sein, daß solche Straftaten wahrscheinlich sind (BGH, Urteil vom 14. Oktober 1969 - 5 StR 481/69 -).
- BGH, 11.06.1987 - 4 StR 227/87
Voraussetzungen für die Aussetzung der Vollstreckung einer Unterbringung in einem …
Die erneute Begutachtung durch einen Sachverständigen kann zu anderen Feststellungen hinsichtlich der Frage führen, ob von dem Beschuldigten mit bestimmter Wahrscheinlichkeit (vgl. BGHSt 34, 22, 28; BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80, bei Holtz MDR 1981, 265, 266 m.w.Nachw.;… Dreher/Tröndle 43. Aufl. § 63 StGB Rdn. 7;… Lackner 17. Aufl. § 63 StGB Anm. 2 c aa) die Begehung erheblicher rechtswidriger Taten zu erwarten ist. - BGH, 30.09.1981 - 2 StR 410/81
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
In Fällen der vorliegenden Art findet § 63 StGB nur Anwendung, wenn der Täter an einer krankhaften Alkoholsucht oder Alkoholunverträglichkeit leidet (BGH, Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80 -). - BGH, 05.06.1984 - 5 StR 290/84
Revisionsrechtliche Überprüfung der Nichtanwendung des § 63 StGB
Es muß die Wahrscheinlichkeit solcher Taten bestehen; die bloße Möglichkeit genügt nicht (BGH Urteil vom 5. Dezember 1978 - 5 StR 670/78 - bei Holtz in MDR 1979, 280 [OLG Stuttgart 07.02.1979 - 3 Ss 3 24/79] und Beschluß vom 18. November 1980 - 1 StR 606/80 - bei Holtz in MDR 1981, 265/266).
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