Rechtsprechung
| BGH, 06.12.1979 - 1 StR 609/79 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3)
- BGH, 03.10.1984 - 2 StR 166/84
Strafbarkeit wegen Hehlerei - Anforderungen an die Rüge der Verletzung …
Sie würde voraussetzen, daß dem Angeklagten von einem Vortäter die Befugnis zur (Mit-)Verfügung (mindestens auch) zu eigenen Zwecken übertragen wurde (BGHSt 27, 45, 46; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).Die Tatsache allein, daß er auf diese Weise Mit besitz erhielt, verschaffte ihm keine Mit verfügungsbefugnis (BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79).
- BGH, 22.12.1987 - 1 StR 423/87
Hehlerei durch Übertragung von Mitverfügungsgewalt; Anrechnung einer im Ausland …
Es folgt dabei ersichtlich der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs, nach der hehlerischer Erwerb die Übertragung der Verfügungsgewalt vom Vortäter auf den Hehler voraussetzt, wobei die Begründung bloßer Mitverfügungsbefugnis ausreichen soll (RGSt 39, 308; 52, 203; BGHSt 33, 44, 46; BGH, Beschl. vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79). - BGH, 28.04.1998 - 4 StR 167/98
Voraussetzungen der Hehlerei in der Form des Sichverschaffens
Weder in dem Mitverzehr und -verbrauch (…vgl. BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 3 m.N.) der aus dem Drogeriemarkt gestohlenen Waren noch in der Mitnutzung (vgl. BGHSt 35, 172;… BGHR StGB § 259 Abs. 1 Sichverschaffen 8; BGH, Beschluß vom 6. Dezember 1979 - 1 StR 609/79) der Einrichtungsgegenstände liegt aber ohne weiteres ein Sichverschaffen im Sinne des § 259 StGB.
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